TÄTER
Zentraler Runder Tisch
1989 – 1990
Die Strafverfolgung von DDR-Unrecht begann bereits in der Endphase der DDR. Durch die Friedliche Revolution im Herbst 1989 wurde nach und nach das Unrecht, die Willkür und der Ämtermissbrauch der Funktionäre öffentlich. Damit rückten auch die Diskussionen um die Aufklärung von Amtsmissbrauch und Korruption der Eliten und Forderungen nach strafrechtlicher Verfolgung in den Vordergrund.
Die strafrechtliche Aufarbeitung in der Endphase der DDR
Unter dem Druck der Öffentlichkeit und der Medien wurden im November 1989 unter der Übergangsregierung Modrow Ermittlungen gegen SED-Funktionäre und hochrangige Offizielle des SED-Regimes wegen Amtsmissbrauch und Korruption eingeleitet, was auch immer wieder zu Entlassungen bzw. Rücktritten von Funktionären führte. Gemeinsam mit den Verfahren wegen Fälschung der DDR-Kommunalwahlen vom 7. Mai 1989 markierte die Ermittlungstätigkeit der DDR-Staatsanwaltschaften wegen Amtsmissbrauch und Korruption auch den Beginn der strafrechtlichen Aufarbeitung des DDR-Unrechts.
Die strafrechtliche Aufarbeitung konnte wie in einem demokratischen Rechtsstaat üblich nur durch die Judikative vollzogen werden. Da sich die DDR erst im Wandel zu einem Rechtsstaat befand, wurde die Judikative sowohl von Untersuchungsausschüssen politischer Institutionen als auch von unabhängigen Untersuchungskommissionen aus dem Umfeld der Bürgerbewegung begleitet und überprüft. Forderungen nach Strafverfolgung und der korrekten Anwendung der Gesetze kamen zudem aus der Bevölkerung, den Parteien, der Volkskammer und dem Zentralen Runden Tisch.
„Schluss mit Stasi und SED, Diktatur und Nazismus, viel Unrecht und Leid klagt euch an“ forderten Demonstranten auf einem Transparent im Rahmen der Besetzung der Zentrale des MfS am 15. Januar 1990.
In dieser Phase versuchte die SED-Führung zum Teil noch die Justiz, die in der DDR bis 1989 eine wichtige Stütze der SED-Diktatur war, für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. In aller erster Linie ging es darum, die eigenen Institutionen und den Machtanspruch zu sichern. Die SED und die DDR-Justiz selbst gerieten jedoch immer weiter unter Druck. Bereits im Dezember 1989 forderten Vertreterinnen und Vertreter des Zentralen Runden Tisches, dass der verantwortliche Personenkreis der DDR-Justiz, der für Urteile im politischen Strafrecht zu ständig war, auszutauschen sei. Auch der damalige amtierende Justizminister, der Generalstaatsanwalt, die Bezirksstaatsanwälte, die Direktoren der Bezirksgerichte und Staatsanwälte müssten ausgetauscht werden, um personelle Kontinuitäten in der Justiz zu vermeiden. Anfang des Jahres 1990 reagierte die Regierung Modrow und entließ den bis dahin amtierenden Justizminister Hans-Joachim Heusinger und ersetzte ihn durch Kurt Wünsche, der dem Ministerium und dann auch der Regierung de Maizière vorstand. Ebenfalls im Januar 1990 musste der Präsident des Obersten Gerichts, Günter Sarge, zurücktreten, auch wenn sich sonst nur wenig an der Personalstruktur der DDR-Justiz änderte.
Seit Beginn des Jahres 1990 gab es den ernsthaften Versuch, die strafrechtliche Verfolgung der Hauptverantwortlichen auf den Weg zu bringen, und die DDR-Justiz begann auch größere Prozesse gegen ehemalige hochrangige Funktionäre einzuleiten, die hauptsächlich Vorwürfe der Wahlfälschung, des Amtsmissbrauchs und der Korruption betrafen. Diese Verfahren wurden auch nach den freien Wahlen am 18. März 1990 trotz einiger rechtstaatlicher Bedenken mit dem ausdrücklichen politischen Willen der Mehrheit der Volkskammerabgeordneten fortgeführt und ausgeweitet. Die meisten der Verfahren wurden nicht bis zur deutschen Einheit abgeschlossen und gingen mehrheitlich an die bundesdeutsche Justiz über.
Über 50.000 Menschen demonstrierten am 19. November 1989 gegen die SED und Wahlfälschungen.
Die strafrechtliche Verfolgung von Amtsmissbrauch und Korruption
Der Zentrale Runde Tisch bekräftigte bei seinem ersten Zusammentreten am 7. Dezember 1989 die Notwendigkeit der strafrechtlichen Verfolgung von Amtsmissbrauch und Korruption. In strafrechtlicher Hinsicht ging es dabei in erster Linie um Vermögensdelikte, insbesondere Untreue und persönlicher Bereicherung von Funktionären. Eine Erklärung des Runden Tisches „Zur Rechtsstaatlichkeit“ wurde dazu einstimmig beschlossen. In dieser wurde nochmals erklärt, dass jede Person, die Amtsmissbrauch und Korruption begangen hat, auf Grundlage des geltenden Strafgesetzbuches zur Verantwortung gezogen werden sollte. Die Dienststellen des Generalstaatsanwaltes der DDR müssten zudem sicherstellen, dass allen Hinweisen, Anzeigen und Mitteilungen nachgegangen werden.
Der Zentrale Runde Tisch forderte zudem die Regierung der DDR unter Hans Modrow auf, eine spezielle Untersuchungsabteilung für die Aufklärung der Vorgänge von Amtsmissbrauch und Korruption zu bilden. Diese Untersuchungsabteilung sollte neben dem bereits am 22. November von der Volkskammer konstituierten „Untersuchungsausschuss zur Überprüfung von Fällen des Amtsmissbrauchs, der Korruption, der persönlichen Bereicherung“ an der Aufklärung von Amtsmissbrauch und Korruption arbeiten. Im Vergleich zum Volkskammerausschuss sollte diese Untersuchungskommission mehr Kompetenzen und Befugnisse erhalten und unter direkte Leitung des Ministerpräsidenten gestellt sein.
Die „Aktuelle Kamera“ berichtete am 6. Dezember 1989 über die Arbeit des Untersuchungsausschusses der Volkskammer zu Amtsmissbrauch und Korruption.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
Die Regierung Modrow beschloss daraufhin bereits am 11. Dezember 1990 die Bildung einer „Zeitweiligen Untersuchungsabteilung für die Prüfung von Amtsmissbrauch und Korruption“ beim Ministerrat. Wenige Tage später wurde außerdem eine Sonderkommission des Ministerrates zur Untersuchung von Amtsmissbrauch und Korruption im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bereiches Kommerzielle Koordinierung, kurz „KoKo“, gebildet.
Die „Koko“, die offiziell im DDR-Außenhandelsministerium angesiedelt war, hatte die Aufgabe abseits der offiziellen, legalen Möglichkeiten des Außenhandels Devisen aus dem Westen zu erwirtschaften. Die Devisen wanderten allerdings nicht in den Staatshaushalt, sondern direkt an die SED oder das Ministerium für Staatssicherheit (MfS). Die Öffentlichkeit wusste bis zum Herbst 1989 nichts davon. Als die Meldungen über Amtsmissbrauch und Korruption sich überschlugen und die Machenschaften der Abteilung Kommerzielle Koordinierung rund um deren Leiter Alexander Schalck-Golodkowski im Dezember 1989 bekannt wurden, hatte die Außenhandelskauffrau Birgit Teschke (Demokratie Jetzt) die Idee, eine zivile Untersuchungskommission zu gründen, um die Vorfälle zu untersuchen und Vermögen zu sichern.
Neben den staatlichen Untersuchungsausschüssen gründete sich daher am 4. Dezember 1989 im Beisein einiger Vertreterinnen und Vertreter des Neuen Forums (NF) und der Demokratie Jetzt (DJ) eine zivile „Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufdeckung von Amtsmissbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung“. Die Untersuchungskommission kam daraufhin ins Gespräch mit Ministerpräsident Hans Modrow, erhielt jedoch keine besonderen Befugnisse, um die Arbeit der Untersuchungskommission sachgerecht vollziehen zu können.
Christoph Matschie (SPD) erläutert, wie am Zentralen Runden Tisch mit „Amtsmissbrauch und Korruption“ umgegangen wurde.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.
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Beschluss des Ministerrates: Bildung einer zeitweiligen Untersuchungsabteilung für die Prüfung von Amtsmissbrauch und Korruption, 11.12.1989. Quelle: BArch DC 20 I/3 2878/2879, Bl. 54-55; 204-209.
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Beschluss des Ministerrates: Bildung einer Sonderkommission zur Untersuchung im Zusammenhang mit der Tätigkeit im Bereich der Koko, 14.12.1989. Quelle: BArch DC 20 I/3 2882/2885, Bl. 47-52.
Es ist daher insbesondere den oppositionellen Kräften am Runden Tisch zu verdanken, dass auch die zivile „Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufdeckung von Amtsmissbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung“ in der Erklärung des Runden Tisches „Zur Rechtsstaatlichkeit“ Erwähnung fand. Die Vertreterinnen und Vertreter des Zentralen Runden Tisches debattierten am 7. Dezember 1989 darüber, inwiefern die unabhängige Untersuchungskommission in der Erklärung zur Rechtstaatlichkeit unterstützt werden sollte. Gregor Gysi von der SED sprach sich gegen eine weitere unabhängige Untersuchungskommission aus, da bereits Untersuchungskommissionen auf staatlicher Ebene gebildet worden seien. Rolf Heinrich vom Neuen Forum (NF) attestierte hingegen ein Versagen der Staatsanwaltschaft beispielsweise in Sachen Schalck-Golodkowski und war der Meinung, dass der Zentrale Runde Tisch dafür sorgen müsse, dass diese Organe tätig würden und das bestehende Recht angewendet würde. Reinhard Schult (NF) forderte, dass die Regierung Modrow diese unabhängige Untersuchungskommission anerkennen und die Zusammenarbeit mit dieser Untersuchungskommission vom Ministerrat auch gesucht und getätigt werden sollte. Der Zentrale Runde Tisch konnte sich schließlich auf folgende Formulierung in der Erklärung des Runden Tisches „Zur Rechtsstaatlichkeit“ einigen: „Die Staatsanwaltschaft wird aufgefordert, mit der am 4. Dezember 1989 gebildeten unabhängigen Untersuchungskommission wirksam zusammenzuarbeiten.“
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Beschluss des Zentralen Runden Tisches: Erklärung zur Rechtstaatlichkeit, 7.12.1989. Quelle: BArch DA 3/1, Bl. 4-5.
Am 19. November 1989 demonstrierten über 50.000 Menschen gegen die SED und forderten u. a. die Einsetzung einer unabhängigen Untersuchungskommission.
Die Arbeit der Untersuchungs-kommissionen
Die zivile „Unabhängige Untersuchungskommission zur Aufdeckung von Amtsmissbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung“ hatte sich vornehmlich aus der Motivation heraus gegründet, die Vorfälle um die „Koko“ zu untersuchen und Vermögen zu sichern. Dazu kam es aber nicht. Die unabhängige Untersuchungskommission wurde nach Bildung der „Sonderkommission des Ministerrates“ am 14. Dezember 1989, die sich speziell mit der Aufklärung der „KoKo“ befasste, aus diesem Bereich weitgehend zurückgedrängt. Die unabhängige Untersuchungskommission konnte aber zumindest mit der „Zeitweiligen Untersuchungsabteilung für die Prüfung von Amtsmissbrauch und Korruption“, die durch den Ministerrat gebildet wurde, zusammenarbeiten.
Im Namen der beiden Kommissionen stellte Wilhelm Wallbrecht von Demokratie Jetzt (DJ) am 5. März 1990 einen Antrag am Zentralen Runden Tisch. In dem Antrag wurde berichtet, dass die beiden Untersuchungskommissionen seit dem 22. Dezember 1989 gemeinsam an der Aufklärung von Hinweisen zu Amtsmissbrauch, Korruption, Privilegien und anderen Problemen arbeiteten. Bei den Kommissionen seien bereits etwa 1.000 Anfragen, Hinweise und Forderungen mit folgenden Schwerpunkten eingegangen:
- „ungesetzliche Eingriffe in privates Eigentum durch Amtsträger, einschließlich Ministerium für Staatssicherheit
- Beschwerden gegen Leitungsentscheidungen und persönliche Verhaltensweisen von Amtsträgern
- korruptes Zusammenwirken von Amtsträgern zur persönlichen Bereicherung
- Selbstverordnung und rigorose Nutzung von Privilegien durch Amtsträger auf allen Ebenen zum Nachteil vom Volkseigentum
- Fortsetzung von Amtsmissbrauch, besonders im Zusammenhang mit Behinderung von Maßnahmen zur Aufdeckung und ihrer Aufklärung sowie Fortbestehen ungerechtfertigter Privilegien.“
Der Zentrale Runde Tisch beriet in seinen Sitzungen auch über die Untersuchungskommission zur Aufdeckung von Amtsmissbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung.
Weiter hieß es, dass die Flut der Eingaben kaum zu bewältigen sei, da nur 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese bearbeiten könnten: „Es ist der Untersuchungsabteilung bewußt, daß die Sachkompetenz von nur 18 Mitarbeitern und die begrenzte juristische Legitimation nicht ausreichen, um auch nur annähernd die durch die Bürger an uns herangetragenen Hoffnungen und Erwartungen erfüllen zu können.“
Die Untersuchungskommission würde trotzdem versuchen in Zusammenarbeit mit dem Obersten Gericht und der Staatsanwalt, die Bearbeitung der Vorgänge zu organisieren. „Die Aufarbeitung dieser aus 40 Jahren DDR resultierenden Erblast“ könne jedoch langfristig gesehen nur von rechtsstaatlichen Institutionen übernommen werden. Da die Arbeit der Untersuchungskommissionen zum 10. März 1990 eingestellt werden sollte, müsse gesichert werden, dass die Vorgänge nach den Wahlen am 18. März von entsprechenden rechtsstaatlichen Institutionen weiter bearbeitet und nicht beendet würden. Daher sollte der Zentrale Runde Tisch folgendes beschließen:
„Der Ministerrat wird aufgefordert, die Arbeit der Zeitweiligen Untersuchungsabteilung des Ministerrats zu Amtsmißbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung in Verbindung mit der Arbeit der Unabhängigen Untersuchungskommission über den Wahltermin 18. März 1990 hinaus zu sichern, bis von dem dann neu zu bildenden Ministerrat über die Übernahme dieser Aufgabenstellung durch entsprechende Organe entschieden wird.“
Der Antrag wurde von allen Vertreterinnen und Vertretern des Zentralen Runden Tisches einstimmig angenommen und an den Ministerrat übergeben.
Vor der Abstimmung des Antrages gab es noch eine Debatte darüber, ob es im Antrag nicht auch eine Empfehlung geben sollte, dass nach den Wahlen am 18. März ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss in der Volkskammer eingesetzt würde, der die Aufgaben der Unabhängigen Untersuchungskommission übernähme und fortsetze. Vertreterinnen und Vertreter von Demokratie Jetzt (DJ) schlugen vor, folgenden Absatz mit aufzunehmen: „Die neue Regierung der DDR wird dringend geben, die Arbeit der Unabhängigen Untersuchungskommission zur Aufdeckung von Amtsmißbrauch, Korruption und persönlicher Bereicherung in Form eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses der neuen Volkskammer wahrnehmen zu lassen. Bisherige Mitglieder der Unabhängigen Untersuchungskommission sollten kooptiert werden können.“
Der Vorschlag von Demokratie Jetzt (DJ) konnte sich jedoch nicht durchsetzen. Christoph Matschie (SPD) gab beispielsweise zu bedenken, dass die Formulierung staatsrechtlich nicht in Ordnung sei und das schon richtig festgestellt worden sei, „daß hier Verwaltungsgerichte, Verfassungsgerichte und so etwas einfach jetzt gefordert sind an dieser Stelle. Es kann nicht alles dieser parlamentarische Untersuchungsausschuß machen.“ Als Kompromiss wurde jedoch in einem oberen Absatz des Antrages die Möglichkeit eines „Petitionsausschusses der Volkskammer“ eingearbeitet: „Die Aufarbeitung dieser aus 40 Jahren DDR resultierenden Erblast kann langfristig natürlich nur von rechtsstaatlichen Institutionen (Verwaltungsgerichte, Verfassungsgerichte, Petitionsausschüsse der Volkskammer und künftigen Länderkammern…) übernommen werden.“
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Antrag von Demokratie Jetzt (DJ): Weitere Arbeit der Untersuchungskommission, 5.3.1990. Quelle: BArch DA 3/96, Bl. 9-10.
Der Abschlussbericht der Untersuchungs-kommissionen
Die „Zeitweilige Untersuchungsabteilung für die Prüfung von Amtsmissbrauch und Korruption“ stellte bis zum 22. März ihre Arbeit ein. Sie legte am 12. März 1990, kurz vor den Volkskammerwahlen, ihren Abschlussbericht vor. Von Dezember 1989 bis Februar 1990 waren mehr als 1.000 Hinweise eingegangen. Der Ausschuss bedankte sich in diesem Abschlussbericht vor allem bei den Bürgerinnen und Bürgern sowie Bürgerinitiativen, die mit ihren Hinweisen in vielen Fällen dazu beigetragen hätten, staatsanwaltliche Ermittlungen anzuleiten. Im Abschlussbericht verdeutlichte der Ausschuss noch einmal, dass die Vorgänge, die in Bearbeitung seien und oder bisher nicht bearbeitet werden konnten, an den Ministerrat übergeben wurden.
Die DDR-Staatsanwaltschaft führte die Arbeit des Ausschusses nach den freien Wahlen vom 18. März 1990 fort. Auch bereits eingeleitete Verfahren wurden nach den Wahlen fortgeführt und ausgeweitet. Insgesamt gab es im letzten Jahr der DDR 39 Verfahren gegen 53 hochrangige Funktionäre wegen Amtsmissbrauch und Korruption, darunter auch Erich Honecker und Erich Mielke sowie Alexander Schalck-Golodkowski. Es wurden jedoch nur wenige Verfahren bis zur deutschen Einheit abgeschlossen, mehrheitlich gingen sie an die bundesdeutsche Justiz über.
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Ministerrat der DDR: Abschlussbericht zur Untersuchungskommission für Amtsmissbrauch und Korruption, 12.3.1990. Quelle: BArch DC 20 I/3 2936, Bl. 78-91.
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