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AUFARBEITUNG

Bundestag 1989 – 1990

Museen und Gedenkstätten dienen unter anderem der Aufarbeitung der Vergangenheit und der politischen Bildung. Die Relevanz, die diese Institutionen für die demokratische Kultur eines Landes haben, wird auch deutlich in den Bundestagsdebatten der Jahre 1989 und 1990. Unklar war in diesen Jahren, inwieweit es Aufgabe des Bundes sei, die Arbeit der Einrichtungen zu unterstützen.

Zwei erinnerungspolitische Großprojekte der Regierung Kohl

Zwei erinnerungspolitische Großprojekte der Regierung Kohl

Schon kurz nach der Übernahme der Regierung im Jahr 1982 kündigte Bundeskanzler Helmut Kohl seine Pläne zur Errichtung zweier zentraler Museen zur deutschen Geschichte an. Einerseits sollte ein Haus der Geschichte (HdG) im Regierungsviertel der Bundeshauptstadt Bonn und andererseits ein Deutsches Historisches Museum (DHM) im Westteil Berlins errichtet werden. Während sich das HdG ausschließlich der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland widmen sollte, stand die Darstellung der gesamten deutschen Geschichte auf der Agenda des zu errichtenden DHM.

Am 18. März 1987 waren die beiden Museumskonzepte Bestandteil der Regierungserklärung Helmut Kohls. Die Geschichte sei, so Kohl, für jede Nation eine „Quelle der Selbstvergewisserung“, die „Pflege von Kultur und Geschichte“ sei damit auch eine „nationale Zukunftsaufgabe“. Die Museen sollten offen für „kontroverse Deutungen und Diskussionen“ sein und keinesfalls ein „amtlich verordnetes Geschichtsbild“ vermitteln.

  • „Für jedes Volk ist Geschichte Quelle der Selbstvergewisserung. Deshalb ist die Pflege von Kultur und Geschichte auch eine nationale Zukunftsaufgabe. Die Bundesregierung trägt dem mit zwei wichtigen Museumsbauten Rechnung. […] In Bonn entsteht ein Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und in Berlin ein Deutsches Historisches Museum. Die deutsche Geschichte soll so dargestellt werden, daß sich die Bürger darin wiedererkennen: offen für kontroverse Deutungen und Diskussionen, offen für die Vielfalt geschichtlicher Betrachtungsmöglichkeiten. In einer freien Gesellschaft gibt es nach unserer Überzeugung kein geschlossenes und schon gar nicht ein amtlich verordnetes Geschichtsbild. Niemand […] hat das Recht, anderen seine Sicht und seine Deutung der Geschichte aufzudrängen.“

    Helmut Kohl (Bundeskanzler),
    Deutscher Bundestag, 11/4, 18.3.1987, S. 65.

Antje Vollmer (1989-1990 Fraktionssprecherin DER GRÜNEN im Bundestag) schildert ihre persönliche Haltung und die Haltung ihrer Fraktion zu den geschichtspolitischen Projekten der Regierung Kohl Ende der 1980er-Jahre: Dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn und dem Deutschen Historischen Museum in Berlin.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022

Bundeskanzler Helmut Kohl spricht am 16.2.1989 über Intention und Konzept des Hauses der Geschichte in Bonn und des Deutschen Historischen Museums in Berlin. Quelle: Deutscher Bundestag

Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

1989 war Bonn seit 40 Jahren Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Die Stadt wurde in der Nachkriegszeit immer als provisorische Hauptstadt angesehen, daher gab es wenige repräsentative Bauwerke bzw. Einrichtungen. Diese Haltung änderte sich in den 1980er-Jahren. Zu dieser Zeit wurde nicht nur ein neuer Plenarsaal errichtet, im Regierungsviertel sollte auch für Staatsgäste und die zahlreichen Besucherinnen und Besucher der Bundeshauptstadt (darunter auch Schulklassen) die repräsentative Museumsmeile erbaut werden. Neben dem Haus der Geschichte entstanden hier auch die Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland und das Kunstmuseum der Stadt Bonn.

Bereits ab 1983 wurden für die Ausstellung des Hauses der Geschichte Exponate und Ausstellungsmobiliar erworben. Im selben Jahr wurde zur Erarbeitung des Museumskonzepts eine unabhängige Sachverständigenkommission berufen. Die „Überlegungen und Vorschläge“ der Kommission wurden an die Bundesländer und über hundert gesellschaftlichen Gruppen bzw. Institutionen zur Stellungnahme übersandt. 1984 initiierte die SPD-Bundestagsfraktion eine Anhörung. Deren Ergebnisse und die Stellungnahme der verschiedenen Institutionen wurde dann von der Kommission aufgenommen und in die Überlegungen miteinbezogen. Für die Übergangszeit war bereits ein provisorisches Museum eingerichtet worden.

1986 wurde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern eine unselbstständige Stiftung gegründet, die den Zweck der Errichtung des HdG verfolgte. Im Juni 1988 brachte die Regierung Kohl den „Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung ‚Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland‘“ ein, der dazu dienen sollte, die unselbstständige Stiftung durch eine Stiftung öffentlichen Rechts abzulösen. Der Entwurf legte fest, welche Funktionen das HdG erfüllen und welche Gremien an der Arbeit mitwirken sollten.

Bundeskanzler Helmut Kohl eröffnete die Debatte im Bundestag am 16. Februar 1989, indem er persönlich für das Haus der Geschichte warb. Der vierzigste Jahrestag der Gründung der Bundesrepublik Deutschland sei ein günstiger Zeitpunkt, das Museumskonzept umzusetzen. Das Haus der Geschichte solle die Vielfalt historischer Betrachtungsweisen berücksichtigen und keinesfalls ein staatlich verordnetes Geschichtsbild transportieren. Das Haus solle der Stärkung des demokratischen Bewusstseins dienen und zum Pflichtprogramm der Schulklassen werden, die die Bundeshauptstadt Bonn besuchten. Im Zusammenspiel mit dem Deutschen Historischen Museum in Berlin diene das Haus der Geschichte auch zur Stärkung des Bewusstseins über die deutsche Teilung. Die Kernbotschaft des Museums fasste Kohl mit den Worten zusammen: „Am Ende dieses Jahrhunderts, das so viel Leid über die Menschen brachte, gilt es, die Lehren der Geschichte zu beherzigen.“

Auch von den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP wurde die Relevanz des Museums hervorgehoben. So seien sowohl das Haus der Geschichte in Bonn als auch das Deutsche Historische Museum in West-Berlin wichtig zur „Selbstvergewisserung“ und „Selbstdarstellung“ der Bundesrepublik. Die Überparteilichkeit der Darstellung der deutschen Geschichte werde durch die Gremien der zu gründenden Stiftung, durch den Austausch mit verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen und durch die fachliche Beratung unabhängiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gewährleistet. Von einem einseitigem „national-konservativen Geschichtsbild“, wie es Kritikerinnen und Kritiker unterstellten, könne keine Rede sein. Durch die Museumsmeile solle ausländischen Staatsgästen verdeutlicht werden, dass die Deutschen auch eine Kulturnation seien und nicht nur eine große Wirtschaftsmacht in Europa. Die FDP stellte fest, dass die Bundesrepublik eine multikulturelle Gesellschaft sei, und regte an, dass diese Vielfalt auch im Haus der Geschichte zur Geltung kommen müsse.

Die beiden Oppositionsfraktionen kritisierten die geringe Beteiligung des Parlaments in der Gründungsphase des Hauses der Geschichte. Es habe Jahre gedauert, bis es endlich zu einem Gesetzgebungsverfahren gekommen sei. Sowohl SPD als auch DIE GRÜNEN äußerten Bedenken hinsichtlich Lücken und zu starken Verallgemeinerungen in der Darstellung der deutschen Geschichte. DIE GRÜNEN nannten als Beispiel die Studentenbewegung von 1968, die im Konzept einseitig als Vorgeschichte des Linksterrorismus dargestellt werde, obwohl aus dieser Bewegung auch Bildungsreformen sowie die Frauen-, Friedens- und Umweltbewegung hervorgegangen seien. Die NS-Zeit werde zu wenig berücksichtigt. Dass der Nationalsozialismus nun zumindest als „Vorgeschichte“ in das Konzept des Hauses der Geschichte aufgenommen worden sei, sei – so die SPD – auf das kontinuierliche Bestreben der SPD zurückzuführen. Peter Conradi (SPD) unterbreitete den Vorschlag, statt eines Hauses der Geschichte ein „Haus der Republik“ zu schaffen, dass sich auch der Gegenwart und Zukunft der Bundesrepublik widmen sollte.

Der Gesetzesentwurf wurde an die Ausschüsse überwiesen.

Der federführende Innenausschuss legte am 17. November 1989 seine Beschlussempfehlung vor. Der Innenausschuss empfahl, den Gesetzesentwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen anzunehmen. Diese betrafen erstens eine höhere Besoldung und eine andere Bezeichnung des Direktors der Stiftung, zweitens die Ausweitung der Berichterstattungspflicht der Stiftung und drittens die Zusammensetzung des Kuratoriums der Stiftung. Aus dem Bericht des Ausschusses geht hervor, dass die SPD für die Beschreibung des Stiftungszwecks eine explizite Erwähnung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft vor deren Hintergrund die Geschichte der Bundesrepublik erzählt werden solle vorschlug. Mit dieser Vorstellung konnte sie sich jedoch nicht durchsetzen. DIE GRÜNEN setzten sich dafür ein, dass das Kuratorium, in das u.a. Abgeordnete des Bundestags entsendet werden sollten, so zu besetzen sei, dass alle Fraktionen des Bundestags vertreten seien. Auch dies konnte sich in den Mehrheitsverhältnissen im Ausschuss nicht durchsetzen.

Sowohl der Haushaltsausschuss als auch die Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP forderten nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Innenausschusses jedoch, bei der Besoldung und der Amtsbezeichnung des Direktors dem Regierungsentwurf zu folgen.

  • „Nun kann man natürlich in Anbetracht der aktuellen Ereignisse in Deutschland die Frage stellen: Ist es überhaupt sinnvoll, zu diesem Zeitpunkt ein Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland — und dann noch in Bonn — zu planen und zu bauen? Die Antwort lautet eindeutig ja, denn gerade im Hinblick auf die aktuellen Entwicklungen erhält dieses Haus der Geschichte eine besondere Dimension.“

    Bernd Neumann (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 11/185, 14.12.1989, S. 14275.
  • „Man könnte heute, vier Wochen nach Öffnung der Mauer, sagen: Wer mit einem Museum zu früh kommt, den bestraft die Geschichte selbst. […] Die wirkliche Geschichte hat in den letzten Wochen das Haus der Geschichte eingeholt. Was als markantes Wahrzeichen der eigenen Geschichte der Bundesrepublik geplant ist, wird vielleicht eines Tages […] zur wichtigen Gedächtnisstütze für eine abgeschlossene Entwicklung sein.“

    Freimut Duve (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/185, 14.12.1989, S. 14275.
  • „Die demokratische Reformbewegung in der DDR, die dort die nachstalinistischen Strukturen aufgebrochen hat, hat ihre Wurzeln in den gleichen Freiheits- und Rechtspositionen, die bei der Gründung der Bundesrepublik für diesen Staat maßgeblich waren. […] Es wird zu den Aufgaben des Hauses der Geschichte auch gehören, aufzuarbeiten, was in unserer Bundesrepublik davon durch tagesaktuelle Opportunität verdeckt worden ist.“

    Wolfgang Lüder (FDP),
    Deutscher Bundestag, 11/185, 14.12.1989, S. 14277.
  • „Mittlerweile hat die jüngste deutsch-deutsche Entwicklung der schon abgesegneten Konzeption des Hauses der Geschichte auf überraschende Weise ein Schnippchen geschlagen. Denn zumindest angesichts der neuesten Ergebnisse ist z.B. die sogenannte neue Ostpolitik […] in neuem Licht zu sehen, und es ist zu fragen, ob wir im Bewußtsein, daß die Zukunft der beiden deutschen Staaten auf völlig neue Weise plötzlich sehr offen ist, noch in der alten Manier über unsere Vergangenheit verfügen können, d.h. so, als ob sich nach wie vor in aller Ruhe eine nationale Tradition im Schutze der Westintegration aufbauen ließe.“

    Maria Luise Teubner (DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 11/185, 14.12.1989, S. 14279.
  • „Vor allen Dingen sollten wir daran denken, daß dieses Haus der Geschichte eine ganz wichtige Quelle der Information für die junge Generation in unserem Lande wird. Wenn wir als Abgeordnete immer wieder erleben, daß uns Tausende junger Menschen bei der Arbeit im deutschen Bundestag besuchen, dann sollten wir sie auch mitnehmen zu den Ausstellungen, die künftig im Haus der Geschichte stattfinden, damit sie sehen, wie sich das entwickeln konnte, was heute ist.“

    Horst Waffenschmidt (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern),
    Deutscher Bundestag, 11/185, 14.12.1989, S. 14280.

Die parlamentarische Beratung der Beschlussempfehlung am 14. Dezember 1989 stand ganz im Zeichen des Falls der Berliner Mauer. Einigkeit herrschte unter den Fraktionen, dass dieser Einschnitt auch Auswirkungen auf das bereits abgesegnete Konzept des Museums haben müsse. Die CDU/CSU vertrat die Ansicht, dass in einer Zeit schneller Veränderung nun erst recht das „Gewesene“ festgehalten werden müsse. DIE GRÜNEN regten an, alsbald Objekte der aktuellen Umbruchsphase für das Haus der Geschichte zu sammeln bzw. zu erwerben. Zu einem größeren Disput über die inhaltliche Ausrichtung des Museums kam es in der kurzen Debatte nicht mehr, stattdessen standen die Besoldungsfrage des Direktors und die Zusammensetzung von Gremien auf der Tagesordnung. Bedauern wurde seitens der Opposition hinsichtlich der Zusammensetzung des Kuratoriums laut, da durch die Mehrheitsverhältnisse im Innenausschuss nicht festgelegt werden konnte, dort alle Fraktionen des Bundestags zu berücksichtigen. So sei nicht gesichert, dass auch von kleineren Fraktionen Vertreterinnen und Vertreter im Kuratorium mitwirken könnten.

Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und FDP angenommen. DIE GRÜNEN stimmten gegen den Entwurf, da sie sowohl den Gesetzentwurf als auch das Konzept des Museums inhaltlich ablehnten.

Am 15. März 1990 benannte der Deutsche Bundestag schließlich die sechs Abgeordneten, die in das Kuratorium der Stiftung entsandt werden sollten. CDU/CSU und SPD stellten jeweils zwei ordentliche Mitglieder, die FDP und DIE GRÜNEN je ein ordentliches Mitglied.

Das Haus der Geschichte wurde 1994 eröffnet.

  • Bundeskanzler Helmut Kohl hält bei der Eröffnungsfeier des Hauses der Geschichte am 14. Juni 1994 eine Rede. Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00163875 / Schambeck, Arne

  • Bundeskanzler Helmut Kohl, auf der Vespa sitzend, eröffnet das Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. V.r.: Hermann Schäfer, Direktor der Stiftung „Haus der Geschichte“, Oscar Schneider, Bundesminister a.D., Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth und Bonns Oberbürgermeister Hans Daniels. Quelle: Bundesregierung, B 145 Bild-00163874 / Schambeck, Arne

Gebäude des Haus der Geschichte

Außenansicht des Hauses der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland in Bonn aus dem Jahr 2021.

Dokumente

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    Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, DS 11/2583, 24.6.1988. Quelle: Deutscher Bundestag

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    Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, DS 11/5723, 17.11.1989. Quelle: Deutscher Bundestag

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    Änderungsantrag der CDU/CSU, SPD und FDP: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, DS 11/6093, 13.12.1989. Quelle: Deutscher Bundestag

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    Bericht des Haushaltsausschusses: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Errichtung einer Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“, DS 11/6097, 13.12.1989. Quelle: Deutscher Bundestag

Das Deutsche Historische Museum in Berlin

Das Deutsche Historische Museum in Berlin

Parallel zur Debatte um das Haus der Geschichte bestimmte auch ein weiteres Museum die Tagesordnung des Bundestags in der Wahlperiode 11: Das Deutsche Historische Museum (DHM). Das DHM war so konzipiert, dass es im westlichen Teil Berlins die gesamte deutsche Geschichte abbilden und dem im Ostteil der Stadt im sogenannten Zeughaus untergebrachten Historischen Museum, das das marxistische Geschichtsbild der DDR verkörperte, entgegentreten sollte. Der Gründungsakt des DHM fand bereits 1987 – zum 750-jährigen Jubiläum Berlins – statt. Das Museum wurde auch offiziell als Geschenk der Bundesrepublik an die Stadt Berlin bezeichnet. Es sollte am Spreebogen in unmittelbarer Nähe zum Reichstagsgebäude entstehen.

Dieser Bebauungsort war jedoch umstritten. In der Debatte um den Gesetzesentwurf zur Einsetzung der Stiftung „Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ am 16. Februar 1989 wurde seitens der Fraktion DIE GRÜNEN hinsichtlich des Standorts des DHM angemerkt, dass genau an dieser Stelle in den Plänen der Nationalsozialisten zur Umgestaltung Berlins zur „Welthauptstadt Germania“ der sogenannte Führerpalast errichtet werden sollte. Dies sei anscheinend in Vergessenheit geraten. Die Bemerkung der GRÜNEN wurde seitens der CDU/CSU harsch zurückgewiesen. Es handle sich nicht um den Ort, an dem sich „Herr Speer als Hitlers Baumeister versucht“ habe, sondern um eine „Stelle, die über ein ganzes Jahrhundert mit der jüngeren deutschen Geschichte unmittelbar verbunden“ gewesen sei. Dort habe der erste Reichstag gestanden und dort sei die erste deutsche Republik ausgerufen worden. Auch die FDP vertrat die Ansicht, dass man „nicht so sehr auf Speer“, sondern auf die Zeit davor schauen solle.

Durch den Regierungswechsel, der sich im Jahr 1989 in Berlin vollzogen hatte, wurde das Konzept des Museums, sein Standort und der aus dem Architekturwettbewerb hervorgegangene postmoderne Entwurf des berühmten Architekten Aldo Rossi noch einmal vom neuen rot-grünen Senat in Frage gestellt. Es kam zu neuen Diskussionen, die die Umsetzung der 1987 zwischen der Bundesrepublik und dem damals noch CDU-regierten Senat abgestimmten Gründungsvereinbarung verzögerten.

Architekturmodell des DHM, Architekt Aldo Rossi

Der umstrittene Entwurf des Architekten Aldo Rossi für das DHM im Berliner Spreebogen.

Im Oktober 1989 – also im Angesicht der Proteste in der DDR und in anderen Ostblockstaaten – stellten Abgeordnete der CDU/CSU und der FDP einen Antrag, der auf eine zügige Umsetzung der am 28. Oktober 1987 unterzeichneten Gründungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik und dem Land Berlin drängte.

Wenig später legte die Bundestagsfraktion der SPD einen Antrag vor, der die entgegengesetzte Meinung vertrat. Der Berliner Senat überprüfe aktuell das Grundkonzept des Museums, seinen Standort und die bauliche Ausgestaltung. Diese „verantwortungsvoll geführte Diskussion“ solle vom Bundestag respektiert werden. Die 1987 vorgelegte Museumskonzeption könne durchaus mit konzeptionellen Überlegungen weiter ausgefüllt werden. Gegen den Bauplatz in der Nähe des Reichstagsgebäudes seien inzwischen „städtebauliche Bedenken“ laut geworden, da der Platz durch den Bau des Museums eine „deutliche Akzentuierung“ erfahre und die weitere Nutzung des Geländes vorbestimme. Hinsichtlich des vom Architekten Aldo Rossi erarbeiteten Entwurfs seien Kritikpunkte geäußert worden, die „sorgfältig geprüft“ werden müssten. Dann solle die Entscheidung für diesen oder einen anderen Architekturentwurf, für einen neuen Architekturwettbewerb oder für den Ausbau eines bestehenden Gebäudes getroffen werden. Der Bundestag solle die Bundesregierung auffordern, die Überlegungen des Berliner Senats zu respektieren und in die weiteren parlamentarischen Beratungen einzubeziehen. In der Begründung des Antrags heißt es, dass Einrichtungen, „die das Verständnis für die eigene und die Geschichte der Nachbarn fördern sollen […] auch durch die Form ihrer Entstehung den demokratischen Charakter unserer Republik spiegeln“ sollten. Auf Basis einer öffentlichen Diskussion müsse ein „breiter Konsens“ entstehen, keinesfalls dürfe der Verdacht entstehen, „eine Regierung verordne bestimmte Geschichtsbilder.“ Dem großen politischen Ziel einer europäischen Zukunft solle mit der Einrichtung gerecht werden, dies „schließt allein auf den Nationalstaat zugeschnittene Institutionen zur Vermittlung der deutschen Geschichte aus.“

Ein Antrag der GRÜNEN ging noch einen Schritt weiter. Die Bundesregierung solle dazu aufgefordert werden, den Berliner Senat zu unterstützen, die Konzeption des DHM mit dem Ziel der Schaffung eines „Europäischen Forums für Geschichte und Gegenwart“ zu überarbeiten. Die 1987 vorgelegte Konzeption des DHM sei in vielerlei Hinsicht überholt: „Sowohl die Entwicklung im Ausstellungswesen als auch die politische Entwicklung Europas machen ein traditionelles Museumskonzept nationalstaatlicher Prägung zum Anachronismus.“

Über die Anträge wurde am 27. Oktober 1989 beraten. Grundsätzlich standen sich bei der Debatte zwei Lager gegenüber. Die Koalitionsfraktionen und auch die Bundesregierung (vertreten durch den Bundesminister des Innern Wolfgang Schäuble) verwiesen auf die jahrelange breite Debatte um das DHM. Der Standort sei vom damaligen konservativ geführten Berliner Senat vorgeschlagen worden und auch die damalige Oppositionsführerin, die Berliner SPD, habe sich für den Standort ausgesprochen. Der Architekturentwurf sei aus einem großen internationalen Wettbewerb hervorgegangen und dann von einer sachverständigen Expertenjury ausgewählt worden. Auch das Gesamtkonzept sei von Fachleuten erarbeitet worden. Auf diesen Sachverstand sollten sich die Parlamentarier verlassen. Das Konzept sei fertig ausgearbeitet und es gebe einen breiten Konsens. Der Berliner Senat verzögere durch sein Verhalten die Umsetzung und das sei nicht zu rechtfertigen.

In ihrem Debattenbeitrag unterstützte die SPD zwar das inhaltliche Konzept des Museums, das nicht als Nationalmuseum im herkömmlichen Sinne, sondern als moderner multiperspektivischer Ort der Geschichtsvermittlung anzusehen sei. Die Bezeichnung als „Forum“ (und nicht als Museum) wäre jedoch angemessener. Hinsichtlich des Standorts und der Architektur gebe es noch keinen Konsens. Der für das Museum vorgesehene Ort neben dem Reichstagsgebäude sei ein „historisch belasteter Bauplatz“. Es sei fraglich, ob man in der aktuellen Situation eine Entscheidung über die Bebauung dieses Orts treffen solle. Auch städtebaulich wäre das Museum nicht gut eingebunden, da durch die Bebauung zwei Solitärbauten beziehungslos nebeneinander stünden. Das widerspreche den gegenwärtigen stadtplanerischen Paradigmen und erinnere an den Städtebau der 1950er-Jahre. Große Vorbehalte wurden seitens des Abgeordneten Peter Conradi (SPD) zum Architekturentwurf Aldo Rossis laut, der als zu „pathetisch“ und zu „monumental“ angesehen wurde. Rossi selbst habe gesagt, er baue „eine Kathedrale der deutschen Geschichte“, das widerspreche dem Konzept des Museums, das eben gerade kein „bedeutungsschweres Nationalmuseum“ werden solle. Conradi unterbreitete den Vorschlag, von diesem Entwurf abzuweichen und das Berliner Reichstagsgebäude zum DHM umzufunktionieren. Dies sei keine Absage an eine mögliche Vereinigung der beiden deutschen Staaten. Falls es eines Tages zu einem gesamtdeutschen Staat kommen sollte, wäre das Reichstagsgebäude als Parlamentsgebäude ohnehin nicht brauchbar und es müsse neugebaut werden. Nach der Gründungsvereinbarung von 1987 sei das Berliner Abgeordnetenhaus dafür zuständig, den Bebauungsplan zu beschließen. Man solle die Berliner Politik nicht unter Druck setzen.

DIE GRÜNEN begrüßten Streit und Debatten um die Darstellung der Geschichte, dies sei ein essentieller Ausdruck der Demokratie. Das demokratische Prinzip sei die Grundlage einer rot-grünen Kulturpolitik in Berlin und müsse auch vom Bundestag toleriert werden. Das Konzept des DHM solle mehr als ein Forum aufgefasst werden, und das müsse sich auch in der Architektur widerspiegeln. Ein Monumentalbau, wie zu dieser Zeit vorgesehen, sei dafür ungeeignet.

Die Sichtweise des Berliner Senats wurde von Bausenator Wolfgang Nagel im Bundestag vorgetragen. In Berlin gebe es aufgrund massiver Zuwanderung durch Aus- und Übersiedler einen akuten Wohnungsmangel. Dieses Problem habe Vorrang vor einem „kulturellen Großprojekt“. Der Senat halte aber die Errichtung des DHM für richtig. Bis Ende des Jahres werde er Bund und Ländern seine Überlegungen hinsichtlich des Konzepts, des Standorts und der Architektur übermitteln. Nagel äußerte sich zuversichtlich, dass es zu einem „guten Neubeginn“ des Projekts kommen werde.

Die Anträge wurden zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen.

  • „Die SPD sagt ja zum Konzept des Deutschen Historischen Museums in der jetzt vorliegenden Form. Das wird kein Deutsches Nationalmuseum, das wird keine vaterländische Weihestätte, in der der Atem der Geschichte durch die ausgestellten Reliquien weht, […] sondern das wird ein offenes Haus, in dem Geschichte, deutsche und europäische Geschichte ausgestellt und kritisch und kontrovers diskutiert wird.“

    Peter Conradi (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 12996.
  • „Über Konzeption, Standort und Architektur des Deutschen Historischen Museums ist auf breitester Grundlage diskutiert und mit großem Konsens entschieden worden. […] Alle drei Punkte sind so in der Gründungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin vertraglich fest vereinbart.“

    Bernd Neumann (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 13000.
  • „Es geht nicht darum, daß die Alternative heißt: entweder Museum oder nichts; das Gegenkonzept heißt vielmehr: Museum — vor allen Dingen in einem Monumentalbau — oder demokratisches Forum für Geschichte, in dem es Auseinandersetzungen gibt.“

    Antje Vollmer (DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 13000.
  • „Ich habe großen Respekt vor dem Architekten Rossi […] Aber ich halte seinen Entwurf auch in der überarbeiteten, in der verkleinerten Form für zu pathetisch, für zu monumental: diese theatralischen Kolonnaden mit weißen Säulen im Geiste Schinkels – so sagt der Verfasser – , und hinter diesen weißen Säulen sind dann Gaststätten, Büros und Hausmeisterwohnungen. […] Ich halte die archaische Rotunde, die als Eingangsbauwerk an das Pantheon erinnern soll, und vor allem das sakrale Mittelschiff für unangemessen.“

    Peter Conradi (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 12997.
  • „Die CDU/CSU mißbilligt […] auf das schärfste [sic!], daß der von der SPD geführte rot-grüne Senat in Berlin nun die vertraglich vereinbarte Konzeption und den Standort für das Deutsche Historische Museum sowie das Ergebnis des Architektenwettbewerbs in Frage stellt und dadurch die zeitlichen Planungen massiv verzögert.“

    Bernd Neumann (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 13000.
  • „Diskussionen darüber, ob Deutschland ein weiteres historisches Museum braucht, ob neben dem Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland und den Institutionen in Ost-Berlin noch ein eigenes Historisches Museum West notwendig ist, wie dieses gestaltet werden soll, welche Vielfalt es darstellen soll und wie es konzipiert werden soll, gehören der Vergangenheit an. Wir sind keine politischen Wiederkäuer.“

    Wolfgang Lüder (FDP),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 12995.
  • „Ich meine, wenn es stimmt, daß die Zeit der Nationalstaaten vorbeigeht — wovon ich überzeugt bin —, übrigens auch der Supermächte als Supernationalstaaten, und die wirklich fortschrittlichen Entwicklungen auf den regionalen und auf den europäischen Ebenen laufen, dann ist das Konzept eines Nationalmuseums, finde ich, genau das verkehrte. Es ist rückwärts gewandt, und es nimmt diese neue offene Debatte inklusive der Debatte über die Bedeutung von Minderheiten und Nationalitäten gerade nicht auf.“

    Antje Vollmer (DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 13001.
  • „Könnte es für den Reichstag, für dieses mit unserer gemeinsamen deutschen Geschichte so eng verbundene Bauwerk denn eine schönere, eine sinnvollere Nutzung geben als ein Deutsches Historisches Museum?“

    Peter Conradi (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/172, 27.10.1989, S. 12998.
Außenansicht Reichstagsgebäude

Auch das Reichtagsgebäude wurde in die Debatte um das Deutsche Historische Museum als möglicher Museumsbau einbezogen.

  • Wolfgang Lüder (FDP): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Peter Conradi (SPD): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Bernd Neumann (CDU/CSU): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Antje Vollmer (DIE GRÜNEN): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Wolfgang Schäuble (Bundesminister des Innern): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Wolfgang Nagel (Senator Bauwesen, Berlin): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Freimut Duve (SPD): Debatte um das Deutsche Historische Museum am 27.10.1989.
    Quelle: Deutscher Bundestag

Anfang März 1990 stellte die SPD-Fraktion einen neuen Antrag unter dem Titel „DDR-Mitwirkung an Planungen zum Deutschen Historischen Museum“. Anlass der Initiative war ein Brief von „Persönlichkeiten des kulturellen Lebens der DDR“ an Bundeskanzler Helmut Kohl, der die Bitte zum Ausdruck brachte, die Pläne für das DHM zugunsten eines gemeinsamen Projekts zu überdenken. Auch eine Anhörung von Museumsfachleuten und Stadtplanerinnen und Stadtplanern vor dem Berliner Senat hatte ergeben, dass an dem Projekt gemeinsam weitergearbeitet werden solle. Die SPD trat nun dafür ein, diese Anregungen aufzunehmen. Die Bundesregierung solle nach der ersten freien Volkskammerwahl am 18. März 1990 zusammen mit der demokratisch legitimierten DDR-Regierung ein gemeinsames Konzept für das DHM erarbeiten, das auch die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung mit dem Historischen Museum der DDR im Ostteil Berlins beinhaltete. Bis dahin sollten die Bauplanungen für das DHM unterbrochen werden. Der Berliner Senat solle dazu aufgefordert werden, mit der Stadtverwaltung in Ost-Berlin einen gemeinsamen Standortvorschlag für das DHM zu unterbreiten. Die Bundesregierung solle den Bundestag bis zum 1. Oktober 1990 über diese Aktivitäten unterrichten.

In der Beratung des Antrags am 20. Juni 1990 wurde der Bundesregierung von der SPD unterstellt, kein gemeinsames Konzept mit der DDR für das Museum erarbeiten zu wollen. Bundeskanzler Helmut Kohl habe eine Zusammenarbeit mit DDR-Stellen auf einen späteren Zeitpunkt vertagt. Das sei so aber nicht hinnehmbar, schließlich solle auch die DDR-Geschichte im DHM thematisiert werden. Man könne sich nicht dem Verdacht aussetzten, dass die „Sieger“ die Geschichte schreiben. Eine Zusammenarbeit mit dem „Museum für Deutsche Geschichte“ in Ost-Berlin biete sich auch aus anderen Gründen an. Das DHM könne im Gebäude des „Museums für Deutsche Geschichte“, dem alten Zeughaus, interimsweise untergebracht werden, bis in ein paar Jahren der Neubau fertiggestellt werde. Der geplante Standort neben dem Reichstag müsse noch einmal überdacht werden, da hier ein bauliches Gesamtkonzept für die Notwendigkeiten von Parlament und Regierung entstehen müsse. Die Kritik hinsichtlich des Architekturentwurfs von Aldo Rossi wurde seitens der Fraktion wiederholt.

In diesen Tenor stieg auch die Fraktion der GRÜNEN ein. Der Standort sei „hochproblematisch“ und der Architekturentwurf wurde als „Rossi-Geschichtsoper“ bezeichnet. Westdeutsche seien darüber hinaus nicht befugt, die Pläne ohne Beteiligung der DDR umzusetzen. Bis Vertreterinnen und Vertreter aus der DDR an den Planungen beteiligt werden, müsse es zu einem Planungsstopp kommen. Auch das „Museum für Deutsche Geschichte“ sei in die Planungen einzubeziehen. Vonseiten der GRÜNEN wurde angeregt, die Berlinerinnen und Berliner zu befragen, ob sie das DHM überhaupt haben wollten.

Auch die FDP vertrat die Ansicht, dass Vertreterinnen und Vertreter aus der DDR in die Planungen zu integrieren seien. Die Einbeziehung der ostdeutschen Politikerinnen und Politiker werde durch die Aufnahme in den Bundestag nach Herstellung der deutschen Einheit erfolgen. Der Antrag der SPD berge die Gefahr, die Planung und Realisierung des DHM zu verzögern. Das könne nicht hingenommen werden. Hinsichtlich der Standortfrage könne man die Juroren, die sich für den Spreebogen ausgesprochen hatten, noch einmal befragen. Dann würde man sehen, was sich durch den Mauerfall an ihrer Ansicht geändert habe oder nicht.

Die CDU/CSU beteuerte, dass sich durch den Mauerfall nichts an der Zielsetzung des DHM geändert habe. Die SPD hätte schon zuvor Bedenken hinsichtlich des Museums geäußert und instrumentalisiere nun die aktuelle historische Situation, um noch einmal alles in Frage zu stellen. Hinsichtlich des „Museums für Deutsche Geschichte“ zeigte die Fraktion sich offen. Man müsse allerdings bedenken, dass das Museum ein Propagandainstrument der SED gewesen sei. Man könne überlegen, einen Teil des Museums bestehen zu lassen und in das DHM als „Darstellung eines Teils deutscher Wirklichkeit nach 1945“ einzubinden. Die Idee, das DHM interimsweise im alten Zeughaus unterzubringen, sollte geprüft werden.

Die Bundesregierung ging noch einen Schritt weiter und erklärte, dass der Mauerfall die Überzeugung bestärkt hätte, dass das DHM notwendig sei. Auch der Standort sei nun noch passender, da er sich in der Mitte des künftig vereinten Berlins befinden werde. Repräsentantinnen und Repräsentanten der DDR seien selbstverständlich sowohl organisatorisch als auch inhaltlich in die weiteren Entscheidungsprozesse einzubeziehen. Es dürfe jedoch keinesfalls zu einer Verzögerung der Planungen kommen. Die Regierung möchte „mit dem wichtigen Projekt zügig weiterkommen und die Kollegen aus der DDR in sachgerechter Weise daran schnell beteiligen.“ Sie erwarte daher vom Berliner Senat, die für die Bauplanung erforderlichen Schritte einzuleiten.

Der Antrag wurde an die Ausschüsse überwiesen. Der Innenausschuss legte am 15. Oktober 1990, also bereits nach Herstellung der deutschen Einheit, eine Beschlussempfehlung für sämtliche Anträge, die mit der künftigen Kulturpolitik zu tun hatten, vor. Auch die Anträge hinsichtlich des Deutschen Historischen Museums wurden in dieser Beschlussempfehlung berücksichtigt. Der Ausschuss empfahl dem Bundestag, die getroffene Entscheidung, das „Museum für Deutsche Geschichte“ nicht weiterzuführen und das Gebäude des Museums dem DHM zur Verfügung zu stellen, zu begrüßen. Langfristig sollte jedoch an dem in der Gründungsvereinbarung von 1987 festgehaltenen Gesamtkonzept des DHM festgehalten werden.

In der kurzen Debatte am 31. Oktober 1990 wurde die Beschlussempfehlung angenommen.

Auch nach der ersten gesamtdeutschen Bundestagswahl beschäftigte der Bundestag sich in der Wahlperiode 12 weiter mit dem DHM.

  • „Es wäre doch absurd, würden wir ausgerechnet ein historisches Museum aus der geschichtlich politischen Situation von 1988 jetzt, zwei Jahre später, so weiterplanen und bauen, als sei in der Zwischenzeit nichts geschehen.“

    Peter Conradi (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/216, 20.6.1990, S. 17062.
  • „Beim Deutschen Historischen Museum geht es im Prinzip darum, die gesamten wichtigen Epochen deutscher Geschichte zu dokumentieren. An dieser Zielsetzung hat sich auch durch die Ereignisse am 9. November überhaupt nichts geändert. Also, hier nun den Eindruck zu erwecken, daß sich durch die Tatsache des Umsturzes des dortigen Regimes der eigentliche Auftrag des Deutschen Historischen Museums geändert habe, ist falsch. Das ist nicht die Aufgabe. Das heißt, dadurch ist kein neuer Fakt entstanden.“

    Bernd Neumann (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 11/216, 20.6.1990, S. 17063.
  • „Auch wenn es inzwischen wie eine Floskel klingt: Wir leben in historisch außergewöhnlichen Zeiten, und da sollte man ausgerechnet bei einem Museum für deutsche Geschichte nicht eine Atempause machen und auch darüber nochmals nachdenken?“

    Maria Luise Teuber (DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 11/216, 20.6.1990, S. 17064.
  • „An diesem Weg einer demokratischen Museumskonzeption müssen, werden und sollen auch Fachleute aus der heutigen DDR, insbesondere dann, wenn sie sich an der friedlichen Revolution dort aktiv beteiligt haben, zugezogen werden.“

    Wolfgang Lüder (FDP),
    Deutscher Bundestag, 11/216, 20.6.1990, S. 17065.
  • „Das Museum für Deutsche Geschichte in Ost-Berlin, Zeughaus, ist in die Planung für das Deutsche Historische Museum […] in einer sachgerechten Weise einzubeziehen.“

    Horst Waffenschmidt (Parl. Staatssekretär beim Bundesminister des Innern),
    Deutscher Bundestag, 11/2216, 20.6.1990, S. 17066.
  • Das alte Zeughaus im ehemaligen Ostteil Berlins beherbergte zu DDR-Zeiten das „Museum für Deutsche Geschichte“. Im Zuge der Herstellung der deutschen Einheit wurde das Museum geschlossen und das Gebäude für das neugegründete „Deutsche Historische Museum“ verwendet. Aufnahme von 1984.
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1984-0402-005 / Settnik, Bernd

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Die Gründung der KZ-Gedenkstätte Salzgitter-Drütte

Die Gründung der KZ-Gedenkstätte Salzgitter-Drütte

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den sogenannten „vergessenen Opfern“ des Nationalsozialismus führte Ende der 1980er-Jahre auch zu Initiativen hinsichtlich zweier Gedenkstätten. So forderten DIE GRÜNEN im September 1987 in einem Antrag die „Errichtung einer Gedenk- und Dokumentationsstätte im ehemaligen Konzentrationslager Salzgitter-Drütte“. Die Gedenkstätte (die von den GRÜNEN bereits in der vorangegangenen Wahlperiode gefordert worden war) sollte auf dem Gelände der in staatlicher Hand befindlichen Peine-Salzgitter AG errichtet werden. Die Salzgitter AG war die Rechtsnachfolgerin der „Reichswerke Hermann Göring“, einem großen Rüstungskonzern, für den während des Nationalsozialismus tausende Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeit ausgebeutet worden waren. Das Außenlager des KZ Neuengamme wurde 1942 auf dem Betriebsgelände gegründet. Von der originalen Bausubstanz des Konzentrationslagers war Ende der 1980er-Jahre noch vieles erhalten, sodass man bis auf die Rekonstruktion eines Holzwachturms für die Gedenkstätte keine neuen Gebäude hätte errichten müssen. Die Salzgitter AG, die sich in staatlicher Hand befand, plante jedoch den Abriss einiger historischer Gebäude, da das Unternehmen dafür keine Nutzung mehr hatte. Vor Ort hatten sich schon Interessensverbände zur Erhaltung der historischen Orte und der Errichtung einer Gedenkstätte zusammengefunden. Der Antrag der GRÜNEN sah vor, dass der Bund gemeinsam mit dem Land Niedersachsen, der Stadt Salzgitter und den örtlichen Interessensverbänden zusammenarbeiten solle, um die Gedenkstätte einzurichten.

Über den Antrag beriet der Bundestag am 16. November 1989. Von allen vier Fraktionen wurde die Errichtung der Gedenkstätte grundsätzlich unterstützt. Vonseiten der CDU/CSU wurde jedoch die Frage aufgeworfen, ob der Bund tatsächlich daran zu beteiligen sei oder ob die Umsetzung des Konzepts nicht auf anderen Ebenen zu erfolgen habe. Dies wurde von der Opposition zurückgewiesen, schließlich solle die Gedenkstätte auf dem Gelände der bundeseignen Salzgitter AG entstehen.

Der Antrag wurde in die Ausschüsse überwiesen.

Arbeiter bei Gleisbau

Zwangsarbeiter beim Gleisbau in den Reichswerken Hermann Göring bei Braunschweig, aufgenommen 1942.

Am 23. November 1989 legte die Fraktion der GRÜNEN einen weiteren Antrag vor, der die Einplanung von 250.000 DM für die Gedenkstätte im Bundeshaushalt vorsah.

In der Haushaltsdebatte am 30. November 1989 wurde dieses Vorhaben von den anderen Fraktionen zurückgewiesen. Die SPD vertrat die Ansicht, dass das Konzept der Gedenkstätte noch nicht „etatreif“ sei, und man eine Einplanung in den Bundeshaushalt des Jahres 1991 unternehmen solle. Diese Auffassung wurde grundsätzlich auch von der FDP geteilt, man solle zunächst die Beratungen im Innenausschuss zur Gedenkstätte abwarten. Die CDU/CSU äußerte sich nicht weiter zu dem Vorhaben. Der Antrag wurde abgelehnt.

Am 20. Februar 1990 legte der Innenausschuss seine Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss empfahl dem Bundestag, die Einrichtung der Gedenkstätte zu unterstützen, und die Bundesregierung zu bitten, als „Eigentümer der Stahlwerke Peine-Salzgitter AG tätig zu werden.“ Als Grundlage zur Einrichtung der Gedenkstätte könne ein bereits von der Stadt Salzgitter ausgearbeitete Vorschlag zur Umsetzung dienen.

Die Beratung der Beschlussempfehlung fand am 20. September 1990 statt. Inzwischen war der Bund nicht mehr Eigentümer der Salzgitterwerke, sondern hatte das Unternehmen an die Privatwirtschaft veräußert.

DIE GRÜNEN kritisierte, dass nun zwar der Innenausschuss der Gedenkstätte zugestimmt habe, aber aufgrund einer Intervention des Vorstands der Salzgitter AG die Gedenkstätte nicht am authentischen Ort auf dem Werksgelände, sondern außerhalb errichtet werden sollte. Beim neuen Eigentümer wisse man nicht, wie er sich zu dieser Auffassung verhalten werde. DIE GRÜNEN enthielten sich bei der Abstimmung zur Beschlussempfehlung. Diese Haltung wurde von der SPD geteilt. Auch sie enthielt sich bei der Abstimmung, die Beschlussempfehlung sei zu unverbindlich.

Heftiger Unmut wurde von der FDP geäußert: Die Bundesregierung habe sich über ein Jahr lang nicht zur geplanten Gedenkstätte geäußert. Das sei so nicht hinnehmbar: „Wir können nicht sagen, wir hätten Mitgefühl mit Israel, wir können nicht sagen, wir hätten Mitgefühl mit dem jüdischen Volk, wenn wir ein Jahr lang so etwas liegenlassen. An dieser Stelle bleibt einzufordern, daß die Bundesregierung etwas tut, um diese Gedenkstätte zu errichten.“

Vonseiten der Bundesregierung wurde die Ansicht vertreten, die Gedenkstätte müsse nicht innerhalb des Firmengeländes errichtet werden, es gebe auch außerhalb einen Ort, wo früher ein Lager gewesen sei. Die Beschlussempfehlung wurde durch die Mehrheit der Koalitionsfraktionen angenommen.

Nachdem der Konzernvorstand der Einrichtung der Gedenkstätte auf dem Werksgelände zugestimmt hatte, konnte die KZ-Gedenkstätte Salzgitter-Drütte 1994 auf dem Werksgelände eingerichtet werden.

  • „Alle Fraktionen des Deutschen Bundestages werden das Anliegen als solches im Prinzip gewiß voll unterstützen. Zu prüfen ist aber, ob und wieweit sich der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung direkt an der Errichtung einer solchen Gedenkstätte beteiligen können und sollen.“

    Roswitha Wisniewski (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 11/176, 16.11.1989, S. 13453.
  • „Ich weiß, daß wir über Gedenkstätten, was das gesamte deutsche Gebiet betrifft, nachdenken müssen. Wir werden auch in den neuen Bundesländern Gedenkstätten brauchen.“

    Wolfgang Lüder (FDP),
    Deutscher Bundestag, 11/226, 20.9.1990, S. 17928.

Dokumente

  • Antje Vollmer (DIE GRÜNEN) spricht am 20.9.1990 im Bundestag über die Einrichtung der Gedenkstätten in Salzgitter-Drütte und Hadamar.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Roswitha Wisniewski (CDU) spricht am 20.9.1990 im Bundestag über die Einrichtung der Gedenkstätten in Salzgitter-Drütte und Hadamar.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Uwe Lambinus (SPD) spricht am 20.9.1990 im Bundestag über die Einrichtung der Gedenkstätten in Salzgitter-Drütte und Hadamar.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Wolfgang Lüder (FDP) spricht am 20.9.1990 im Bundestag über die Einrichtung der Gedenkstätten in Salzgitter-Drütte und Hadamar.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Manfred Carstens (Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen) spricht am 20.9.1990 im Bundestag über die Einrichtung der Gedenkstätten in Salzgitter-Drütte und Hadamar.
    Quelle: Deutscher Bundestag

Gedenkstätte Hadamar

Die Gedenkstätte Hadamar

Parallel zu den Debatten um eine Gedenkstätte in Salzgitter-Drütte stellten DIE GRÜNEN im Juni 1990 einen weiteren Antrag unter dem Titel „Errichtung einer nationalen Gedenkstätte in Hadamar für die Opfer der NS-‚Euthanasie‘-Verbrechen“. Ziel des Antrags war es, die Bundesregierung dazu aufzufordern, die schon seit längerer Zeit bestehende Gedenkstätte im hessischen Hadamar in den Rang einer nationalen Gedenkstätte zu erheben und für eine „angemessene und dauerhafte Finanzierung zu sorgen“. Für das Jahr 1990 sollte im Bundeshaushalt 500.000 DM und in den folgenden Jahren je 1 Mio. DM zur Realisierung des Anliegens zur Verfügung gestellt werden. Begründet wurde das Ansinnen mit der Feststellung, dass die Gedenkstätte in Hadamar die einzige Gedenkstätte in Deutschland sei, die sich der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Verbrechen widme. In der Bundesrepublik sei das Bewusstsein über diese Verbrechen wenig verankert, was sich auch in fehlenden Entschädigungsleistungen gegenüber den Überlebenden zeige. Aus diesem Grunde habe die Gedenkstätte „überregionale Bedeutung und nationale Aufgaben zu erfüllen.“

Der Antrag wurde am 20. September 1990 beraten. Antje Vollmer (DIE GRÜNEN) berichtete, dass ihre Fraktion das Anliegen auch schon der Bundesregierung vorgetragen hätte. Nach langem Schweigen habe die Regierung verlauten lassen, dass das künftige gesamtdeutsche Parlament über das Thema entscheiden solle. Vollmer sah darin einen Vorwand, um das Vorhaben zu verzögern.

Von den anderen Fraktionen wurde die Bedeutung der Gedenkstätte in Hadamar unterstrichen und eine Überweisung des Antrags bewilligt.

Am 30. Oktober 1990 legte der Innenausschuss seine Beschlussempfehlung vor. Der Ausschuss empfahl eine Entschließung des Bundestags, die das bisher von der Bundesregierung für die Gedenkstätte Hadamar Geleistete begrüßen und die Erwartung zum Ausdruck bringen sollte, dass das künftige gesamtdeutsche Parlament über eine „institutionelle Förderung im Rahmen des von der Bundesregierung vorzulegenden Gesamtkonzepts für nationale Mahn- und Gedenkstätten“ entscheiden werde. Die Bundesregierung solle prüfen, ob und wie die Gedenkstätte Hadamar in das Gesamtkonzept aufgenommen werden könne. Der Antrag der GRÜNEN sollte für erledigt erklärt werden.

Diese Beschlussempfehlung wurde am 31. Oktober 1990 angenommen. Auch der Haushaltsausschuss bat im Herbst 1990 die Bundesregierung, eine Gesamtkonzeption zur Beteiligung des Bundes an Mahn- und Gedenkstätten zu erarbeiten.

  • Blick auf die Landesheil- und Pflegeanstalt Hadamar in Hessen. Im Rahmen des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms in den ersten Jahren des Zweiten Weltkriegs wurden hier zahlreiche Menschen für Versuche missbraucht und in Gaskammern ermordet. Undatierte Aufnahme. Quelle: picture-alliance / dpa | dpa

  • Durch dieses Tor fuhren die Lastwagen mit den Todgeweihten zu der dahinterliegenden Baracke, von der ein Laufsteg in die Gaskammern führte. Im Rahmen des nationalsozialistischen „Euthanasie“-Programms in den ersten Jahren des Zweiten Weltkriegs wurden hier zahlreiche Menschen für Versuche missbraucht und ermordet. Undatierte Aufnahme. Quelle: picture-alliance / dpa | dpa

  • Die Bushalle der Gedenkstätte Hadamar bei Limburg, aufgenommen 2007. Hadamar war eine von sechs Anstalten, in denen während des Nationalsozialismus behinderte Menschen  in Gaskammern ermordet wurden. Die Opfer wurden von Heil- und Pflegeanstalten mit grauen Bussen nach Hadamar gebracht und dort noch am selben Tag umgebracht. In der Bushalle stiegen die Opfer vor den Blicken der Bevölkerung geschützt aus den Bussen aus. Quelle: picture-alliance/ dpa | Thomas Frey

  • „Wir haben gestern anläßlich der Hadamar-Entschließung, die heute vorliegt, festgelegt, daß wir eine Konzeption für nationale Gedenkstätten für die verschiedenen Opfergruppen an den verschiedenen Orten fordern, damit nicht in Vergessenheit gerät, was zur deutschen Geschichte gehört. Die Teilung Deutschlands ist verursacht und verschuldet vom NS-Regime; die Einheit Deutschlands hat dazu geführt, daß wir uns der Opfer des NS-Regimes wieder neu besinnen müssen.“

    Wolfgang Lüder (FDP),
    Deutscher Bundestag, 11/234, 31.10.1990, S. 18731.

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    Antrag der GRÜNEN: Errichtung einer nationalen Gedenkstätte in Hadamar für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen, DS 11/7329, 5.6.1990. Quelle: Deutscher Bundestag

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    Beschlussempfehlung des Innenausschusses: Errichtung einer nationalen Gedenkstätte in Hadamar für die Opfer der NS-„Euthanasie“-Verbrechen, DS 11/8390, 30.10.1990. Quelle: Deutscher Bundestag

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