AKTEN
Zentraler Runder Tisch
1989 – 1990
Die Debatte über den Umgang mit den Hinterlassenschaften des Staatssicherheitsdienstes begann in der DDR bereits um die Jahreswende 1989/90. Schon während der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 richtete sich der Volkszorn auch gegen das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), das für die jahrzehntelange Überwachung und Unterdrückung der eigenen Bevölkerung stand.
Mitglieder des Bürgerkomitees, Fernmeldefachleute und der Militärstaatsanwalt überzeugten sich am 14.12.1990 in Leipzig im Gebäude des MfS/AfNS, dass die Möglichkeit des Abhörens und Aufzeichnens von Gesprächen abgeschaltet wurden.
Die Besetzung der Bezirksämter des MfS im Dezember 1989
Mit dem zunehmenden Machtverfall der SED war auch das Fortbestehen des MfS gefährdet. Am 17. November 1989 kündigte daher der neue Ministerpräsident Hans Modrow die Umwandlung des MfS in ein „Amt für Nationale Sicherheit“ (AfNS) an. Es war der Versuch eines Imagewandels nach außen, der Kern der Arbeit der Geheimpolizei blieb unberührt.
Anfang Dezember 1989 verbreiteten sich deutliche Hinweise über die Vernichtung wichtiger Unterlagen durch den Staatssicherheitsdienst in der Bevölkerung. Die Befürchtung der Bürgerrechtlerinnen und Bürgerrechtler wuchs, dass damit Beweismaterialien für Machtmissbrauch und Überwachungsmethoden beseitigt werden würden. Die Wut der Bevölkerung entlud sich am Morgen des 4. Dezember 1989 zunächst am Bezirksamt Erfurt. Die Bürgerinnen und Bürger der DDR verschafften sich Einlass, um die Aktenvernichtung zu stoppen und die Unterlagen zu sichern. Die Besetzung der Bezirksämter von Leipzig, Suhl und Rostock folgte am selben Tag. Dies weitete sich in den folgenden Tagen auf die Dienststellen in allen Bezirken und Kreisen der DDR aus. Noch im Laufe des Dezembers wurden die Kreisämter aufgelöst und ihr Aktenmaterial in die Bezirksstädte gebracht. In Bezirksstädten entstanden Bürgerkomitees, die die Gebäude des MfS/AfNS meist in sogenannten „Sicherheitspartnerschaften“ mit der örtlichen Volkspolizei und Staatsanwaltschaft überwachten und die schrittweise Auflösung der bezirklichen MfS-Strukturen unter ziviler Kontrolle vorantrieben. Nur in ihrer Zentrale in Berlin konnte die Stasi zunächst ungestört weiterarbeiten.
Reinhard Schult (NF) forderte am 7. Dezember 1989 am Zentralen Runden Tisch die Sicherung der Akten sowie klare rechtliche Situationen beispielsweise bei der Zusammenarbeit zwischen Bürgerkomitees und der Volkspolizei.
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Klaus Freymuth.
Das Ringen um die Auflösung des MfS/AfNS und die Sicherung der Akten
Bereits in der ersten Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 7. Dezember 1989 nahmen die oppositionellen Gruppierungen die Initiativen der Bürgerkomitees auf, indem sie in einer Erklärung die Auflösung des MfS/AfNS forderten. Die Vertreterinnen und Vertreter der alten Kräfte, wie Gregor Gysi (SED), plädierten hingegen dafür, dass die SED-geführte Regierung Modrow schnell entscheiden müsse, was mit dem MfS/AfNS geschehen solle. Diese Stimmen konnten sich jedoch nicht durchsetzen. Der Runde Tisch beschloss schließlich einstimmig eine Erklärung „Zur Rechtsstaatlichkeit“, in der die Regierung unter Modrow u. a. dazu aufgefordert wurde, „daß Amt für Nationale Sicherheit unter ziviler Kontrolle aufzulösen“ sowie „einen sofortigen Maßnahmenplan öffentlich bekanntzugeben, wie durch Sicherungskräfte des Ministeriums des Inneren alle Dienststellen des Amtes für Nationale Sicherheit auf allen Ebenen unter Kontrolle gestellt werden, damit keine Vernichtung von Dokumenten bzw. Beweismaterial erfolgen kann“.
Mitglieder der Bürgerkomitees aus allen Bezirken der DDR berieten am 4. Januar 1990 im Gebäude des Leipziger Amtes für Nationale Sicherheit über die Auflösung dieser Einrichtungen in der DDR.
Ein Zusammenschnitt der Debatten um die Auflösung des MfS/AfNS in der ersten Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 7. Dezember 1989.
Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft/Klaus Freymuth.
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Zentraler Runder Tisch: Erklärung der Opposition, 7.12.1989. Quelle: BArch DA 3/1, Bl. 54.
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Beschluss des Zentralen Runden Tisches: Erklärung zur Rechtstaatlichkeit, 7.12.1989. Quelle: BArch DA 3/1, Bl. 4.
Währenddessen wies Hans Modrow am selben Tag die Vernichtung von „unberechtigt angelegten Dokumenten“ unter staatlicher Aufsicht an. Nach Protesten aus den Bezirken wurde diese Weisung am folgenden Tag, dem 8. Dezember, widerrufen und Modrow befahl, das Aktenmaterial zu sichern. Nichtsdestoweniger wurden bis weit in das Jahr 1990 hinter dem Rücken der Bürgerkomitees Räume in den Bezirksämtern entsiegelt und Unterlagen ohne ihr Wissen abtransportiert. Unter dem Eindruck der Besetzungen und anhaltender Demonstrationen sowie der Aufforderung des Zentralen Runden Tisches entschloss sich die Modrow-Regierung am 14. Dezember 1989 dazu, das Amt für Nationale Sicherheit aufzulösen, allerdings sollten stattdessen zwei getrennte, alternative Sicherheitsdienste, ein Nachrichtendienst und ein Verfassungsschutz, gebildet werden. Am 18. Dezember 1989 wurde Peter Koch aus dem Justizministerium zum zivilen Regierungsbeauftragten für die Auflösung ernannt, was von Vertreterinnen und Vertretern der Opposition am Runden Tisch kritisiert wurde. Ein höherer Staatsfunktionär könne keine zivile Kontrollinstanz verkörpern.
Um einer Verschleppung der Auflösung entgegenzuwirken, beschloss der Runde Tisch in seiner zweiten Sitzung am 18. Dezember 1989 die Bildung der AG „Sicherheit“. Sie sollte die Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit der DDR koordinieren und kontrollieren.
Der Regierungsbeauftragte für die Auflösung des MfS/AfNS, Peter Koch, informierte die Mitglieder des Zentralen Runden Tisches am 8. Januar 1990 über die bisher eingeleiteten Schritte.
Am 3. Januar 1990 erstattete Staatssekretär und Beauftragter des Ministerpräsidenten Walter Halbritter dem Zentralen Runden Tisch Bericht über den Stand der Auflösung des MfS/AfNS. Da die Stellungnahme und die Antworten von Halbritter auf Nachfragen von Vertreterinnen und Vertretern des Runden Tisches unbefriedigend blieben, gaben die oppositionellen Gruppierungen (Neues Forum – NF, Grüne Liga – GL, Grüne Partei – GP, Demokratie Jetzt – DJ, Demokratischer Aufbruch – DA, Sozialdemokratische Partei – SDP, Unabhängiger Frauenverbund – UFV, Initiative Frieden und Menschenrechte – IFM) aus Protest eine Erklärung ab, in der sie die Einsetzung einer von ihnen benannten Vertrauensperson für die Auflösung des MfS/AfNS forderten. Auch die Vereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe (VdgB) schloss sich dieser Erklärung an.
Die „Aktuelle Kamera“ berichtete am 8. Januar 1990 von der Sitzung des Zentralen Runden Tisches, in der die oppositionellen Vertreterinnen und Vertreter die Auflösung des MfS/AfNS forderten.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
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Beschluss des Ministerrates: Bildung des Nachrichtendienstes und des Verfassungsschutzes der DDR, 14.12.1989. Quelle: BArch DO 104/9, Bl. 6-11.
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Beschluss des Zentralen Runden Tisch: Zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit, 27.12.1989. Quelle: BArch DA 3/4, Bl. 3.
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Beschluss des Zentralen Runden Tisches: Justizfragen – Erklärung der oppositionellen Gruppen, 3.1.1990. Quelle: BArch DA 3/5, Bl. 8.
Die Debatte um den Verfassungsschutz
Am 3. Januar 1990 ließ der Regierungsvertreter Walter Halbritter vor dem Runden Tisch verlauten, dass die Regierung nicht bereit sei, auf die Bildung eines Verfassungsschutzes vor dem 6. Mai 1990 zu verzichten. Bereits am 14. Dezember 1989 hatte die Regierung Modrow bekannt gegeben, das Amt für Nationale Sicherheit aufzulösen, jedoch zwei getrennte, alternative Sicherheitsdienste (einen Nachrichtendienst und einen Verfassungsschutz) zu bilden. Die Regierung rechtfertigte die künftige Existenz der Sicherheitsdienste mit dem Verweis auf einen sichtbar werdenden Rechtsextremismus und auf die Notwendigkeit der Terrorismusbekämpfung. Ziel war es aber auch, zumindest Teile des zentralen Apparates des Amts für Nationale Sicherheit und damit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit in die neuen Sicherheitsdienste zu übernehmen.
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Regierung Modrow: Information der Regierung der DDR an den Runden Tisch, 8.1.1990. Quelle: BArch DA 3/6, Bl. 37-40.
Am Zentralen Runden Tisch forderten vor allem die Vertreterinnen und Vertreter der oppositionellen Gruppierungen bereits Ende Dezember 1989, auf die Einrichtung eines Verfassungsschutzes bis nach den Volkskammerwahlen zu verzichten. Ingrid Köppe (NF) warnte, dass „nun mit der Bildung von Verfassungsschutz und Nachrichtendienst ein Fortbestehen von staatlich institutionalisierter Bespitzelung zu befürchten ist“. Johanna Töpfer (FDGB) wies dagegen als Vertreterin der „alten Kräfte“ daraufhin, dass das Land einen Verfassungsschutz brauche, um es vor antidemokratischen Kräften zu schützen. Matthias Platzeck (GL) formulierte schließlich einen Antrag, in dem es hieß: „Die Weisung vom 14. Dezember 1989 zur Bildung eines Verfassungsschutzes ist bis zum 6. Mai 1990 auszusetzen. Von der Bildung eines selbstständigen Verfassungsschutzes ist Abstand zu nehmen. Konzepte sind öffentlich zu diskutieren.“ Dieser Antrag entsprach auch einer Forderung der Bürgerkomitees aus dem Schreiben „Staatssicherheit – und wie weiter?“, er wurde am 27. Dezember 1989 mehrheitlich beschlossen und ging somit in die Erklärung des Runden Tisches „Zur Auflösung des Amtes für Nationale Sicherheit“ ein.
Durch den zunehmenden Druck des Zentralen Runden Tisches und der Öffentlichkeit erklärte Ministerpräsident Hans Modrow schließlich am 12. Januar 1990, dass bis zur Wahl der ersten freien Volkskammer am 6. Mai 1990 keine nachrichtendienstlichen Organisationen neu gebildet werden.
Ingrid Köppe vom Neuen Forum (NF) forderte am Zentralen Runden Tisch bereits Ende Dezember 1989, auf die Einrichtung eines Verfassungsschutzes bis nach den Volkskammerwahlen zu verzichten.
Gregor Gysi erinnert sich an die Debatte um den Verfassungsschutz im Herbst 1989.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.
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Schreiben der Bürgerkomitees: „Staatssicherheit – und wie weiter?“, 25.12.1989. Quelle: BArch DA 3/4, Bl. 23-24.
Der „Sturm“ auf die Stasi-Zentrale am 15. Januar 1990
Nachdem die Bildung eines neuen Verfassungsschutzes verhindert werden konnte und sich die Forderungen nach einer zügigen Auflösung republikweit verstärkt hatten, lieferte die Regierung Modrow am Morgen des 15. Januars ausführliche Informationen zum Stand der Auflösung vor dem Zentralen Runden Tisch. In dieser Sitzung verkündete Modrow auch, dass Peter Koch von seiner Funktion als Regierungsbeauftragter für die Auflösung des MfS/AfNS entbunden sei. Stattdessen sollte ein ehemaliger Botschafter der DDR, Peter Steglich von der SED-PDS, zum neuen Regierungsbeauftragten eingesetzt werden und als Teilnehmer des Runden Tisches als zivile Kontrolle an der Arbeit der Regierung zur Auflösung des MfS/AfNS mitwirken.
Vertreterinnen und Vertreter der oppositionellen Gruppierungen wie Matthias Platzeck (GL) und Rainer Eppelmann (DA) sowie der Bürgerkomitees, die an diesem Tag auch anwesend waren, kritisierten an den Berichten, dass etwa die Frage der Offenlegung der Strukturen sowie der Verbindungen der Staatssicherheit mit der SED nicht beantwortet wurden und forderten die Regierung auf, die Verflechtungen offenzulegen. Ein zentrales Anliegen war außerdem, dass die Kontrolle der Auflösung des AfNS nur durch Zivilpersonen erfolgen könne und nicht durch Mitglieder der SED.
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Regierung Modrow: Zwischenbericht über den Stand der Auflösung des AfNS/MfS, 15.1.1990. Quelle: BArch DA 3/7, Bl. 72-90.
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Ergebnisse des Zentralen Runden Tisches: Erklärung des Ministerpräsidenten Hans Modrow, 15.1.1990. Quelle: BArch DA 3/7, Bl. 7-10.
Während die Sitzung des Zentralen Runden Tisches weiter lief, fand vor der bisher nicht besetzten Stasi-Zentrale in Berlin-Lichtenberg eine Großdemonstration statt. Auf Anregung des Leipziger Bürgerkomitees hatte die Landesdelegiertenkonferenz des Neuen Forums bereits am 7. Januar 1990 einen landesweiten Aufruf zu Demonstrationen am 15. Januar 1990 beschlossen, in denen u. a. die tatsächliche Auflösung aller Dienststellen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit gefordert wurde. Reinhard Schult (NF) und Ingrid Köppe (NF), die beide an diesem Tag noch als Vertreterinnen und Vertreter des Neuen Forums an der Sitzung des Runden Tisches teilnahmen, hatten einen eigenen Aufruf zur „Aktionskundgebung vor dem Stasi-Gebäude“ in der Normannenstraße erstellt. Tausende Menschen folgten diesem Aufruf und forderten den Eintritt in das Gebäude. Auch Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerkomitees trafen in der Stasi-Zentrale ein. An ihrem bezirksübergreifenden Treffen am Vortag hatten sie sich dazu entschlossen, dass es auch in der Stasi-Zentrale eine Bürgerkontrolle geben müsse und dessen Auflösungsaktivitäten zu beaufsichtigen sei. In der Zentrale selbst rechnete man seit Tagen mit einer Besetzung, so wurden die Vertreterinnen und Vertreter aus den Bürgerkomitees sofort zu Verhandlungen eingelassen.
Zur selben Zeit fanden sich immer mehr Menschen zur Demonstration vor dem Gebäude zusammen. Am Spätnachmittag öffneten sich die Tore und tausende Demonstrantinnen und Demonstranten strömten auf das jahrzehntelang abgeriegelte Gelände, auf dem sich bereits die Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerkomitees befanden. In Folge der Großdemonstration in Berlin-Lichtenberg kam es zur Besetzung. Nach nur drei Stunden hatten die meisten Menschen das Gelände aber wieder verlassen. Daraufhin konstituierte sich das Bürgerkomitee Normannenstraße, das in der Folge die Auflösung der Zentrale des Staatssicherheitsdienstes und die Sicherung der Akten zu überwachen versuchte. Mit der Übernahme des Hauptsitzes des ehemaligen Staatsicherheitsdienstes wurde der zentrale Dienstkomplex weitgehend außer Betrieb genommen und die ganzheitliche Entmachtung der Staatssicherheit ermöglicht. Die Regierung Modrow ließ ihren Geheimdienst nun endgültig fallen. Am 18. Januar 1990 beauftragte Regierungschef Hans Modrow den Leiter des MfS/AfNS und des in Neubildung befindlichen Verfassungsschutzes, Generalmajor Heinz Engelhardt „das ehemalige Amt für Nationale Sicherheit in allen seinen Gliederungen aufzulösen“.
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Stellungnahme der Bürgerkomitees: Auflösung der Kreis- und Bezirksämter des ehemaligen MfS/AfNS, 14.1.1990. Quelle: BArch DA 3/7, Bl. 30-31.
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Ministerium des Inneren: Information zur Besetzung der Stasi-Zentrale, 16.1.1990. Quelle: BArch DA 3/8, Bl. 38-41.
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Ergebnisse des Zentralen Runden Tisches: Erklärung des Neuen Forums zur Demonstration am 15. Januar 1990, 18.1.1990. Quelle: BArch DA 3/8, Bl. 19-20.
Die Arbeit des Dreierkomitees und des Regierungs-bevollmächtigten
Am 22. Januar 1990 wurde am Zentralen Runden Tisch ein Antrag des Neuen Forums betreffend Maßnahmen zur Auflösung des MfS/AfNS bei keiner Gegenstimme und vier Enthaltungen verabschiedet. Die Regierung wurde darin für die Verzögerungen in der Auflösung des MfS kritisiert und u. a. dazu aufgefordert die Akten der SED-PDS offenzulegen und sicherzustellen. In derselben Sitzung wurde zudem auf Vorschlag der AG „Sicherheit“ ein ziviles Dreierkomitee gebildet, das die Regierungsmaßnahmen zur Auflösung des MfS/AfNS kontrollieren sollte. Die Leitung sollte Bischof Fork als Vertreter der Kirche übernehmen, als Vertreter der etablierten Parteien wurde Heinz Strom (DBD) vorgeschlagen, als Vertreter der Opposition Werner Fischer (IFM). Diesem Vorschlag wurde einstimmig zugestimmt.
Werner Fischer (IFM), Vertreter der Opposition des Dreierkomitees, berichtete in der 11. Sitzung am 5. Februar 1990 am Zentralen Runden Tisch über die Arbeit des zivilen Dreierkomitees und die damit verbundenen Schwierigkeiten.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
Nachdem seit 5. Februar 1990 auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerbewegung als Ministerin und Minister ohne Geschäftsbereich der Regierung angehörten, konnte zwischen der Regierung, dem Zentralen Runden Tisch und den Bürgerkomitees eine organisatorische Grundstruktur für die weitere Auflösung des MfS/AfNS ausgehandelt werden. Am 8. Februar 1990 stellte der Ministerrat den verschiedenen Gremien des Runden Tisches ein staatliches „Komitee zur Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS“ zur Seite, das für die Abwicklung des Amtes zuständig sein sollte. Es bestand aus 261 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich zu einem großen Teil aus Vertreterinnen und Vertretern des Staatsapparates und aus ehemaligen Stasi-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeitern sowie zu einem geringeren Anteil aus Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bürgerkomitees zusammensetzten. An der Spitze des staatlichen „Komitees zur Auflösung des MfS/AfNS“ stand das Dreierkomitee des Zentralen Runden Tisches sowie ein Regierungsbevollmächtigter der Regierung Modrow: der frühere Leiter der Zivilverteidigung Fritz Peter.
Die „Aktuelle Kamera“ zeigte am 08.02.1990 die Regierungspressekonferenz, in der der Vertreter der Opposition des Dreierkomitees und des staatliches „Komitee zur Auflösung des ehemaligen MfS/AfNS“, Werner Fischer, über den Stand der Auflösung des MfS/AfNS berichtete.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
Die Zusammenarbeit zwischen und auch innerhalb der verschiedenen Auflösungsgremien, zu denen das staatliche Komitee, die AG „Sicherheit“, die Bürgerkomitees und die Regierungsbeauftragten zählten, verlief nicht ohne Spannungen und gegenseitiges Misstrauen. Das Interesse bei den Kadern des alten Regimes, Verflechtungen zwischen der Stasi und dem Staatsapparat vorbehaltlos aufzudecken, war begrenzt. Zudem gab es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob und welche Akten bewahrt oder vernichtet werden sollten. Ungeachtet dieser Frage gelang es, bis Ende März 1990 fast alle der etwa 91.000 hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MfS/AfNS zu entlassen oder sie in andere staatliche Institutionen zu übernehmen. Die Auflösung einzelner Diensteinheiten und die Sicherung ihres Schriftgutes dauerten noch bis Juni 1990 an. Doch bereits am 12. März präsentierte die AG „Sicherheit“ des Zentralen Runden Tisches in der letzten Sitzung ihren Abschlussbericht mit dem Fazit: „Das ehemalige MfS/AfNS ist nicht mehr arbeitsfähig“.
Werner Fischer (IFM) stellte im Namen der AG „Sicherheit“ am 12. März 1990 den Abschlussbericht zur Auflösung des MfS/AfNS am Runden Tisch vor.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
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Antrag des Neuen Forums: Maßnahmen zur Auflösung des MfS/AfNS, 22.1.1990. Quelle: BArch DA 3/9, Bl. 23.
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Beschluss des Ministerrates: Weitere Maßnahmen zur Auflösung des AfNS/MfS, 8.2.1990. Quelle: BArch DC 20/I/3/2908, Bl. 171-181.
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AG „Sicherheit“: Abschlussbericht zur Auflösung des AfNS/MfS, 12.3.1990. Quelle: BArch DA 3/16, Bl. 39-64.
Die kontroverse Debatte über den Umgang mit den Stasi-Akten
Was nach der Auflösung der Staatssicherheit blieb, war die Frage, wie mit dem verbliebenen Aktenmaterial umgegangen werden sollte. In allen mit der Auflösung befassten Gremien und Institutionen wurde von Anfang an heftig darüber diskutiert. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob man die Akten aufbewahren oder vernichten solle. Auch in den Bürgerkomitees, der Bürgerbewegung und am Zentralen Runden Tisch herrschte darüber Uneinigkeit. Ulrike Poppe (DJ) machte zum Beispiel bereits in der ersten Sitzung des Runden Tisches am 7. Dezember 1989 den Vorschlag, dass die Archive des Staatsicherheitsdienstes unter Bürgerkontrolle wissenschaftlichen Instituten übergeben werden sollten, damit sie als Beweis- und Forschungsmaterial zur Verfügung stehen würden. Dieser Vorschlag wurde jedoch mit Bezugnahme auf ungeklärten Datenschutzfragen zurückgestellt.
Am 22. Januar 1990 fasste der Zentrale Runde Tisch jedoch einen Beschluss, der die Aufbewahrung der Akten voraussetzte. Unter Aufnahme des Vorschlages von Wolfgang Templin (IFM) vom 15. Januar legte Carlo Jordan (GP) dem Zentralen Runden Tisch den Antrag der Grünen Partei zur Einrichtung einer Gedenk- und Forschungsstätte zum DDR-Stalinismus vor. Der Antrag sah vor, im zentralen Gebäudekomplex des MfS an der Berliner Normannenstraße eine Forschungs- und Gedenkstätte zum Stalinismus in der DDR einzurichten. Unterlagen sollten für die Forschung zur Verfügung gestellt und Bürgern die Einsichtnahme in ihre Akten unter Wahrung der Datenschutzrechte ermöglicht werden. Der Antrag konnte ohne Erklärung und Debatte abgestimmt werden und bei fünf Enthaltungen beschlossen werden. Praktische Konsequenzen besaß der Beschluss zunächst nicht.
Ulrike Poppe erinnert sich, wie wichtig die Debatte um den Umgang mit den Stasi-Akten schon am Zentralen Runden Tisch 1989/1990 war.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.
Wie umstritten der Umgang mit den Akten der Stasi selbst innerhalb der DDR-Bürgerbewegung war, zeigt sich auch in der Debatte um die Vernichtung der magnetischen Datenträger des Ministeriums für Staatssicherheit. Am 19. Februar 1990 beschloss der Zentrale Runde Tisch, die elektronischen Datenträger des Ministeriums für Staatssicherheit zu vernichten. Begründet wurde diese Entscheidung mit dem Schutz von Persönlichkeitsrechten und mit der Notwendigkeit, den Missbrauch personenbezogener Daten, auch durch andere Geheimdienste, zu verhindern.
Die AG „Recht“ des Zentralen Runden Tisches hatte hierzu bereits auf der 12. Sitzung am 12. Februar 1990 einen Antrag zur Vernichtung der Zentralen Personendatenbank und anderer Datenträger gestellt. Nachdem der Antrag vom Runden Tisch zunächst zurückgestellt worden war, reichte die AG „Sicherheit“ zusammen mit der AG „Recht“ bereits am 19. Februar einen weiteren Antrag zur „physischen Vernichtung magnetischer Datenträger des MfS/AfNS“ ein. Auf Anraten beider AGs beschloss der Runde Tisch schließlich einstimmig die Vernichtung dieser Datenträger, die bis zum 9. März 1990 erfolgen sollte. Als Hauptargument wurde der Schutz vor erneutem Missbrauch der sensiblen Daten angeführt. Die Vertreterinnen und Vertreter des Runden Tisches gingen von der Annahme aus, dass alle elektronischen Daten noch in Papierform vorhanden wären und somit nicht komplett verloren gehen würden. Dies stellte sich später als Irrtum heraus. Das Ausmaß der Verluste der Unterlagen ist bis heute ungeklärt.
Die AG „Recht“ begründete am 12. Februar 1990 am Zentralen Runden Tisch, warum sie die physische Vernichtung der Zentralen Personendatenbank und anderer Datenträger empfiehlt.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
Der Zentrale Runde Tisch debattierte am 19. Februar 1990 erneut über den Antrag zur „physischen Vernichtung magnetischer Datenträger des MfS/AfNS“.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
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Beschluss des Zentralen Runden Tisches: Physische Vernichtung magnetischer Datenträger, 19.2.1990. Quelle: BArch DA 3/13, Bl. 50-51.
In der letzten Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 12. März 1990 diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter nochmals über das Recht auf Akteneinsicht. Die Regierung Modrow hatte bereits am 8. Februar einen Ministerratsbeschluss veröffentlicht, in dem es hieß, dass die personenbezogenen Unterlagen, außer für strafrechtliche Verfahren, unter Kontrolle der Bürgerkomitees vorerst gesperrt blieben. Die langfristige Sicherung und Verwaltung des Materials wurde unter die Verantwortung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten gestellt. Die AG „Sicherheit“ und die AG „Recht“ votierten in der letzten Sitzung, die Personendossiers ganz zu beseitigen und empfahlen, dass die Vernichtung aller Akten mit personenbezogenen Daten nach einer Entscheidung durch die neu gewählte Volkskammer erfolgen sollte. Diese Vorschläge stießen auf Widerstand unter den Vertreterinnen und Vertretern des Runden Tisches und einige forderten das Recht auf Akteneinsicht. Eine endgültige Entscheidung, wie mit dem verbliebenen Aktenmaterial umzugehen sei, wurde am Zentralen Runden Tisch jedoch nicht mehr gefällt. Dies zu regeln, wurde Aufgabe des neu gewählten Parlaments.
In der letzten Sitzung des Zentralen Runden Tisches am 12. März 1990 diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter nochmals über das Recht auf Akteneinsicht.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.
Gerd Poppe erläutert, welche Rolle die Debatte um den Umgang mit Akten des MfS am Zentralen Runden Tisch und in der ersten frei gewählten Volkskammer spielten.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.
Der Umgang mit den Staatsakten am Zentralen Runden Tisch
Anders als der Umgang mit den Hinterlassenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) wurde die Debatte um die Archive der SED und der anderen Parteien und Massenorganisationen nur kurzzeitig Anfang der 1990er-Jahre in einer größeren Öffentlichkeit geführt. Durch den Umstand, dass wichtige Archive und Bibliotheken der DDR im Systemumbruch ihre Trägerinstitutionen und damit ihre Existenzgrundlage verloren, setzten bereits Anfang 1990 Diskussionen über den Fortbestand der Archive und Bibliotheken der Parteien und Massenorganisationen der DDR ein. Außerdem ging es darum, die Akten der Parteien und Massenorganisationen zu sichern und vor Vernichtung zu schützen, da das Material Auskunft über die Machtstrukturen innerhalb der DDR geben konnte.
Die AG „Sicherheit“ forderte bereits am 18. Januar 1990 am Zentralen Runden Tisch, dass die Akten der Abteilung „Sicherheit“ der Bezirks- und Kreisleitung der SED-PDS gesichert werden müssten. Die Doppelstruktur von Staat und Partei sowie die „führende Rolle der SED“ gestalteten es schwierig zwischen SED und Staat und somit zwischen staatlichen und Partei-Unterlagen zu unterscheiden. Die Sicherung der Bestände insbesondere des Zentralen Parteiarchivs sei daher entscheidend. Helmar Helgewald von der SED-PDS unterstützte diese Forderung und kommentierte, dass dies eine notwendige Maßnahme sei, um seine Partei erneuern zu können. Wolfgang Templin (IFM) erwiderte darauf, dass die SED-PDS immer noch keine klaren Auskünfte geben würde, wo die Akten sich befänden und ob diese gesichert werden und bat die SED-PDS Vertreterinnen und Vertreter am Runden Tisch, dafür zu sorgen, dass die AG „Sicherheit“ Auskunft darüber bekäme. Auch das Neue Forum wiederholte dieses Anliegen in einem Antrag und forderte die Regierung Modrow auf, die Akten der SED-PDS offenzulegen und sicherzustellen.
Bei den Debatten ging es vornehmlich um den Verbleib des Zentralen Parteiarchivs der SED (ZPA), das seit 1963 im Institut für Marxismus-Leninismus (IML) beim Zentralkomitee der SED angesiedelt war. Dieses Institut wurde Anfang Januar 1990 von der SED-PDS in ein Institut für die Geschichte der Arbeiterbewegung (IfGA) überführt. Festlegungen über das Zentrale Parteiarchiv der SED (ZPA) beispielsweise in Form eines Archivgesetzes wurden jedoch unter der Regierung Modrow nicht mehr getroffen. Es wurden nur erste Maßnahmen zur Sicherung von dienstlichem Schriftgut und Archivgut aus den Ministerien und aufgelösten bzw. sich in Auflösung befindlichen staatlichen Einrichtungen festgelegt, für die das Zentrale Staatsarchiv und die Staatliche Archivverwaltung zuständig waren. Die Debatten um den Umgang mit dem Zentralen Parteiarchiv der SED wurden nach den Wahlen im März 1990 fortgesetzt.
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Beschluss des Zentralen Runden Tisches: Zu Fragen der Sicherheit, 18.1.1990. Quelle: BArch DA 3/8, Bl. 26-28.
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Antrag des Neuen Forums: Maßnahmen zur Auflösung des MfS/AfNS, 22.1.1990. Quelle: BArch DA 3/9, Bl. 23.
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