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TÄTER

Bundestag 1989 – 1990

Im Umgang mit Diktaturen stehen unmittelbar die Fragen im Raum: Wer ist verantwortlich für die Verletzungen von Grund- und Menschenrechten? Wer hat während der Diktatur Schuld auf sich geladen? Welche Konsequenzen leiten sich aus dieser Schuld ab?

In den 1980er-Jahren blickte man im Bundestag bereits auf vier Jahrzehnte Demokratie zurück. Die strafrechtliche Verfolgung von NS-Tätern prägte die gesamte deutsche Nachkriegsgeschichte und auch heute ist das Thema nach wie vor aktuell. Ebenso lang zog und zieht sich auch die Kritik an den oft als zu milde oder zu spät erfolgten strafrechtlichen Ahndungen für die Verletzung von Menschenrechten und tausendfachem Mord. Viele NS-Täter entzogen sich auch durch eine neue Identität und bzw. oder das Auswandern der Strafverfolgung. Ursache für die in den Augen der meisten unbefriedigenden Ergebnisse der strafrechtlichen Aufarbeitung der NS-Zeit waren der in der Nachkriegszeit nicht erfolgte Elitenwechsel in den Reihen der Strafverfolgungsbehörden und die generelle Schwierigkeit, mit den Mitteln des Rechtsstaats Verbrechen zu ahnden, die durch einen diktatorischen Staat nicht nur geduldet, sondern befohlen wurden. Für eine strafrechtliche Verurteilung musste dem Täter eine konkrete Tat nachgewiesen werden. Den Personen, die die Befehle ausgeführt haben, konnte die Straftat leichter nachgewiesen werden als den Befehlsgebern. Zum geflügelten Wort wurde daher der Ausspruch: Die Kleinen fängt man, die Großen lässt man laufen.

Vor diesem Hintergrund stand nach dem Fall der Berliner Mauer für viele politische Akteure fest: Die unzulängliche Strafverfolgung der Nachkriegszeit hinsichtlich der NS-Täter darf sich bei der justiziellen Aufarbeitung der SED-Diktatur nicht wiederholen.

  • „Es darf nicht wieder so sein wie schon einmal in der deutschen Geschichte, daß man die Kleinen fängt und die Großen laufenläßt.“

    Günter Graf (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/223, 12.9.1990, S. 17604 AB.
Zentrale Erfassungsstelle Salzgitter

Die zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter

Wie verhielt sich die Bundesrepublik vor dem Mauerfall hinsichtlich der Menschenrechtsverletzungen in der DDR? Seit 1961, dem Jahr des Baus der Berliner Mauer, wurden in der DDR vom Staat begangene Gewaltakte von einer bundesdeutschen Behörde nahe der innerdeutschen Grenze erfasst. Die Gründung der Behörde mit dem sperrigen Namen „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter“ ging auf eine Anregung des CDU-Politikers Erik Blumenfeld zurück, die vom damaligen Regierenden Bürgermeister von Berlin, Willy Brandt (SPD), aufgegriffen wurde. Vorbild sollte die erst drei Jahre zuvor gegründete „Zentrale Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“ in Ludwigsburg sein.

Im Oktober 1961 einigten sich die Justizminister der Länder darauf, die Behörde in Salzgitter einzurichten. Finanziert wurde sie durch Bund und Länder. Die zentrale Erfassungsstelle sammelte und sicherte Beweise zum Zwecke späterer strafrechtlicher Verfolgung. Dazu zählten: Tötungshandlungen und Versuche von Tötungshandlungen (im Zusammenhang mit der Beschränkung von Freizügigkeit oder unter Missachtung der Menschenwürde zur Durchsetzung der Ziele des Regimes begangen, angeordnet oder geduldet), Terrorurteile, Misshandlungen (im Verlauf von Ermittlungsverfahren), Handlungen, die den Verdacht einer Straftat wie Völkermord, Verschleppung oder politische Verdächtigung begründen. Besonderes Augenmerk der Behörde lag auf dem seit 1961 bestehenden Schießbefehl bei „Grenzverletzung“.

Mann liest Akte

Der Leiter der Zentralen Erfassungsstelle der Landesjustizverwaltungen, Carl Hermann Retemeyer, am 22. März 1984 in Salzgitter.

Wolfgang Schäuble (1989-1990 Bundesminister des Innern) spricht über die „Zentrale Beweismittel- und Dokumentationsstelle der Landesjustizverwaltungen in Salzgitter“ und über Erich Honeckers „Geraer Forderungen“.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.

Der DDR-Führung war die Zentrale Erfassungsstelle stets ein Dorn im Auge. Wiederholt stellte sie die Forderung auf, die Stelle zu schließen. 1980 wurde die Abschaffung der Behörde eine der vier „Geraer Forderungen“ Erich Honeckers.

Ab den 1970er-Jahren war die Existenz der Erfassungsstelle jedoch auch in der Bundesrepublik umstritten. In der SPD wurden Stimmen laut, die eine Auflösung der Stelle forderten. Die SPD strebte in der Tradition des „Wandels durch Annäherung“ eine weitere Normalisierung des Verhältnisses zur DDR an; die Erfassungsstelle war nach Ansicht vieler SPD-Politikerinnen und Politiker dieser politischen Entwicklung der beiden deutschen Staaten nicht förderlich. Die SPD-Bundestagsfraktion sprach sich daher am 6. November 1984 für die Auflösung der Erfassungsstelle aus. Die sozialdemokratisch regierten Bundesländer stellten 1988/89 ihre Zahlungen für die Behörde ein.

1989 und 1990 führten die Entwicklungen in der DDR dazu, dass insbesondere die Bundestagsfraktion der CDU/CSU die von der SPD geforderte Abschaffung der Zentralen Erfassungsstelle bei jeder Gelegenheit dazu gebrauchte, die SPD deutschlandpolitisch zu diskreditieren. Mitte der 1990er-Jahre wurde jedoch von den Medien aufgedeckt, dass auch die Regierung Kohl in den Jahren 1984 und 1985 über eine teilweise Auflösung der Zentralen Erfassungsstelle gegen Zugeständnisse aus der DDR hinsichtlich der menschenrechtlichen Situation (etwa eine Aufhebung des Schießbefehls an der innerdeutschen Grenze) nachgedacht hatte.

Nach dem Mauerfall war man sich einig, dass das von der Erfassungsstelle gesammelte Material eine wertvolle Grundlage für die strafrechtliche Aufarbeitung der SED-Diktatur darstellte. Nach Herstellung der deutschen Einheit hatte die Behörde ihre Aufgabe erfüllt. Sie erarbeitete bis zu diesem Zeitpunkt Vorermittlungsakten zu ca. 40.000 Fällen, die im Zuge der Einheit an die verantwortlichen Staatsanwaltschaften übergeben wurden. Die Zentrale Erfassungsstelle wurde 1992 geschlossen.

Die Sendung Prisma berichtet am 4.7.1991 über die Zentrale Erfassungsstelle in Salzgitter.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.

  • „Die Wahrheit ist doch, meine Damen und Herren der SPD: Sie hatten mit Mauer und Stacheldraht längst ihren Frieden gemacht. […] Sie haben die Erfassungsstelle in Salzgitter abgelehnt. […] Diese Erfassungsstelle in Salzgitter hat den Stasi-Terror zwar nicht verhindert, aber doch gebremst und ermöglicht es heute, diejenigen nach strafrechtlichen Gesichtspunkten unter Anklage zu stellen, die von seiten [sic!] des alten Regimes furchtbare Verbrechen gegenüber unseren Landsleuten in der DDR begangen haben.“

    Alfred Dregger (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 11/197, 15.2.1990, S. 15116 f.
Debatte um Amnestien

Die Debatte um Amnestien im Zuge der deutschen Einheit

Im September 1990 als die deutsche Einheit unmittelbar bevorstand und der Bundestag über den Einigungsvertrag beriet, ging es unter anderem auch um eine Amnestie von Straftaten. Den ersten Vorstoß zu diesem Thema unternahmen die Koalitionsfraktionen, indem sie einen Gesetzentwurf „über Straffreiheit bei Straftaten des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit“ vorlegten, der am 5. September gemeinsam mit dem Entwurf zum Einigungsvertrag im Parlament beraten wurde. Ziel des Entwurfs war es, für „typische Taten der Angehörigen der Auslandsnachrichtendienste der Deutschen Demokratischen Republik und ihrer Agenten“ Straffreiheit zu gewähren. Bundesjustizminister Hans A. Engelhardt erläuterte in der Plenarsitzung den Hintergrund der Initiative: Die Amnestie beziehe sich ausschließlich auf Ausspähungen gegen die Bundesrepublik, also auf Delikte, die durch die Herstellung der deutschen Einheit der Vergangenheit angehörten. Das Gesetz werde im Zuge des Einigungsvertrags beraten, da mit Herstellung der deutschen Einheit Strafverfahren gegen die genannte Personengruppe eingeleitet werden müssten. Der Antrag wurde am 5. September 1990 an den Rechts- und Innenausschuss und am 13. September zusätzlich in den Ausschuss deutsche Einheit überwiesen. Zu einer zweiten und dritten Lesung kam es nicht mehr.

  • „Ich habe mir […] nie vorstellen können, daß die deutsche Einheit mit einer Amnestie für Stasi-Spione beginnen soll. Ich habe immer viel mehr an die Opfer des Stalinismus gedacht.“

    Dietrich Stobbe (SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/226, 20.9.1990, S. 17854.
  • „Ich könnte mir übrigens […] so etwas wie eine Jubelamnestie durchaus vorstellen.“

    Otto Graf Lambsdorff (FDP),
    Deutscher Bundestag, 11/222, 5.9.1990, S. 17511.
  • „Warum legen wir Wert darauf, daß das [die Amnestie für Stasi-Spione] jetzt im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag beraten und verabschiedet wird? Ganz einfach deswegen, weil wir bereits […] Namen mit Adressen von Tätern auf dem Gebiet der DDR verfügen und die Staatsanwaltschaft […] genötigt wäre, ab dem 3. Oktober nicht nur die Verfahren einzuleiten, nein, auch über die Haftfrage ihre Erwägungen anzustellen, gegebenenfalls Haftbefehl zu beantragen.“

    Hans A. Engelhard (Bundesminister der Justiz),
    Deutscher Bundestag, 11/222, 5.9.1990, S. 17536.
  • „[…] wenn es tatsächlich so sein soll, daß z. B. Menschen, die hier für den Frieden demonstriert haben, in gewaltfreier, friedlicher Weise […] weiterhin bestraft werden und nicht straffrei gestellt werden, und wenn sich auf der anderen Seite die Apparate sozusagen untereinander amnestieren, wenn Menschen, die mit kriminellen Mitteln für kriminelle Auftraggeber gearbeitet haben, straffrei gestellt werden sollen, dann zeigt das ein verkommenes Rechtsbewußtsein, daß mir wirklich unverständlich ist.“

    Gerald Häfner (DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 11/223, 12.9.1990, S. 17597-17598.
  • „Ich bleibe dabei: Wenn über Amnestie geredet wird, dann bitte schön auch über die Friedensdemonstranten in Mutlangen und an anderen Orten der Republik, die für die Atomwaffenfreiheit gekämpft haben.“

    Oskar Lafontaine (Kanzlerkandidat der SPD),
    Deutscher Bundestag, 11/226, 20.9.1990, 17815-17816.

Die Gesetzesinitiative rief bei der Opposition geteilte Meinungen hervor. Herta Däubler-Gmelin (SPD) äußerte Verständnis für das Anliegen, Menschen zu amnestieren, die „das […] bei uns [getan haben], was unsere Dienste woanders tun […]“. Allerdings kritisierte sie den Zeitpunkt: „Mich ärgert, daß Sie mit dieser Stasi-Amnestie nicht wenigstens so lange warten, bis die Opfer der Stasi rehabilitiert und entschädigt worden sind.“ Außerdem führte sie ins Feld, dass es noch ganz andere Personengruppen gebe, die einen „größeren moralischen Anspruch“ darauf hätten, amnestiert zu werden. Dabei ging sie auf die Gruppe von Beschäftigten ein, die aufgrund des sogenannten Radikalenerlasses aus dem öffentlichen Dienst der Bundesrepublik ausgeschieden waren. Auch die Männer und Frauen, die in den Konzentrationslagern der Nationalsozialisten inhaftiert waren und in der Bundesrepublik aufgrund ihrer kommunistischen Gesinnung nicht entschädigt wurden, wurden von Herta Däubler-Gmelin in diesem Zusammenhang genannt. Sie stellte die Forderung auf, aus Anlass der deutschen Einheit im Sinne einer „Jubelamnestie“ nicht nur die Stasi-Spione (die die Bundesrepublik ausgespäht hatten) zu amnestieren, sondern auch die von ihr genannten „Verurteilungen und Diskriminierungen“ zu beseitigen.

Weitere Stimmen aus der SPD regten an, Kriegsdienstverweigerer, die als Bausoldaten in der DDR tätig waren, und nach dem 3. Oktober als Vorbestrafte eingestuft werden würden, zu amnestieren. Das gelte auch für bundesdeutsche Verweigerer, die zur Vermeidung des Wehrdienstes nach West-Berlin gegangen waren.

Die generell kritische Haltung der Fraktion DIE GRÜNEN gegenüber geheimdienstlichen Aktivitäten äußerte sich auch in der Amnestiedebatte, die sich noch durch weitere Plenarsitzungen im September 1990 zog. Das Vorhaben, geheimdienstliche Tätigkeiten zu amnestieren, aber weiterhin Personen zu bestrafen, „die hier für den Frieden demonstriert haben, in gewaltfreier, friedlicher Weise, die sich vor Kasernen gesetzt haben, vor Massenvernichtungswaffen, um zu protestieren“, offenbare, so Gerald Häfner (DIE GRÜNEN), ein „verkommenes Rechtsbewußtsein“. Die Fraktion stellte ihrerseits Anträge für die Amnestierung bestimmter Personengruppen. So sprach sie sich für die Amnestierung von Wehr- und Zivildienstverweigerern sowohl in der ehemaligen DDR als auch in der Bundesrepublik aus. Außerdem sollten alle rechtskräftig verhängten Strafen wegen Landesverrats, der Blockade militärischer Einrichtungen, der Verweigerung von Kriegs- und Zivildienst, Boykotts der Volkszählung, der Bildung oder Werbung für eine kriminelle oder terroristische Vereinigung, Drogen-Eigenkonsums, Gotteslästerung, Schwangerschaftsabbruchs und homosexueller Handlungen erlassen werden. Für einen Katalog weiterer Strafen sollten aus Anlass der deutschen Einheit Strafmilderungen erfolgen. Als Begründung führte die Fraktion an, dass es in Europa ein „weit verbreiteter Brauch“ sei, aus besonderen historischen Anlässen Amnestien zu erlassen. Die deutsche Einheit sei ein solches „historisch bedeutendes Ereignis“. Die beiden Anträge wurden von den anderen politischen Kräften abgelehnt.

Die vonseiten der Opposition angeregte „Jubelamnestie“ stieß bei den Fraktionen CDU/CSU und FDP auf keine grundsätzliche Ablehnung. Jedoch wurde von der Union angeregt, das Thema nach der Bundestagswahl im gesamtdeutschen Parlament zu debattieren.

Die Debatte über eine – vor dem 3. Oktober 1990 von den Bundestagsfraktionen CDU/CSU und FDP geforderten – Amnestie für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stasi, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik spioniert hatten, wurde im gesamtdeutschen Parlament nicht weitergeführt. Im Februar 1991 erklärte die Bundesregierung auf Nachfrage eines Abgeordneten der CDU/CSU, dass eine Amnestie für die genannte Personengruppe nicht durchsetzbar gewesen sei. Die Beratung über die Frage, ob ein neuer Entwurf eines Amnestie-Gesetzes eingebracht werden sollte, habe die Bundesregierung noch nicht abgeschlossen.

Im Juni 1991 erklärte dann Bundesjustizminister Klaus Kinkel, dass eine Amnestieregelung bei den Opfern der SED-Diktatur keine Akzeptanz gefunden habe. Eine Amnestie könne jedoch nur dann friedensstiftend sein, wenn es eine allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz für sie gebe.

Zu weiteren Anläufen, bestimmte Personengruppen aus Anlass der deutschen Einheit zu amnestieren, wie es 1990 im Bundestag von den Fraktionen DIE GRÜNEN und SPD vorgeschlagen worden war, kam es nicht mehr.

Erst 1995 änderte sich die Rechtslage durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die eine weitgehende Straffreiheit für DDR-Auslandsspione bewirkte.

 

Herta Däubler-Gmelin (SPD) erklärt die Haltung ihrer Fraktion zur Frage der Amnestie von Stasi-Spionen. Bundestagsdebatte vom 5.9.1990.
Quelle: Deutscher Bundestag

 

Bundesjustizminister Hans A. Engelhard spricht am 5.9.1990 im Bundestag über die Pläne der Bundesregierung, ehemalige Stasi-Spione, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik tätig waren, zu amnestieren.
Quelle: Deutscher Bundestag

Bundestag, 12.9.1990, Gerald Häfner (DIE GRÜNEN) spricht zur Amnestie von Spionen des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit.
Quelle: Deutscher Bundestag

Dokumente

Regelungen im Einigungsvertrag

Regelungen im Einigungsvertrag

Bis zur Herstellung der deutschen Einheit war die Strafverfolgung der Täter der SED-Diktatur Aufgabe der DDR. Der Einigungsvertrag als umfassendes Regelwerk für die Zusammenführung der beiden Staaten enthielt neben vielen anderen Aspekten auch einige Regelungen hinsichtlich des Strafrechts. Das bundesdeutsche Strafgesetzbuch regelt unter §2 seine zeitliche Geltung. Hier heißt es, dass die „Strafe und ihre Nebenfolgen […] sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt“ bestimmen. „Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“

Diese Regelungen wurde im Einigungsvertrag konkretisiert. In Kapitel Ill Geschäftsbereich des Bundesministers der Justiz, Abschnitt III, Sachgebiet C: Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ist zu lesen: „Artikel 315 Geltung des Strafrechts für in der Deutschen Demokratischen Republik begangene Taten (1) Auf vor dem Wirksamwerden des Beitritts in der Deutschen Demokratischen Republik begangene Taten findet §2 des Strafgesetzbuches mit der Maßgabe Anwendung, daß das Gericht von Strafe absieht, wenn nach dem zur Zeit der Tat geltenden Recht der Deutschen Demokratischen Republik weder eine Freiheitsstrafe noch eine Verurteilung auf Bewährung noch eine Geldstrafe verwirkt gewesen wäre.“

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