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ERINNERUNG

Volkskammer 1990

In der freigewählten Volkskammer wurden in Abgrenzung zur Erinnerungspolitik des SED-Staates neue Debatten um den Umgang mit der NS-Vergangenheit geführt. Zudem wandelte sich auch der Umgang mit der eigenen kommunistischen Vergangenheit, was sich beispielsweise im Gedenken an verschiedene Ereignisse wie den Prager Frühling oder den Volksaufstand vom 17. Juni ausdrückte. 

Der Umgang mit der NS-Vergangenheit in der DDR

Der Umgang mit der NS-Vergangenheit in der DDR

Der Bruch mit der Erinnerungspolitik der SED im Hinblick auf die NS-Vergangenheit begann erst mit der Friedlichen Revolution im Herbst 1989. Vorher blieb eine umfassende Aufarbeitung der NS-Diktatur in der DDR aus. Die öffentliche Erinnerung blieb dem Geschichtsbild der SED verpflichtet. In ihrem Selbstverständnis definierte sich die DDR als „antifaschistischer Staat“ und stellte sich damit ideologisch in die Nachfolge des antifaschistischen Widerstandes. So war auch das offizielle Erinnern, Mahnen und Gedenken auf den kommunistischen Widerstandskampf gegen das NS-Regime ausgerichtet. Die DDR sah sich zudem nicht als Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches und wies damit jede Verantwortung für die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangenen Verbrechen von sich. Somit lehnte sie materielle Entschädigungsleistungen für im Ausland lebende NS-Opfer ab und verweigerte auch die moralische Mitverantwortung für die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands. In der DDR gab es zwar einen kleinen Kreis anerkannter Opfer des Nationalsozialismus, die eine privilegierte Sozialfürsorge in Form einer „Ehrenpension“ erhielten. Die Leistungen an die NS-Opfer wurden jedoch in Abhängigkeit vom Willen der zuständigen staatlichen Institutionen gewährt. Bei politisch missliebigem Verhalten konnten sie jederzeit entzogen werden.

  • Den 50. Jahrestag der Novemberpogrome am 9. November 1988 versuchte die SED-Führung zu nutzen, um die westliche Welt über jüdisches Leben in der DDR zu informieren und die antifaschistische Haltung des Staates zu demonstrieren. Hier ist die Grundsteinlegung für den Wiederaufbau der Neuen Synagoge in der Oranienburger Straße in Berlin am 10. November 1988 in Beisein von Erich Honecker und weiteren Persönlichkeiten des In- und Auslandes zu sehen.
    Quelle: picture-alliance/ dpa | ADN-Zentralbild.

  • Das offizielle Erinnern, Mahnen und Gedenken war vor dem Mauerfall in der DDR auf den kommunistischen Widerstandskampf gegen das NS-Regime ausgerichtet, wurde politisch instrumentalisiert und den Interessen der SED untergeordnet.
    Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, Bild 87_0519_JKK_Knast-BRB_04/Klaus Mehner.

  • Gerd Poppe (Bündnis 90/Grüne) erinnert sich, welche Bedeutung der erste inhaltliche Beschluss der Volkskammer „zur Verantwortung der Deutschen in der DDR für ihre Geschichte und ihre Zukunft“ für ihn hatte.
    Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.

  • Markus Meckel (SPD) erläutert, wie der Umgang mit der NS-Vergangenheit vor dem Mauerfall war und wie die DDR-Regierung und die Volkskammer nach den Wahlen den Umgang mit ihrer Geschichte änderte.
    Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.

Erst mit den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 konnte sich der offizielle Umgang mit der NS-Vergangenheit auch auf staatlicher Ebene in der DDR ändern. Symbolträchtig bekannte sich die letzte und erste frei gewählte Volkskammer in ihrer zweiten Sitzung am 12. April 1990 auf Antrag aller Fraktionen in ihrem ersten inhaltlichen Beschluss „zur Verantwortung der Deutschen in der DDR für ihre Geschichte und ihre Zukunft“. In der Erklärung heißt es, die Schuld der Deutschen dürfe niemals vergessen und durch diese müsse die Verantwortung für die Zukunft abgeleitet werden: „Durch Deutsche ist während der Zeit des Nationalsozialismus den Völkern der Welt unermeßliches Leid zugefügt worden. Nationalismus und Rassenwahn führten zum Völkermord, insbesondere an den Juden aus allen europäischen Ländern, an den Völkern der Sowjetunion, am polnischen Volk und am Volk der Sinti und Roma. Diese Schuld darf niemals vergessen werden. Aus ihr wollen wir unsere Verantwortung für die Zukunft ableiten.“

Zudem bekannte sich die Volkskammer mit diesem Beschluss im Namen aller Bürgerinnen und Bürger der DDR zur Mitverantwortung an der Shoah und bat die „Juden in aller Welt um Verzeihung“. Sie entschuldigte sich auch für die „Verfolgung und Entwürdigungen jüdischer Mitbürger“ in der DDR nach 1945 und erklärte sich bereit „zur Heilung der seelischen und körperlichen Leiden der Überlebenden beitragen zu wollen und für eine gerechte Entschädigung materieller Verluste einzutreten.“ Des Weiteren verpflichtete sich die Volkskammer, „die jüdische Religion, Kultur und Tradition in Deutschland in besonderer Weise zu fördern und zu schützen und jüdische Friedhöfe, Synagogen und Gedenkstätten dauernd zu pflegen und zu erhalten“ und dafür einzutreten, verfolgten Jüdinnen und Juden Asyl zu gewähren. Der Beschluss wurde mit überwältigender Mehrheit bei 21 Enthaltungen angenommen.

  • „Das erste frei gewählte Parlament der DDR bekennt sich im Namen der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zur Mitverantwortung für Demütigung, Vertreibung und Ermordung jüdischer Frauen, Männer und Kinder. Wir empfinden Trauer und Scham und bekennen uns zu dieser Last der Deutschen Geschichte.“

    Antrag aller Fraktionen ,
    DS 4, 12.4.1990. Quelle: BArch DA 1/BA: 11299, Bd. 30, Bl. 17-22.
  • „Ich denke an die auf Antrag aller Fraktionen der Volkskammer zustande gekommene Gemeinsame Erklärung vom 12. April, in der wir uns zur Verantwortung der Deutschen in der DDR für ihre Geschichte bekannten, in der wir deutsche Schuld während der Zeit des Nationalsozialismus und danach bekannten. Wir haben diesen Weg beschritten in der Einsicht, daß die wahrhaftige Erinnerung an das Geschehene uns Verantwortung für die Zukunft auferlegt.“

    Sabine Bergmann-Pohl (Volkskammerpräsidentin),
    Volkskammer 10/38, 2.10.1990, S. 1871.
  • Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl verlas am 12. April 1990 die gemeinsame Erklärung aller Fraktionen „zur Verantwortung der Deutschen in der DDR für ihre Geschichte und ihre Zukunft“.
    Quelle: Deutscher Bundestag.

  • Marianne Birthler (Bündnis 90/Grüne) berichtet, wie der inhaltliche Beschluss der Volkskammer „zur Verantwortung der Deutschen in der DDR für ihre Geschichte und ihre Zukunft“ zu Stande kam und welche Auseinandersetzung sie mit der NS-Vergangenheit auch schon vor dem Mauerfall hatte.
    Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.

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Im Rahmen der Debatten um den Einigungsvertrag forderte die Fraktion Bündnis 90/Grüne mehrmals dieses Bekenntnis zur Verantwortung der Deutschen in Bezug auf die NS-Geschichte auch in die Präambel des Einigungsvertrages einfließen zu lassen. Werner Schulz (Bündnis 90/Grüne) unterstrich in seinem Redebeitrag am 13. September 1990 beispielsweise, dass ein denkwürdiges Erinnern an die Verbrechen und Opfer des Nationalsozialismus in der Präambel des Einigungsvertrages angebracht wäre. Auch Wolfgang Ullmann (Bündnis 90/Grüne) zeigte sich erschüttert, dass in der Präambel der explizite Bezug zur Verantwortung für die Verbrechen des Nationalsozialismus fehle. Vertreterinnen und Vertreter der jüdischen Gemeinde seien deswegen bereits an ihn herangetreten.

Dieser direkte Bezug zur NS-Vergangenheit wurde letztendlich nicht in die Präambel aufgenommen. Im Unterschied zum Grundgesetz, in dem vier Jahre nach dem Ende der NS-Diktatur keine Bezugnahme auf die Vergangenheit vorangestellt worden war, wurde nun jedoch in der Präambel des Einigungsvertrages zumindest allgemein auf die besondere Verantwortung der Deutschen für ihre Geschichte eingegangen:

„Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik – entschlossen, die Einheit Deutschlands in Frieden und Freiheit als gleichberechtigtes Glied der Völkergemeinschaft in freier Selbstbestimmung zu vollenden, […] im Bewußtsein der Kontinuität deutscher Geschichte und eingedenk der sich aus unserer Vergangenheit ergebenden besonderen Verantwortung für eine demokratische Entwicklung in Deutschland, die der Achtung der Menschenrechte und dem Frieden verpflichtet bleibt, […] sind übereingekommen, einen Vertrag über die Herstellung der Einheit Deutschlands mit den nachfolgenden Bestimmungen zu schließen.“

Peter Kirchner legt Kranz auf jüdischem Friedhof nieder.

Dr. Peter Kirchner, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Berlin (r. mit Kranz), legte am 11. September 1988 auf dem jüdischen Friedhof in der Weißenseer Herbert-Benz-Straße zum Gedenken an die „jüdischen Opfer des Faschismus“ einen Kranz nieder.

Die Aufnahme sowjetischer Jüdinnen und Juden

Die Aufnahme sowjetischer Jüdinnen und Juden

Auf Anregung des Jüdischen Kulturvereines Berlin (JKV) stellte Wolfgang Templin von der Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) bereits am 12. Februar 1990 am Zentralen Runden Tisch einen Antrag mit dem Titel „Aufruf zur Aufnahme sowjetischer Juden in der DDR“. Der Antrag machte auf die antijüdischen Pogromdrohungen in verschiedenen sowjetischen Städten aufmerksam und forderte, dass die DDR sofort „Voraussetzungen zur Aufnahme von sowjetischen Juden, die es wünschen, unabhängig von bestehenden Rechtsvorschriften“ schaffen sollte. Die Vertreterinnen und Vertreter am Runden Tisch stimmten am 12. Februar 1990 einstimmig dafür, den Antrag an den Ministerrat zu übergeben. Eine Reaktion der Regierung Modrow blieb jedoch aus und der Beschluss wurde zunächst nicht umgesetzt.

Dokument

Erst nach den ersten freien Wahlen am 18. März 1990 wurde das Thema der jüdischen Einwanderer wieder aufgegriffen, was u. a. an dem frisch gewählten DDR-Ministerpräsidenten Lothar de Maizière (CDU) lag. Seit Jahren fungierte er als Anwalt der Ost-Berliner Jüdischen Gemeinde. Seit dem 18. November 1989 war er zudem DDR-Minister für Kirchenfragen. Er bewirkte zum Beispiel, dass die Modrow-Regierung im Dezember 1989 die von den Nazis aufgelöste Israelitische Synagogen-Gemeinde Adass Jisroel als eigenständige Gemeinde anerkannte. Auch die letzte und erste freigewählte Volkskammer der DDR erklärte sich in ihrem ersten inhaltlichen Beschluss bereits in ihrer zweiten Sitzung am 12. April 1990 aus historischer Verantwortung mit allen verfolgten Jüdinnen und Juden solidarisch. Sie legitimierte die am Runden Tisch beschlossene Grenzöffnung für diese Personengruppe, in dem dort festgeschrieben wurde, dass den verfolgten Jüdinnen und Juden Asyl gewährt werden sollte.

Im Mai 1990 öffnete die Regierung de Maizière schließlich die DDR-Grenze für alle, die sich in der Sowjetunion wegen ihrer jüdischen Herkunft oder Religiosität bedroht sahen. Auch wenn es keine offiziellen Verlautbarungen gab, sprach sich die Möglichkeit in jüdischen Kreisen schnell herum. Als erste Jüdinnen und Juden in Ost-Berlin ankamen, war das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Wer als Sowjetbürgerin oder als Sowjetbürger bei der DDR-Volkspolizei oder später in speziellen Aufnahmebüros in Ost-Berlin seine jüdische Nationalität mit dem Inlandspass nachweisen oder durch die eigene Geburtsurkunde oder die der Eltern oder eines Elternteils belegen konnte, jüdisch zu sein bzw. eine jüdische Herkunft zu haben, erhielt eine unbefristete DDR-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, Krankenversicherung, Unterkunft, Verpflegung und Taschengeld. Dieser erste Schritt in den Beginn eines neuen Lebens in der DDR war zunächst unbürokratisch. Der letzte DDR-Finanzminister, Walter Romberg (SPD), ordnete u. a. unbürokratische Soforthilfe bei Versorgung und Unterbringung an. Abrüstungsminister Rainer Eppelmann (CDU/DA) öffnete Kasernen als Wohnstätten, die erste davon in Ahrensfelde bei Berlin.

De Maizière liest Regierungserklärugen vor jüdischer Gemeinde vor.

Durch das Engagement des Ministers für Kirchenfragen, Lothar de Maizière, wurde die von den Nazis aufgelöste jüdische Gemeinde Adass Jisroel Berlin von der Regierung der DDR am 18. Dezember 1989 wieder in ihre ursprüngliche Rechte eingesetzt. Lothar de Maizière (r.) hielt eine entsprechende Regierungserklärung.

Werner Schulz (Bündnis 90/Grüne) berichtet über die Aufnahme der sowjetischen Jüdinnen und Juden in der DDR.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.

Am 11. Juli 1990 verabschiedete der Ministerrat dann schließlich einen umfangreichen Beschluss zu „vorläufigen Regelungen des Aufenthaltes und des Asyls für Ausländer“. Im Punkt 6 der Neuordnung wurde auch die Aufnahme jüdischer Menschen geregelt, dort hieß es: „Die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik gewährt zunächst in zu begrenzendem Umfang ausländischen jüdischen Bürgern, denen Verfolgung oder Diskriminierung droht, aus humanitären Gründen Aufenthalt.“

Die Zahlen waren im Vergleich zu sonstigen Einwanderungsbewegungen anfangs sehr klein. Bis Oktober 1990 reisten etwa 2.000 Menschen nach Ost-Berlin ein. Allerdings schaffte es die DDR-Regierung nicht, den DDR-Einwanderungsbeschluss im Einigungsvertrag zu verankern. Trotzdem war dies der Beginn eines neu erblühenden jüdischen Lebens in Ost-Deutschland. Die Debatte wurde nach der deutschen Einheit weitergeführt.

Ab Januar 1991 setzten sich neben dem Zentralrat der Juden auch viele SPD-Abgeordnete sowie Kirchenvertreterinnen und -vertreter für die Fortsetzung dieser Migration ein. Im Februar 1991 plädierte schließlich auch der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble auf Anraten von Bundeskanzler Helmut Kohl und nach einem Gespräch mit Heinz Galinski, Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland, auf der Bundesinnenministerkonferenz für eine Lösung zugunsten der jüdischen Einwanderinnen und Einwanderer. So erhielten ab 1991 Jüdinnen und Juden und Menschen mit jüdischen Vorfahren aus der Sowjetunion sowie aus deren Nachfolgestaaten die Möglichkeit, als „Kontingentflüchtlinge“ nach Deutschland einzureisen. Mit der neuen Regelung wurde die Zahl der jüdischen Einwanderer aus der Sowjetunion größer. Zwischen 1991 und 2005 kamen im „Kontingent-Verfahren“ etwa 230.000 Personen nach Deutschland. Am 1. Januar 2006 endete die „Kontingentflüchtlingsregelung“.

Die „Aktuelle Kamera“ berichtete am 11. Dezember 1990 über die Herausforderungen bei der Aufnahme der sowjetischen Jüdinnen und Juden in Deutschland.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.

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Das Gedenken an den 8. Mai 1945

Das Gedenken an den 8. Mai 1945

Die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl lud die Volkskammerabgeordneten am 8. Mai 1990 zu einer parlamentarischen Gedenkstunde an den 8. Mai 1945 ein, in der der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht und damit dem Ende des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus gedacht wurde. In Westdeutschland war dieser Tag jahrzehntelang kaum beachtet oder gefeiert worden, erst seit den 1980er Jahren rückte der Tag in den Fokus des offiziellen Gedenkens der Bundesrepublik. In der DDR war der 8. Mai als „Tag der Befreiung“, der von 1950 bis 1966 und einmalig im Jahr 1985 gesetzlich durch Beschluss der Volkskammer zum Feiertag in der DDR erklärt wurde, bereits seit den 1950er Jahren fester Bestandteil der gesellschaftlichen Erinnerung. Das Gedenken war jedoch durch die ideologischen Auseinandersetzungen in der Zeit des „Kalten Krieges“ geprägt und sehr einseitig auf die Sowjetunion ausgelegt. Die DDR knüpfte damit zudem an ihren antifaschistischen Gründungsmythos an. Begleitet wurde der „Tag der Befreiung“ durch vielfältige Massenveranstaltungen wie Fackelzüge der FDJ und der Pioniere und diversen Staatsritualen.

Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl begann daher ihre Rede am 8. Mai 1990 im Palast der Republik auch mit den Worten: „Heute ist es nach 45 Jahren das erste Mal, daß wir in der Geschichte unseres Staates als freigewähltes Parlament des 8. Mai gedenken.“ Der 8. Mai sei „das Ende der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, das Ende eines grauenhaften Irrweges deutscher Geschichte“ gewesen. Dabei müsse vor allem an die Opfer gedacht werden – allein über sechs Millionen Jüdinnen und Juden seien in deutschen Konzentrationslagern ermordet worden. Der 8. Mai sei für die Deutschen daher ein Tag, an dem sie sich in Trauer vor den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft verneigen sollten. „Viele waren schuldig geworden. Alle sind verantwortlich und verpflichtet. Schuld darf niemals vergessen und Verantwortung nicht verleugnet werden“, so Bergmann-Pohl.

  • Die Volkskammerpräsidentin der DDR, Frau Sabine Bergmann-Pohl (l.), und Ministerpräsident Lothar de Maizière gedachten am 8. Mai 1990 an einem Gedenkstein in der Großen Hamburger Straße im Stadtbezirk Mitte der jüdischen Opfer der NS-Diktatur.
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0518-015/Gabriele Senft.

  • Am 8. Mai 1990 ehrten die Volkskammerpräsidentin, Sabine Bergmann-Pohl (Mitte), Ministerpräsident Lothar de Maizière (3.v.r.) und der Außerordentliche und Bevollmächtigte Botschafter der UdSSR in der DDR, Wjatscheslaw Kotschemassow (3.v.l.), mit einer Kranzniederlegung am Ehrenmal in Berlin-Treptow die rund 27 Millionen sowjetische Opfer des Zweiten Weltkrieges.
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0508-433/Thomas Lehmann.

Die Last der deutschen Geschichte gehe über das Jahr 1945 hinaus, konstatierte Sabine Bergmann-Pohl zudem. Die Chancen der Befreiung am 8. Mai 1945 seien in der DDR nicht genutzt worden: „Die Versuchung, schnell, allzu schnell auf der Seite der Sieger stehen zu können, machte manchen zum Handlanger gewaltsamer Machtausübung. […] Wir sind auch verantwortlich für die erneute Verfolgung und Entwürdigung jüdischer Mitbürger nach dem Kriege in unserem Lande, für eine Politik der Heuchelei und Feindseligkeit gegenüber dem Staate Israel.“

Die Volkskammerpräsidentin schloss ihre Rede damit, dass die Friedliche Revolution ein Schritt in die Freiheit gewesen sei. Heute solle die Freiheit in der Einheit vollendet werden. Zudem forderte sie die Bürgerinnen und Bürger der DDR auf, die eigene Vergangenheit selbstkritisch aufzuarbeiten und nicht zu schweigen. Zuvor hatte Sabine Bergmann-Pohl sowie andere Vertreterinnen und Vertreter der DDR-Regierung und der Volkskammer u. a. Kränze am sowjetischen und polnischen Ehrenmal niedergelegt.

In West-Berlin fand zudem zeitgleich vor dem „Haus der Wannseekonferenz“, in der die Nationalsozialisten die Vernichtung der Jüdinnen und Juden Europas beschlossen hatten, eine Gedenkveranstaltung mit über 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt. Dies war auch der Höhepunkt der Tagung des Jüdischen Weltkongresses, einer internationalen Vereinigung, die jüdische Gemeinden und Organisationen weltweit vertritt und sich zum ersten Mal in ihrer Geschichte auf deutschem Boden traf. Anschließend lud DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière im Namen der DDR-Regierung Repräsentanten des Jüdischen Weltkongresses zu einem Empfang im Berliner Palast-Hotel in Ost-Berlin ein. „Geschichte ist nicht zu bewältigen, sondern nur ehrlich und wahrhaftig zu leben“, formulierte de Maizière in seiner Ansprache.

  • „Wir sind nicht nur mitverantwortlich für die Demütigung, Vertreibung und Ermordung jüdischer Frauen, Männer und Kinder, für das Leid, das im zweiten Weltkrieg von Deutschland aus über die Länder Europas, besonders über unsere Nachbarn im Osten, kam. Wir sind auch verantwortlich für die erneute Verfolgung und Entwürdigung jüdischer Mitbürger nach dem Kriege in unserem Lande, für eine Politik der Heuchelei und Feindseligkeit gegenüber dem Staate Israel.“

    Sabine Bergmann-Pohl (Volkskammerpräsidentin),
    Volkskammer 10/Sondertagung, S. 138.
  • „40 Jahre hat man uns gelehrt, wir seien die Sieger der Geschichte. Heute wissen wir, daß das historische Erbe nicht teilbar ist. […] Die demokratische Revolution in der DDR hat uns dazu befreit, mit der Erinnerung an das Geschehene so ehrlich und wahrhaftig wie möglich umzugehen.“

    Sabine Bergmann-Pohl (Volkskammerpräsidentin),
    Volkskammer 10/Sondertagung , S. 138.

Die „Aktuelle Kamera“ berichtete am 8. Mai 1990 über die Gedenkfeierlichkeiten an den 8. Mai 1945 in der Volkskammer.
Quelle: Stiftung Deutsches Rundfunkarchiv.

Die Erklärung zum 20. Juli 1944

Die Erklärung zum 20. Juli 1944

Zu Beginn der 26. Sitzung der Volkskammer am 20. Juli 1990 verlas der stellvertretende Volkskammerpräsident Jürgen Schmieder eine Erklärung aller Fraktionen im Gedenken an den 20. Juli 1944. Am 20. Juli 1944 hatte eine Gruppe hoher Offiziere um Claus Schenk Graf von Stauffenberg das letzte dokumentierte Attentat auf Adolf Hitler verübt. Dieser überlebte und die Verschwörer wurden als Vaterlandsverräter hingerichtet.

In der DDR, wo vor allem der kommunistische Widerstand hervorgehoben wurde, waren die Attentäter vom 20. Juli lange nur mit Kriterien des Klassenkampfes bewertet und deshalb als reaktionäre Junker (preußischer Adel) bezeichnet worden. Erst seit den 1980er Jahren wurde die Gruppe um Stauffenberg in der DDR als Teil des Widerstandes beachtet, spielte jedoch immer eine untergeordnete Rolle im Vergleich zu kommunistischen Widerstandskämpfern. Die neugewählte Volkskammer gedachte nun in Abgrenzung zur Erinnerungspolitik der SED symbolträchtig dieser Widerstandsgruppe.

In der Erklärung der Volkskammer hieß es: „In Hochachtung verneigen wir uns vor jenen aufrechten Patrioten, die am 20. Juli 1944 – buchstäblich ‚5 Minuten vor 12‘ – versuchten, dem Hitler-Regime ein Ende zu setzen. Den Frauen und Männern um Claus Schenk Graf von Stauffenberg, unter ihnen Politiker und Beamte, Offiziere und Geistliche, Wirtschaftler und Gewerkschafter, war ein Erfolg ihres verantwortungsbewußten Handelns gegen den Nationalsozialismus nicht beschieden. Der Diktator überlebte, der Terror nach innen verschärfte sich, der barbarische Krieg wurde weitergeführt, und Deutschland brach im Feuer des 2. Weltkrieges zusammen.“

Trotzdem solle „das Vermächtnis der Männer und Frauen des 20. Juli“ Verpflichtung sein, „Diktaturen in jeder Form zu wehren, um Deutschland und Europa für immer den Frieden zu erhalten“, hieß es in der Erklärung weiter.

Am 20. Juli 1990 verlas der stellvertretende Volkskammerpräsident Jürgen Schmieder eine Erklärung aller Fraktionen in Gedenken zum 20. Juli 1944.
Quelle: Deutscher Bundestag.

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Die Anerkennung der polnischen Westgrenze

Die Anerkennung der polnischen Westgrenze

Vor dem Mauerfall und der Öffnung der innerdeutschen Grenze spielte die Anerkennung der Westgrenze Polens keine Rolle in der DDR. Bereits am 6. Juli 1950 hatte die DDR die polnische Westgrenze mit dem Abschluss des Görlitzer Abkommens völkerrechtlich anerkannt. Erst die Debatte um die deutsche Einheit brachte die deutsch-polnische Grenzfrage wieder auf die politische Agenda.

Bereits der Zentrale Runde Tisch forderte am 19. Februar 1990 auf Grundlage eines Antrages der Initiative Frieden und Menschenrechte (IFM) die Anerkennung der polnischen Westgrenze: „Die Beendigung der Teilung Europas ist nur möglich, wenn die bestehenden Grenzen nicht in Frage gestellt werden. Vorbedingung der deutschen Einheit ist deshalb eine gemeinsame Erklärung beider deutscher Staaten, die bestehenden Grenzen, insbesondere die Oder-Neiße-Grenze vorbehaltlos anzuerkennen und ihre Sicherheit von deutscher Seite aus zu garantieren.“

Dokument

Auch nach den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 unterstrich DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière in seiner Regierungserklärung am 19. April 1990, dass die Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für die deutsche Einheit unverzichtbar sei. Die Volkskammer hatte sich bereits in der Sitzung zuvor am 12. April 1990 im ersten inhaltlichen Beschluss aller Fraktionen zur Unverletzlichkeit der Grenzen bekannt: „Wir sehen eine besondere Verantwortung darin, unsere historisch gewachsenen Beziehungen zu den Völkern Osteuropas in den europäischen Einigungsprozeß einzubringen. In diesem Zusammenhang erklären wir erneut feierlich, die im Ergebnis des Zweiten Weltkrieges entstandenen deutschen Grenzen zu allen Anrainerstaaten ohne Bedingungen anzuerkennen. Insbesondere das polnische Volk soll wissen, daß sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird. Wir bekräftigen die Unverletzbarkeit der Oder-Neiße-Grenze zur Republik Polen als Grundlage des friedlichen Zusammenlebens unserer Völker in einem gemeinsamen europäischen Haus.“

  • Markus Meckel (l.), mit dem polnischen Präsidenten, Wojciech Jaruzelski am 23. April 1990 in Warschau.
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0423-025/Klaus Oberst.

  • Der in der Republik Polen weilende Außenminister der DDR, Markus Meckel (2.v.r.), wurde am 24. April 1990 vom polnischen Präsidenten, Wojciech Jaruzelski (r.), empfangen.
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0423-036/Klaus Oberst.

Auch die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl forderte am 8. Mai 1990 in ihrer Rede zur Gedenkveranstaltung zum 8. Mai 1945 die polnischen Westgrenze anzuerkennen: „Unsere Nachbarn sollen in der Gewißheit leben, daß von einem vereinten Deutschland niemals wieder eine Politik der Gewalt ausgehen wird, daß wir gemeinsam und in Frieden mit allen Völkern leben wollen. […] Deshalb soll das polnische Volk wissen, daß sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird. Die Unverletzlichkeit der polnischen Westgrenze ist für uns eine entscheidende Grundlage für das friedliche Zusammenleben unserer Völker in einem gemeinsamen europäischen Haus.“

Der Deutsche Bundestag hatte bereits am 8. März 1990 eine Resolution verabschiedet, in der er seine Absicht bekräftigte, „die Grenzfrage in einem Vertrag zwischen einer gesamtdeutschen Regierung und der polnischen Regierung zu regeln, der die Aussöhnung zwischen beiden Völkern besiegelt“. Die damalige Bundesregierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) wollte die Grenze zu Polen allerdings erst durch „eine frei gewählte gesamtdeutsche Regierung und ein frei gewähltes gesamtdeutsches Parlament“ anerkennen lassen. Dies stieß auf polnischer Seite auf heftige Kritik. In der polnischen Öffentlichkeit kamen Ängste auf, dass das vereinte Deutschland wieder Ansprüche auf die Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie erheben könnte.

Die erste Reise des neuen Ministers für Auswärtige Angelegenheit im Kabinett von Lothar de Maizière, Markus Meckel (SPD), führte aus diesem Grund Ende April 1990 nach Warschau und nicht in die Bundesrepublik. Damit setzte Markus Meckel einen ersten eigenen außenpolitischen Schwerpunkt in dieser Thematik, was von der Bundesregierung durchaus kritisch bewertet wurde. In Gesprächen mit polnischen Politikerinnen und Politikern bekräftigte Markus Meckel die Notwendigkeit, die polnischen Sicherheitsinteressen beim Prozess der deutschen Einheit anzuerkennen und die Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze als Grundlage einer neuen europäischen Ordnung zu etablieren.

Markus Meckel (SPD) berichtet, wie unterschiedlich die DDR und die Bundesregierung die Frage der Anerkennung der polnischen Westgrenze bewertet haben.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022.

Aufgrund der unterschiedlichen Bewertungen zum Vorgehen in der Grenzfrage trafen sich der Minister für Auswärtige Angelegenheit Markus Meckel und Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) am 24. April 1990 in Bonn, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sie kamen zu der Übereinkunft, dass polnische Vertreterinnen und Vertreter immer dann an den Zwei-Plus-Vier-Verhandlungen teilnehmen sollten, wenn über die Grenzfrage gesprochen werden würde. Zudem wurde eine deutsch-deutsch-polnische Kommission eingesetzt, in der Details zum Vorgehen in der Grenzfrage geklärt werden sollten. Allerdings brachten die trilateralen Verhandlungen zunächst keine Annäherung. Die Bundesregierung lehnte weiterhin eine frühzeitige völkerrechtliche Einigung ab und wollte den Ausgang der Zwei-Plus-Vier-Gespräche abwarten. Auf einem informellen Treffen am Rande der KSZE-Konferenz am 6. Juni 1990 in Kopenhagen teilte der polnische Außenminister Krzysztof Skubiszewski seinem bundesdeutschen Kollegen Hans-Dietrich Genscher mit, dass die polnische Regierung auf die frühzeitige Ausformulierung eines völkerrechtlichen Vertrages verzichten werde. Damit waren die bundesdeutschen Bedingungen erfüllt.

Am 21. Juni 1990 beschlossen dann beide deutschen Parlamente, die Volkskammer und der Deutsche Bundestag, eine gleichlautende Erklärung zur Unverletzlichkeit der Oder-Neiße-Grenze:

„Die Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik […] in dem Bewußtsein, daß dem polnischen Volk durch die Verbrechen, die von Deutschen und im deutschen Namen begangen worden sind, schreckliches Leid zugefügt worden ist, […] gibt ihrem Willen Ausdruck, daß der Verlauf der Grenze zwischen dem vereinten Deutschland und der Republik Polen durch einen völkerrechtlichen Vertrag endgültig wie folgt bekräftigt wird: […] Beide Seiten bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich gegenseitig zur uneingeschränkten Achtung ihrer Souveränität und territorialen Integrität.“

Diese Erklärung wurde in der Volkskammer ohne Aussprache mit 18 Stimmenthaltungen und 6 Gegenstimmen angenommen. Im Deutschen Bundestag wurde die Erklärung mit 487 Ja-Stimmen bei 15 Gegenstimmen und drei Enthaltungen angenommen.

Einen Monat später fand ein drittes Treffen der Außenminister am 17. Juli 1990 in Paris statt. Unter der Beteiligung Polens wurden die gemeinsamen Grundlagen zur Regelung der Grenzfragen endgültig festgelegt. Am 14. November 1990 unterzeichneten dann der deutsche Außenminister Hans-Dietrich Genscher und sein polnischer Amtskollege Krzysztof Skubiszewski in Warschau den Grenzvertrag. Die jeweiligen Parlamente ratifizierten ihn Ende 1991, sodass der Vertrag am 16. Januar 1992 nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Warschau in Kraft trat.

  • Am 21. Juni 1990 verlas die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl die Erklärung zur Anerkennung der polnischen Westgrenze.
    Quelle: Deutscher Bundestag.

  • Am 21. Juni 1990 beschloss die Volkskammer mehrheitlich die Erklärung zur Anerkennung der polnischen Westgrenze.
    Quelle: Deutscher Bundestag.

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    Beschluss des Ausschusses Deutsche Einheit: Über die Grenze zwischen dem vereinigten Deutschland und der Republik Polen, DS 91, 20.6.1990. Quelle: BArch DA 1/BA: 11299, Bd. 33, Bl. 604-606.

Das Gedenken an den „Prager Frühling“

Das Gedenken an den „Prager Frühling“

Mit der Friedlichen Revolution vom Herbst 1989 in der DDR und den ersten freien Wahlen der Volkskammer im März 1990 wandelte sich auch der Umgang mit der eigenen kommunistischen Vergangenheit. So bekannten sich beispielsweise alle Fraktionen in einem ersten inhaltlichen Beschluss der letzten und ersten frei gewählten Volkskammer am 12. April 1990 zur Mitschuld der DDR an der Niederschlagung des „Prager Frühlings“ 1968 durch Truppen des Warschauer Paktes.

Nach der Wahl des Reformkommunisten Alexander Dubcek zum Parteichef am 5. Januar 1968 wurden in der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik (ČSSR) politische und wirtschaftliche Reformen eingeleitet. Gewerkschaften und Kulturorganisationen erhielten beispielsweise mehr Autonomie, die Zensur wurde aufgehoben. Der Führungsanspruch der kommunistischen Partei blieb jedoch unangetastet. Den von Dubcek propagierten „Sozialismus mit menschlichem Antlitz“ sahen viele Reformkommunisten als Beweis für die Möglichkeit eines „Dritten Weges“. In den Augen der Sowjetunion stellte der „Prager Frühling“ jedoch eine Gefahr dar. Auch die SED kritisierte den Kurs in der ČSSR als konterrevolutionär und friedensgefährdend. Vor allem wurde eine Ausbreitung des Prager Reformkommunismus auf die DDR befürchtet. Die SED verteidigte daher die Niederschlagung des Prager Frühlings. In der Nacht vom 20. auf den 21. August 1968 rückten Truppen der Warschauer Pakt-Staaten in die ČSSR ein. Damit wurde der „Prager Frühling“ der kommunistischen Partei der ČSSR gewaltsam beendet.

Die Volkskammer entschuldigte sich dann in ihrem ersten inhaltlichen Beschluss bei der Tschechoslowakei für das begangene Unrecht:

„Mit der unrechtmäßigen militärischen Intervention wurde den Menschen in der Tschechoslowakei großes Leid zugefügt und der Prozeß der Demokratisierung in Osteuropa um 20 Jahre verzögert. Der Einmarsch der Volksarmee geschah unter Verletzung des Artikels 8 (2) der Verfassung der DDR. Wir haben in Angst und Mutlosigkeit diesen Völkerrechtsbruch nicht verhindert. Das erste frei gewählte Parlament der DDR bittet die Völker der Tschechoslowakei um Entschuldigung für das begangene Unrecht.“

Erst 1995 wurde in einer Studie des Militärhistorikers Rüdiger Wenzke bekannt, dass entgegen der damaligen Propaganda der SED die NVA nicht unmittelbar am Einmarsch in der ČSSR beteiligt war. Die DDR brachte zwar neben der Sowjetunion, Ungarn, Polen und Bulgarien ihre Soldaten in Stellung. Einheiten der NVA übernahmen zudem Unterstützungs- und Sicherungsaufgaben und verblieben aber, abgesehen von Einzelpersonen und kleineren Gruppen, auf dem Gebiet der DDR.

Das Gedenken an die Opfer der Pekinger Studentenrevolte

Das Gedenken an die Opfer der Pekinger Studentenrevolte

 

Im Juni 1990 jährte sich das Massaker auf dem „Platz des Himmlischen Friedens“ in Peking zum ersten Mal. Auch in diesem Fall distanzierten sich alle Fraktionen der DDR-Volkskammer in einer gemeinsamen Erklärung ausdrücklich von der Stellungnahme des SED-Regimes vom Vorjahr. Die Volkskammer der DDR hatte sich am 8. Juni 1989 mit den chinesischen Machthabern solidarisiert. Wie in der DDR und allen osteuropäischen Staaten hatte Gorbatschows Reformpolitik u. a. auch in China Hoffnungen auf Veränderungen geweckt. Studentinnen und Studenten besetzten den „Platz des Himmlischen Friedens“ (Tian’anmen), um friedlich für Reformen zu demonstrieren. Binnen kürzester Zeit entwickelte sich daraus ein Volksaufstand, den das kommunistische Regime am 3. und 4. Juni 1989 mit Panzern niederschlug. Hunderte, vermutlich sogar tausende Menschen wurden getötet. Die genaue Zahl der Opfer ist bis heute unklar. Die Erklärung der Volkskammer vom 8. Juni 1989 rechtfertigte den Militäreinsatz der kommunistischen Machthaber gegen die Demonstranten. Die chinesische „Volksmacht“ habe sich gezwungen gesehen, „Ordnung und Sicherheit unter Einsatz bewaffneter Kräfte wiederherzustellen.“

Die erste frei gewählte Volkskammer distanzierte sich nun von dieser Erklärung der alten Volkskammer. Auf Antrag aller Fraktionen beschloss die Volkskammer bei einer Stimmenthaltung die gemeinsame Erklärung über die Ereignisse vom 3. und 4. Juni 1989 in der Volksrepublik China: „Die erste frei gewählte Volkskammer der DDR bedauert jene Erklärung. Die Mitglieder der Volkskammer gedenken in tiefer Trauer der Opfer.“ Die Ereignisse vom Juni 1989 wurden nun vor dem Hintergrund der eigenen, friedlich verlaufenen Revolution in der DDR gesehen. „Im Bewusstsein“, hieß es in der Erklärung weiter, „dass das mutige Eintreten der Pekinger Demonstranten auch der jungen Demokratiebewegung in der DDR wesentliche Impulse verliehen hat, und in Kenntnis dessen, dass sie noch im Oktober 1989 in Gefahr war, ein ähnliches Schicksal zu erleiden, geben die Mitglieder der Volkskammer ihrer Hoffnung Ausdruck, dass auch in China eine demokratische Entwicklung möglich wird.“

Am 7. Juni 1990 verlas der stellvertretende Volkskammerpräsident Reinhard Höppner die Erklärung über die Ereignisse vom 3. und 4. Juni 1989 in der Volksrepublik China.
Quelle: Deutscher Bundestag.

Menschen bei einer Kundgebung

30.5.1989: Studentendemonstrationen auf dem Platz des Himmlischen Friedens in Peking.

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Das Erinnern an den 17. Juni 1953

Das Erinnern an den 17. Juni 1953

Das offizielle Erinnern, Mahnen und Gedenken in der DDR war ausschließlich den Widerstandskämpfern gegen die nationalsozialistische Verfolgung gewidmet. Währenddessen gab es in Westdeutschland bereits bis 1989 über 60 Erinnerungszeichen, die vor allem an die deutsche Teilung, die Opfer des Grenzregimes oder an den Volksaufstand vom 17. Juni 1953 erinnerten. Zudem hatte der Deutsche Bundestag schon im August 1953, nur wenige Wochen nach dem blutig niedergeschlagenen Volksaufstand in der DDR, den 17. Juni zum gesetzlichen Feiertag in Westdeutschland erhoben. In Westdeutschland wurde der 17. Juni als „Tag der Deutschen Einheit“ nicht nur zum Tag der Mahnung nur Mahnung an einen Volksaufstand, sondern stets auch als Tag der Hoffnung auf Überwindung der deutschen Teilung begangen.

Die DDR selbst verurteilte den Volksaufstand als „faschistische Konterrevolution“. Erst mit der Friedlichen Revolution im Herbst 1989 konnte sich der Umgang mit dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 auch auf staatlicher Ebene in der DDR wandeln. So beschloss bereits der Zentrale Runde Tisch symbolträchtig am 17. Juni 1990 einen Volksentscheid über eine neue DDR-Verfassung stattfinden zu lassen. Nach den ersten freien Volkskammerwahlen am 18. März 1990 wiederholte die Fraktion Bündnis 90/Grüne diese Forderung nochmals. Auch wenn der Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches in der Volkskammer letztlich scheiterte, wurde zumindest das „Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR (Verfassungsgrundsätze)“ am 17. Juni 1990 beschlossen. Durch dieses Gesetz wurde die bestehende DDR-Verfassung von 1974 um zehn Artikel ergänzt und die DDR somit zu einem freiheitlichen, demokratischen, föderativen, sozialen und ökologischen Rechtsstaat erklärt.

Am 17. Juni 1990 lud die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl zudem in das Berliner Schauspielhaus am Gendarmenmarkt zu einer Gedenkstunde ein, in der die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und der ersten freigewählten Volkskammer der DDR zusammenkamen, um der Opfer des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 zu gedenken. An der Feierstunde im Inneren des Schauspielhauses nahmen knapp tausend Menschen teil, unter ihnen Bundeskanzler Helmut Kohl und DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière. Zum ersten Mal überhaupt erinnerten Vertreterinnen und Vertreter aus West und Ost gemeinsam an die Geschehnisse des Volksaufstandes, der sich am 17. Juni 1953 von Ost-Berlin aus über die ganze DDR ausgebreitet hatte und den die SED damals nur mithilfe ihrer sowjetischen Verbündeten gewaltsam niederschlagen konnte.

Gedenkveranstaltung von West- und Ostdeutschen Politikerinnen und Politikern zum 17. Juni 1953.

Eine gemeinsame Gedenkveranstaltung beider deutscher Parlamente zum 17. Juni 1953 fand am 17. Juni 1990 im Berliner Schauspielhaus statt. Hier zu sehen u. a.: Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl (l.), Bundeskanzler Helmut Kohl (2.v.l.), Bundesaußenminister Hans-Dietrich Genscher ( 5.v.l.) sowie DDR-Außenminister Markus Meckel (2. Reihe l.).

„Heute können wir uns diesem Tag zum ersten Mal in unserem Land in Freiheit und Wahrheit zuwenden. […] Was damals in Berlin und in anderen Städten vor sich ging, wissen nur noch die Älteren unter uns. Sie erlebten eine Staatsmacht, die nicht mehr die Interessen der Bürger, sondern nur sich selbst vertrat“, begann Sabine Bergmann-Pohl ihre Festrede. Der 17. Juni 1953 sei nicht nur ein deutsches, sondern ein europäisches Datum, verdeutlichte Bergmann-Pohl: „Ihm folgten viele andere: der ungarische Aufstand von 1956, der Prager Frühling von 1968, die polnische Solidarność-Bewegung von 1980.“ Mit Blick auf diese europäische Dimension des 17. Juni bekräftigte die Volkskammerpräsidentin: „Unsere Einheit ist gegen niemanden gerichtet. Sie soll vielmehr auch Europa einen, sie soll helfen, die Spaltung von Ost und West endgültig zu überwinden.“ Zudem schlug Sabine Bergmann-Pohl vor, den Tag der deutschen Einheit, den die Parlamente noch beschließen müssten, zu einem gemeinsamen nationalen Feiertag zu machen.

Die Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verwies in ihrer anschließenden Rede auf die Opfer des 17. Juni und alle Opfer des Stalinismus, die auf Rehabilitierung warteten. Der Aufbruch zu Demokratie und Freiheit habe in der DDR eine lange Vorgeschichte, zu der auch der 17. Juni 1953 gehöre. Gerade die Ereignisse des Jahres 1989 machten eindrucksvoll bewusst, dass die Opfer des niedergeschlagenen Aufstandes von 1953 nicht vergeblich waren. Man erlebe heute erstmals gemeinsam am 17. Juni einen Tag der Freude über den Sieg der Freiheit und Demokratie in der DDR und in Osteuropa.

Während des Aufstandes vom 17. Juni 1953 waren 18 Menschen standrechtlich erschossen worden. Weitere ca. 50 Personen starben während der Demonstrationen durch sowjetische Kugeln. Etwa 15.000 Menschen wurden nach dem Aufstand verhaftet und zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt. Insgesamt gibt es in Deutschland heute mehr als 900 Gedenkzeichen, Gedenkstätten und Museen, die an die Diktatur in der SBZ und in der DDR erinnern, darunter beziehen sich rund 70 Orte auf die Geschehnisse und die Opfer vom 17. Juni 1953.

  • Parlamentarier der Volkskammer und des Deutschen Bundestages nahmen vor Beginn der Feierstunde zum 17. Juni an einem Gottesdiensten teil. In der Marienkirche hörten die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl und DDR-Ministerpräsident Lothar de Maizière die Predigt.
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0617-009/Karl-Heinz Schindler.

  • Erstmals trafen sich 1990 an einem 17. Juni seit 1953 Parlamentarier aus Bonn und Berlin zu einer gemeinsamen Gedenkveranstaltung im Schauspielhaus. Teilgenommen haben u. a. Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (r.) und Ministerpräsident Lothar de Maizière (2. v. r.).
    Quelle: Bundesarchiv, Bild 183-1990-0723-411/Klaus Franke.

Kritik am 3. Oktober 1990 als „Tag der deutschen Einheit“

Die Kritik am 3. Oktober 1990 als „Tag der deutschen Einheit“

Im Einigungsvertrag wurde im September 1990 der 3. Oktober zum gesetzlichen Feiertag in Deutschland bestimmt. So heißt es in Artikel 2, Satz 2: „Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit gesetzlicher Feiertag.“ Damit wurde auch der 17. Juni in der Bundesrepublik abgelöst, der von 1953 bis 1990 Gedenk- und Feiertag in der Bundesrepublik gewesen war. Die Volkskammerpräsidentin Sabine Bergmann-Pohl hatte bereits in der Gedenkveranstaltung zum 17. Juni 1990 dafür plädiert, den Tag der Einheit, den die Parlamente zu diesem Zeitpunkt noch beschließen mussten, zu einem gemeinsamen nationalen Feiertag zu machen.

In den Verhandlungen um den Einigungsvertrag am 13. September 1990 kritisierte die Fraktion Bündnis 90/Grüne allerdings, den 3. Oktober 1990 als „Tag der deutschen Einheit“ zu feiern. Werner Schulz schlug im Namen seiner Fraktion vor, als „Tag der deutschen Einheit“, den Tag zu feiern, an dem sich die Deutschen in einer Volksabstimmung eine neue Verfassung geben würden. Historisch geeignet wäre in mehrfacher Hinsicht der 18. März, an dem die ersten freien Volkskammerwahlen 1990 stattgefunden hatten, argumentierte Schulz. In dieser Forderung von Werner Schulz zeigte sich nicht nur die Kritik, den 3. Oktober 1990 als „Tag der deutschen Einheit“ einzusetzen, sondern auch die Hoffnung der Fraktion Bündnis 90/Grüne, dass im vereinten Deutschland eine neue Verfassung erarbeitet werden würde. Die Fraktion Bündnis 90/Grüne konnten sich jedoch nicht durchsetzen und der 3. Oktober wird bis heute als „Tag der deutschen Einheit“ begangen.

Menschen mit Flagge zur Deutschen Einheit.

Hunderttausende Berlinerinnen und Berliner, Gäste und Vertreterinnen und Vertreter der Bundesrepublik Deutschland sowie der DDR feierten am Berliner Reichstag am 3. Oktober 1990 die deutsche Einheit.

Die Entfernung von Staatswappen

Die Entfernung von Staatswappen

Als am 5. April 1990 die erste und letzte freigewählte Volkskammer im Palast der Republik zu ihrer ersten Sitzung zusammentrat, hingen außen an der Stirnseite des Gebäudes noch Hammer, Zirkel und Ährenkranz – das Staatswappen der DDR. Erst im Mai 1990 wurde in der Volkskammer über die Entfernung der Staatswappen an öffentlichen Gebäuden diskutiert. Ausgangspunkt war ein Antrag der Fraktion der Deutschen Sozialen Union (DSU) vom 29. Mai 1990: „Alle Staatswappen, die sich in und an öffentlichen Gebäuden befinden, sind unverzüglich, spätestens jedoch in Wochenfrist, zu entfernen. Wo das aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, ist das Wappen zu verdecken.“

Abmontiertes DDR-Staatswappen am Palast der Republik

Am 5. Juni 1990 wurde das Staatswappen vom Palast der Republik abmontiert und in das Haus der Geschichte nach Bonn gebracht.

Konrad Weiß (Bündnis 90/Grüne) unterstrich in der Debatte um den Antrag der DSU, dass er verstehen könne, dass viele den Anblick des Staatswappens nicht mehr ertragen könnten. Er könne jedoch die Art und Weise des Umganges nicht gutheißen, die Staatswappen sollten nicht demontiert oder verhangen werden, um nicht einfach aus dem Gedächtnis zu verschwinden. Alternativ beantragte er im Namen der Fraktion Bündnis 90/Grüne den Artikel 1 der Verfassung dahingehend zu ändern, dass die Farben des Hambacher Festes und der Revolution 1848 als schwarz-rot-goldene Fahne der DDR eingesetzt werden sollte. Zudem sollte das alte Symbol mit Hammer, Zirkel und Ährenkranz durch das neue Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“, als Zeichen für Gewaltfreiheit und Friedfertigkeit, als Staatswappen ersetzt werden. Die PDS unterstützte den Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne, während die DBD, die Liberalen und CDU/DA die Diskussion um das Staatswappen nicht als dringlich werteten.

Bertram Wieczorek (CDU/DA) verdeutlichte in seinem Redebeitrag, dass die Diskussion über das Symbol des Staatswappens mit der deutschen Einheit Gegenstandslos werde und plädierte daher, nur über den Antrag der DSU zur Entfernung der Staatswappen abzustimmen. Der Zusatzantrag der Fraktion Bündnis 90/Grüne zur Ersetzung des Staatswappens durch das Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“ wurde abgelehnt, während dem Antrag der DSU zur Entfernung der Staatswappen schließlich mehrheitlich zugestimmt wurde. Daraufhin entfaltete ein PDS-Abgeordneter eine Fahne mit dem Staatswappen der DDR an seinem Platz, woraufhin der stellvertretende Volkskammerpräsident Reinhard Höppner die Sitzung kurzzeitig unterbrechen ließ. Dies war nicht die erste Unterbrechung in der Debatte gewesen. Bereits zu Beginn der Diskussion um die Entfernung der Staatswappen war auf der Zuschauertribüne ein Transparent entrollt worden, auf dem u. a. eine Volksabstimmung über die Verfassung gefordert wurde. Daraufhin war die Zuschauertribüne geräumt worden.

Am 5. Juni 1990 wurde das Staatswappen vom Palast der Republik abmontiert und in das Haus der Geschichte nach Bonn gebracht. Auch andere Staatswappen wurden von öffentlichen Gebäuden entfernt. Trotzdem blieben das Staatswappen und die Staatsflagge bis zum Ende der DDR am 3. Oktober 1990 als offizielle Hoheitszeichen bestehen.

  • Norbert Koch brachte im Namen der Fraktion DSU einen Antrag zur Entfernung der Staatswappen an öffentlichen Gebäuden am 31. Mai 1990 in die Volkskammer ein.
    Quelle: Deutscher Bundestag.

  • Konrad Weiß (Bündnis 90/Grüne) plädierte in seinem Redebeitrag im Rahmen der Debatte um die Entfernung der Staatswappen am 31. Mai 1990 das Staatswappen durch das neue Symbol „Schwerter zu Pflugscharen“ zu ersetzen.
    Quelle: Deutscher Bundestag.

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