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VERFASSUNG

Bundestag 1990 – 1992

Nach Herstellung der deutschen Einheit gingen die Meinungen, wie stark das Grundgesetz geändert werden soll oder ob gar eine neue Verfassung für das vereinte Deutschland verabschiedet werden muss, noch immer stark auseinander. Die SPD setzte sich für eine Verfassungsreform mit abschließender Volksabstimmung ein, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und auch die Gruppe der PDS/Linken Liste sprachen sich weiterhin für eine neue Verfassung mit abschließender plebiszitärer Bestätigung – also einer Bestätigung durch die Bürgerinnen und Bürger – aus. Die Fraktion der CDU/CSU plädierte für minimale Änderungen des Grundgesetzes, die sich an Kapitel II, Artikel 5 des Einigungsvertrags orientieren und nicht darüber hinaus gehen sollten.

Die Forderungen des Einigungsvertrages

Das Verfahren zur Realisierung der Forderungen des Einigungsvertrags

Die Verwirklichung des Artikels 5 des Einigungsvertrags  war der politische Auftrag für das neugebildete gesamtdeutsche Parlament. Der Artikel gab zwar bestimmte Aspekte und Fragestellungen zur Änderung des Grundgesetzes vor, er bestimmte jedoch nicht, in welchem Verfahren über diese Punkte verhandelt und diskutiert werden sollte.

Die Bundestagsfraktionen und -gruppen hatten dazu verschiedenen Ansätze ausgearbeitet. Die SPD-Bundestagsfraktion und die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlugen jeweils die Einberufung eines Verfassungsrats mit mehr als 100 Mitgliedern vor, der zu gleichen Teilen aus Frauen und Männern bestehen sollte.

Neben Politikerinnen und Politikern sollten laut SPD auch „hervorragende Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur, Wirtschaft, Gewerkschaften und allen Bereichen des öffentlichen Lebens“ diesem Gremium angehören. Aufgabe des Verfassungsrats nach dem SPD-Entwurf war es, in einer breit angelegten Diskussion, in die auch der Verfassungsentwurf des Runden Tisches einbezogen werden sollte, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes zu erarbeiten. Der Vorschlag sollte zunächst von Bundestag und Bundesrat mit Zweidrittelmehrheit beschlossen und dann durch eine Volksabstimmung allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorgelegt werden.

  • „Wir sagen deshalb: Der vollzogenen staatlichen Einheit muß eine Phase der inneren Einigung, des Zusammenwachsens in Deutschland, folgen. Die Diskussion über unsere zukünftige Verfassung kann dazu beitragen, das Zusammenwachsen aller Deutschen zu fördern, kann Verständigung und auch das Zusammengehörigkeitsgefühl verstärken.“

    Herta Däubler-Gmelin (SPD),
    Deutscher Bundestag, 12/25, 14.5.1991, S. 1717 A.
  • „Wer heute eine ganz neue Verfassung fordert, […] der muß sich fragen lassen, ob er nicht in Wirklichkeit auch eine ganz neue Gesellschaftsordnung, einen ganz neuen Staat fordert. Das kann nicht unser Ziel sein.“

    Volker Rühe (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 12/28, 6.6.1991, S. 2073 A.
  • „Niemand kann verstehen, weshalb wir […] eine neue Verfassung brauchen. […] Was sich geändert hat, ist das Staatsgebiet und ist die Zahl der Staatsbürger. Das ist eine rein quantitative Veränderung. […] Ich sehe nicht ein […], daß eine Verfassung, die sich im Fichtelgebirge bewährt hat, plötzlich, wenn sie im Erzgebirge gilt, völlig falsch sein soll.“

    Gerhard Friedrich (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 12/61, 28.11.1991, S. 5257 D.

Auch im Vorschlag der Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einberufung eines Verfassungsrats war die Integration engagierter Bürgerinnen und Bürger in die Verfassungsdebatte ein wesentlicher Bestandteil. Einerseits sollten Bürgerinnen und Bürger in den Verfassungsrat gewählt werden können. Andererseits sollten sie sich mit Eingaben und Vorschlägen an den Verfassungsrat wenden und – sofern ein Anliegen über 10.000 Stimmen der wahlberechtigten Bevölkerung erhielt – das Recht haben, ihr Begehren beim Rat vorzustellen. Der durch den Verfassungsrat erarbeitete Verfassungsentwurf sollte durch einen Volksentscheid angenommen werden. Bundesrat und Bundestag wären in diesem Verfahren nur durch Stellungnahmen integriert gewesen.

Die Gruppe der PDS/Linke Liste unterstützte beide Konzepte eines Verfassungsrats und plädierte ihrerseits ebenfalls für eine „plebiszitäre Autorisierung der Verfassung“.

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP schlugen die Einsetzung eines gemeinsamen Verfassungsausschusses aus Bundestag und Bundesrat vor, in den je 16 Mitglieder aus den beiden Gremien entsendet werden sollten. Die Zusammensetzung des Ausschusses sollte entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Bundestag erfolgen. Gruppen, wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die PDS/Linke Liste, konnten nach Vorstellung der Koalitionsfraktionen nur je ein Mitglied mit rein beratender Stimme entsenden. Der Ausschuss sollte einen Bericht erarbeiten, der dann als Grundlage für Initiativen zur Änderung des Grundgesetzes aus der Mitte des Bundestags, des Bundesrats oder der Bundesregierung dienen sollte.

Dokumente

  • „Es geht darum, ob wir begreifen, daß die deutsche Einigung die Chance und die Verpflichtung zur demokratischen Selbstprüfung, zur Vergewisserung enthält und zu einem Neuanfang. […] Wann, wenn nicht jetzt aus Anlaß der deutschen staatlichen Einigung, wäre der Anlaß, grundsätzlich darüber nachzudenken, wie dieses Deutschland, dieses nunmehr neu vereinigte Deutschland verfaßt sein soll, welche gemeinsamen und welche in 40 Jahren getrennten geschichtlichen Erfahrungen in die Wertegrundordnung des gemeinsamen Staates einfließen sollen. Denn eine Verfassung ist auch eine Fixierung von Werten, auf die man sich einigt. Wann, wenn nicht jetzt, muß aus dem provisorischen Grundgesetz eine Verfassung werden?“

    Wolfgang Thierse (SPD),
    Deutscher Bundestag, 12/25, 14.5.1991, S. 1733 B.
  • „Der Beitritt der neuen Länder zur Bundesrepublik Deutschland […] war auch ein klares Bekenntnis zum Grundgesetz. Auch daraus entsteht die gemeinsame Verpflichtung, das geeinte Deutschland auf der Basis des bewährten Grundgesetzes aufzubauen. […] Wir sind nicht zu einem Akt der Verfassungsgebung, sondern zu punktuellen Änderungen und Ergänzungen des Grundgesetzes aufgerufen. Hierüber darf von Anfang an kein Zweifel bestehen.“

    Edmund Stoiber (Staatsminister des Freistaats Bayern),
    Deutscher Bundestag, 12/25, 14.5.1991, S. 1735 BD.
  • „Es geht hier nicht so sehr um Emotionen, sondern es geht um Dinge von Gewicht, die wir mitbringen: das positive Erlebnis von unmittelbarer Demokratie, von Basisdemokratie, die Wertschätzung der Demokratie der Straße, wie das manche abschätzig nennen, und, als gewichtiges Dokument, in das diese unsere Erfahrungen und wohl auch unsere Illusionen eingeflossen sind, den Verfassungsentwurf des Runden Tisches.“

    Wolfgang Thierse (SPD),
    Deutscher Bundestag, 12/25, 14.5.1991, S. 1734 AB.
  • „Natürlich müssen auch Repräsentanten aus den neuen Bundesländern gehört und beteiligt werden. Aber sie haben in Ansehung einer Verfassung, die für alle gelten soll, nicht mehr und nicht weniger Rechte als die Bürger aus den alten Bundesländern auch, die zwar keine Revolution gemacht, aber unsere Verfassung doch vierzig Jahre mit Leben erfüllt haben. […] Da gibt es keine Prioritäten der Herkunft. Wir sollten selber dazu beitragen, die Mauer in den Köpfen endlich abzutragen und sie nicht immer erneut zu beschwören.“

    Burkhard Hirsch (FDP),
    Deutscher Bundestag, 12/25, 14.5.1991, S. 1742 C.
  • Bundestag, 28.11.1991, Hans-Jochen Vogel, Fraktionsvorsitzender der SPD, verdeutlicht in der Plenardebatte die Unterschiede zwischen den Positionen der SPD und der CDU/CSU hinsichtlich einer Überarbeitung des Grundgesetzes.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Rupert Scholz, späterer Vorsitzender der Gemeinsamen Verfassungskommission, wertet in der Plenardebatte am 28. November 1991 die Entscheidung für die Kommission positiv. Er spricht sich gegen eine „Totalrevision“ des Grundgesetzes und die Aufnahme sozialer Rechte in das Grundgesetz aus.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Wolfgang Ullmann, Gruppenvorsitzender des Bündnis 90/DIE GRÜNEN, erklärt in der Plenardebatte am 28. November 1991, dass das Grundgesetz in Artikel 146 vorschreibt, dass es zu einer neuen Verfassung kommen muss.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Detlef Kleinert (FDP) spricht sich in der Plenardebatte am 28. November 1991 aufgrund großer Zufriedenheit mit dem Grundgesetz gegen eine Anwendung des Artikel 146 und gegen die Aufnahme von sozialen Staatszielen bzw. Grundrechten aus.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Gerhard Friedrich (CSU) sieht in der deutschen Einheit eine rein quantitative Veränderung der Bundesrepublik und daher keinen Grund für große Änderungen im Grundgesetz. Er verdeutlicht in der Plenardebatte am 28. November 1991 den Standpunkt der CSU zum Grundrecht auf Asyl und zum kommunalen Ausländerwahlrecht.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Gerhard Riege (PDS) widerspricht in der Plenardebatte am 28. November 1991 den Ausführungen der CSU. Die deutsche Einheit sei mehr als nur eine vergrößerte Bundesrepublik. Riege spricht sich für die Aufnahme von sozialen Rechten in die Verfassung aus.
    Quelle: Deutscher Bundestag

Die gemeinsame Verfassungskommission

Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat

Die Gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat, deren Einsetzung am 28. November 1991 beschlossen wurde, stellte einen Kompromiss dar, der jedoch in groben Zügen mit den Vorstellungen der Koalitionsfraktionen übereinstimmte: Die Kommission, die am 16. Januar 1992 konstituiert wurde, bestand aus je 32 Mitgliedern aus Bundestag und Bundesrat. Die Bundestagsgruppen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS/Linke Liste konnten jeweils ein Mitglied mit beratender Funktion entsenden. Entscheidungen fällte die Kommission mit Zweidrittelmehrheit. Sie orientierte sich jedoch nicht nur an den im Einigungsvertrag vorgegebenen Themen, sondern prüfte fast die Hälfte der Grundgesetz-Artikel auf Reformbedürftigkeit. Ansätze, in einen Dialog mit der Bevölkerung zu treten, beschränkten sich auf die öffentliche Tagung der Kommission (ab der vierten Sitzung am 2. April 1992) und die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, ihre Vorschläge zur Änderung des Grundgesetzes als Eingaben an die Kommission zu richten. Der überwiegende Anteil der Kommissionmitglieder war westdeutsch und männlich, was sich auch am Vorsitz der Verfassungskommission bestehend aus dem Bundestagsabgeordneten Rupert Scholz (CDU) und dem Hamburger Bürgermeister Henning Voscherau (SPD) als Vertreter des Bundesrats widerspiegelte. Die Kommission legte am 5. November 1993 ihren Abschlussbericht vor, der dann als Grundlage für die weitere Debatte im Bundestag diente. Die Debatte endete im Juni 1994 mit der Verabschiedung konkreter Grundgesetzänderungen. Die Änderungen traten am 27. Oktober 1994 in Kraft.

  • Die beiden Vorsitzenden der Gemeinsamen Verfassungskommission: Links Henning Voscherau (Erster Bürgermeister der Hansestadt Hamburg, SPD) und rechts Rupert Scholz (Mitglied des Bundestags, CDU).
    Quelle: Deutscher Bundestag, 2803693 / Presse-Service Steponaitis

  • Die Verfassungskommission während einer Sitzung im Großen Sitzungssaal der SPD-Fraktion. Aufgenommen im November 1992. Quelle: Deutscher Bundestag, 2804822 / Werner Schüring

  • Die Verfassungskommission während einer Sitzung im Großen Sitzungssaal der SPD-Fraktion. Hier im Bild Ulrike Mascher und Wolfgang Thierse (beide Bundestagsabgeordnete der SPD).
    Quelle: Deutscher Bundestag, 2804835 / Werner Schüring

  • Übergabe des Abschlussberichts der Verfassungskommission. Hier die Vorsitzenden der Kommission Rupert Scholz, CDU/CSU, MdB (links) und Henning Voscherau, SPD, Erster Bürgermeister von Hamburg (rechts) mit dem Bundestagsvizepräsident Hans Klein, CDU/CSU. Quelle: Deutscher Bundestag, 2803701 / Presse-Service Steponaitis

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Inhalte zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes

Inhalte zur Weiterentwicklung des Grundgesetzes

Welche Inhalte waren für die Verfassungsdebatte zwischen 1990 und 1994 entscheidend und welche Änderungen fanden Eingang in das Grundgesetz?

Uneinigkeit herrschte über eine Umformulierung der Präambel des Grundgesetzes: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprachen sich dafür aus, den Gottesbezug aus der Präambel zu streichen sowie die Verpflichtung gegenüber den Opfern der NS-Herrschaft, die Erinnerung an die Friedliche Revolution und die Verantwortung für die „eine Welt“ in die Präambel aufzunehmen. Auch die SPD sprach sich dafür aus, die Solidarität mit der „einen Welt“ in der Präambel zu verankern und die Schaffung der inneren Einheit Deutschlands als Staatsziel einzufügen. Letzterer Aspekt wurde schließlich auch von der FDP-Fraktion geteilt. Ein Antrag von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Parteien forderte die Aufnahme von „Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn“ in die Präambel. Diese Initiativen scheiterten an der für Verfassungsänderungen erforderlichen Zweidrittelmehrheit im Bundestag.

Besonders zwei Aspekte der Verfassungsdebatte nehmen im Hinblick auf die deutsche Einheit einen besonderen Stellenwert ein: Zum einen wurde oftmals unter Bezugnahme auf die Friedliche Revolution die Aufnahme von „plebiszitären Elementen“ in die Verfassung gefordert. Zum anderen wurde als Reaktion auf die überwundene SED-Diktatur und die umfassende Überwachung der Gesellschaft durch die Staatssicherheit das Anliegen, den Datenschutz als Grundrecht in die Verfassung aufzunehmen, eingebracht. Beide Aspekte – die sich schon im Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches fanden, aber auch zentrale Forderungen der westdeutschen GRÜNEN Ende der 1980er-Jahre waren – wurden von allen Fraktionen und Gruppen außer der Fraktion der CDU/CSU geteilt und scheiterten schließlich an der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

In Bezugnahme auf die ehemalige DDR, den Verfassungsentwurf des Runden Tisches und die schwierige soziale Lage in der Transformationszeit in den neuen Bundesländern forderten viele zumeist ostdeutsche Abgeordnete aus den Reihen der SPD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linken Liste die Aufnahme von sozialen Grundrechten (dem Recht auf Arbeit, Wohnung, Bildung und soziale Sicherheit) in das Grundgesetz. Auch dieses Anliegen konnte sich nicht durchsetzen.

  • „Die deutsche Einigung hat uns unter anderem auch aufgegeben […], das an unserem Grundgesetz zu tun, was im Hinblick auf die deutsche Einigung notwendig ist. Dieser Aufgabe hat sich die Verfassungskommission mit Mühe, mit beachtlichen Beiträgen von allen Seiten unterzogen, und sie ist zu dem Ergebnis gekommen, daß sehr viel nicht bewegt werden soll. Das ist die Überzeugung, die ich hier vertrete.“

    Detlef Kleinert (FDP),
    Deutscher Bundestag, 12/209, 4.2.1994, S. 18098 C.
  • „Ich war mir bewußt, daß in der DDR die Verfassungsfragen keinen hohen Rang hatten. Aber ich muß sagen: Die Tatsache, daß eine so wichtige Debatte wie diese so schwach besetzt ist, und die Tatsache, daß eine so wichtige Debatte über die Verfassung, immerhin das Grundgesetz unseres Landes, nicht durch das Fernsehen übertragen wird, zeigen nach meiner Ansicht, daß es auch hier Kräfte gibt, die diesen Fragen keine so große Bedeutung beimessen.“

    Uwe-Jens Heuer (PDS/Linke Liste),
    Deutscher Bundestag, 12/209, 4.2.1994, S. 18102 C.
  • „Es hat uns außerordentlich irritiert, daß der Vorschlag keine Mehrheit gefunden hat, die Wiederherstellung der inneren Einheit Deutschlands als Staatsziel in die Präambel unserer Verfassung aufzunehmen. […] Wir bewältigen den historischen Augenblick nicht mit einer wirklichen Bilanz. Es ist kein Neuanfang. Es ist im Kern die Bewahrung des Erreichten unter veränderten Umständen. Das muß nicht falsch sein; aber man muß das aussprechen. Ich denke, daß unsere Debatte offener und vielfältiger verlaufen würde, wenn wir uns in der Kommission nicht die Selbstbeschränkung auferlegt hätten, daß nur solche Vorschläge akzeptiert werden, die dort eine Zweidrittelmehrheit finden.“

    Burkhard Hirsch (FDP),
    Deutscher Bundestag, 12/209, 4.2.1994, S.18113 AB.
  • „Nehmen wir das Thema innere Einheit: In eine Verfassung, in eine Präambel gehören langfristige Aspekte. Nach unserer Politik soll die innere Einheit bereits mittelfristig herbeigeführt werden, und wir möchten nicht durch eine Aufnahme in die Präambel eine politische Diskussion, die da lautet: Dies ist eine Aufgabe, die sich mittelfristig nicht erledigen läßt.“

    Friedrich-Adolf Jahn (CDU/CSU),
    Deutscher Bundestag, 12/238, 30.6.1994, S.20951 D - 20952 A.

Großen Raum nahm in der Debatte die Diskussion um die Aufnahme von Staatszielbestimmungen ein. Die Verwirklichung eines gemeinsamen Europas fand bereits 1992 Eingang in das Grundgesetz. Die „tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ sowie das Hinwirken „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ wurde als Staatsziel 1994 aufgenommen. Ein Konsens bestand außerdem über die Aufnahme des Umweltschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz, jedoch wurde um die konkrete Formulierung lange gerungen. Die Aufnahme des Tierschutzes, die sowohl von SPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der PDS/Linke Liste gefordert wurde, scheiterte an der konservativen Mehrheit.

Weitere Themen der Verfassungsdebatte waren Verteidigungs- bzw. Rüstungsfragen (so wurde u.a. ein Verbot von atomaren, biologischen und chemischen Waffen von der SPD, der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der PDS/Linke Liste gefordert), Diskriminierungsverbote, Änderungen am Asylrecht (die Debatte darüber begann im Bundestag jedoch bereits vor dem Fall der Berliner Mauer), Gesetzgebungsbefugnisse und -kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie der Schutz von „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaften“.

Durch die Verfassungsdebatte in den Jahren 1990 bis 1994 fanden u.a. folgende Änderungen Eingang in das Grundgesetz:

  • „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“ (Art. 3 Abs.2)
  • „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 Abs. 3)
  • „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und Rechtsprechung.“ (Art. 20a)
  • Verschiedene Änderungen hinsichtlich des Föderalismus und der Gesetzgebungsbefugnisse und -kompetenzen von Bund und Ländern
  • Verschiedene Änderungen hinsichtlich der europäischen Vereinigung (bereits 1992)
  • Änderungen am Asylrecht (bereits 1993 und ohne Empfehlung der Gemeinsamen Verfassungskommission)

Über die Anwendung des Artikels 146 konnte keine Einigung erzielt werden. Die Idee eines Volksentscheids über die Verfassungsänderungen setzte sich nicht durch.

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Beteiligung der Bevölkerung an der Verfassungsdebatte

Beteiligung der Bevölkerung an der Verfassungsdebatte

Bereits im Jahr 1990 wurde im Bundestag die Forderung nach einer breitangelegten gesellschaftlichen Verfassungsdebatte gestellt, die eine integrative Wirkung auf das Zusammenwachsen von Ost und West haben und in einem Volksentscheid münden sollte. Darüber hinaus versprach man sich eine Festigung des demokratischen Bewusstseins in den neuen Bundesländern.

Parallel dazu bildete sich außerhalb des Parlaments mit dem Kuratorium für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder die erste gesamtdeutsche Bürgerinitiative, die sich diesem Thema annahm und im Mai 1991 einen eigenen Verfassungsentwurf verabschiedete. Der Verfassungsentwurf des Kuratoriums wurde im Bundestag durch die Gruppe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützt. Auch die Medien berichteten über das Thema, das auf ein interessiertes Publikum stieß.

Konnte das Verfahren über die Gemeinsame Verfassungskommission dem Anspruch einer öffentlichen Verfassungsdiskussion gerecht werden? Eine Beteiligung der Bevölkerung war in diesem Modell über das Eingabesystem möglich. Die ausschließlich aus Berufspolitikerinnen und -politikern zusammengesetzte Kommission erreichte in den knapp zwei Jahren ihres Bestehens 800.000 Eingaben von engagierten Bürgerinnen und Bürgern. Da die Kommission jedoch nur Empfehlungen formulierte, die innerhalb der Gruppe der Kommissionsmitglieder auf eine Zweidrittelmehrheit stießen, fanden die Eingaben aus der Bevölkerung kaum Berücksichtigung. So sprachen sich beispielsweise 266.469 Eingaben für die Aufnahme von plebiszitären Elementen in die Verfassung aus, die Kommission konnte jedoch aufgrund einer fehlenden Zweidrittelmehrheit keine Empfehlung formulieren. Der Verfassungsentwurf des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder, der eine Weiterentwicklung des Verfassungsentwurfs des Runden Tisches darstellte, wurde laut Bericht der Kommission in die Beratungen des Gremiums einbezogen, was sich jedoch nicht in den Empfehlungen der Kommission niederschlug. Zu einer Volksabstimmung über das nur wenig reformierte Grundgesetz kam es nicht.

 

Herta Däubler-Gmelin (zur Zeit der deutschen Einheit stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion) erinnert sich an den Verfassungsentwurf des Zentralen Runden Tisches und die gemeinsame Verfassungskommission von Bundestag und Bundesrat. Sie erklärt, warum die Verfassungsdebatte nicht gesamtgesellschaftlich geführt wurde.
Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung 2022

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  • Burkhard Hirsch (FDP) zieht in der Plenardebatte am 4. Februar 1994 Bilanz aus der Arbeit der Gemeinsamen Verfassungskommission. Er geht auch auf die Öffentlichkeit der Debatte ein und regt eine Volksabstimmung an, die mit der nächsten Bundestagswahl abgehalten werden könnte.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Uwe-Jens Heuer (PDS) kritisiert in der Plenardebatte am 4. Februar 1994 den Verlauf und das Ergebnis der Verfassungsdebatte. Artikel 146 des Grundgesetzes würde vorsehen, dass sich die Deutschen eine Verfassung geben müssen und diese durch eine Volksabstimmung legitimiert wird. Er kritisiert, dass es zu keiner öffentlichen Debatte kam.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Bundesministerin der Justiz, bedauert in der Plenarsitzung am 30. Juni 1994, dass die Bevölkerung zu wenig an der Verfassungsdebatte beteiligt war. Die Werte der Verfassung müssten in die Gesellschaft getragen werden.
    Quelle: Deutscher Bundestag

Kritik an der Verfassungsdebatte

Kritik an der Verfassungsdebatte

Der fehlende Austausch mit der Bevölkerung stellte auch einen Kritikpunkt dar, der in die Plenarsitzung im Juni 1994 eingebracht wurde, die den Abschluss der Verfassungsdebatten bildete. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte Bedauern: „Ich hätte mir gewünscht, daß es uns gelungen wäre, neben der sachlichen, natürlich auch kontroversen Aussprache in der Verfassungskommission eine breitere Diskussion über unsere Verfassung über die damit befaßten Gremien hinaus in die Bevölkerung zu bringen. Dies wäre auch wichtig in einer Zeit, in der die Frage und Suche nach Werten und auch der Ruf nach mehr nationalistischen Bekenntnissen lauter wird.“

  • „Die Erfahrungen der Menschen in der zweiten deutschen Diktatur und auch ihre Erfahrungen mit deren Überwindung sind bisher jedoch nicht oder unzureichend Bestandteil des Grundgesetzes geworden. Dies aber war der Auftrag des Parlamentarischen Rates, den er mit der Formulierung des Art. 146 gegeben hat. […] Wenn wir diese Fleißarbeit heute hinter uns gebracht haben, wird sie schnell vergessen sein. Aber unvergessen und weiter auf der Tagesordnung wird der Art. 146 bleiben, und zwar so lange, bis vom deutschen Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschlossen worden ist.“

    Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 12/238, 30.6.1994, S. 20992 D.
  • „Die identitätsstiftende Wirkung einer gemeinsamen Arbeit an der erneuerten Verfassung wäre übrigens durch eine gemeinsame Abstimmung der Deutschen in Ost und West noch erheblich verstärkt worden. Die konservative Mehrheit hat das nicht gewollt.“

    Hans-Jochen Vogel (SPD),
    Deutscher Bundestag, 12/209, 4.2.1994, S. 18092 B.
  • „Das Grundgesetz ist das Fundament für das Zusammenleben unseres Volkes, nicht ein Katalog angenehmer, aber nicht immer durch den Staat erfüllbarer Wünsche.“

    Theo Waigel (Bundesminister der Finanzen),
    Deutscher Bundestag, 12/238, 30.6.1994, S. 20969 C.
  • „Unabhängig davon halte ich es für einen bedrückenden Vorgang, wie sehr nicht nur hier [in der Verfassungsdebatte] die Kräfte der Bürgerbewegung, die in der letzten Phase so Entscheidendes zur Überwindung des erstarrten DDR-Systems beigetragen haben, jedenfalls auf der Bundesebene an den Rand der politischen Einflußnahme gedrängt wurden und zum Gegenstand schon fast routinemäßiger Belehrungen und Ermahnungen durch die etablierteren Kräfte geworden sind. Ich fürchte, hier ist mit einem Erneuerungspotential, das uns durch eine glückliche Entwicklung zugewachsen ist, verständnislos, um nicht zu sagen: leichtfertig, umgegangen worden.“

    Hans-Jochen Vogel (SPD),
    Deutscher Bundestag, 12/209, 4.2.1994, S. 18092 B.
  • „Zum anderen war die Haltung der Unionsvertreter in der Kommission bei einer Reihe von Punkten unangemessen in der Art und Weise, wie wir aus dem Osten Deutschlands und die Themen, mit denen wir unsere Erfahrung einbringen wollten, behandelt worden sind, indem die Themen teilweise geringschätzig abgetan oder gar nicht von Ihnen behandelt wurden. […] Peinlich ist das Ganze deshalb, weil Sie, meine Herren von der Union, zum großen Teil nicht bereit waren, sich argumentativ mit unseren Erfahrungen auseinanderzusetzen.“

    Christel Hanewinckel (SPD),
    Deutscher Bundestag, 12/238, 30.6.1994, S.20979 D.
  • „Das Konkursverfahren zur Verfassungsreform läuft. Die Beschlußempfehlung ist ein Dokument des Scheiterns und der Unfähigkeit der Regierungskoalition, die grundlegenden Herausforderungen der deutschen Einheit zu begreifen. Gescheitert ist neben der Integration der Bürgerinnen und Bürger der neuen Bundesländer auch eine Reform der alten Bundesrepublik. Es wird so getan, als ginge es nur um die Einbindung des Ostens, während im Westen alles in Ordnung sei. Doch Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit […] klaffen in unserem vereinten Land weit auseinander. Eine Verfassungsreform wäre die Möglichkeit gewesen, die Erfahrungen unserer Bürgerbewegung mit den im Westen erarbeiteten Reformansätzen zu verbinden.“

    Werner Schulz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN),
    Deutscher Bundestag, 12/238, 30.6.1994, S. 21026 A.

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die geringe Einbeziehung ostdeutscher Akteurinnen und Akteure und Interessen. Er wurde von der Gruppe PDS/Linke Liste aufgegriffen. Sie brachte nach Veröffentlichung des Abschlussberichts der Gemeinsamen Verfassungskommission einen eigenen Verfassungsentwurf in die Debatte ein, der sich – so die Rhetorik der PDS/Linken Liste – in der Tradition der Entwürfe des Zentralen Runden Tisches  und des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder sah. Der Entwurf war in vielerlei Hinsicht bemerkenswert: Der Aufbau erinnerte an die sozialistische Verfassung der DDR aus dem Jahr 1968. Den Grundrechten vorangestellt waren die Grundlagen des Staats. Der Schutz der Menschenwürde wurde im Entwurf der PDS/Linke Liste erst unter Artikel 12 formuliert. Im Gegensatz dazu wird die Menschenwürde im Grundgesetz und auch in den Verfassungsentwürfen des Runden Tisches und des Kuratoriums für einen demokratisch verfassten Bund deutscher Länder unter Artikel 1 Absatz 1 garantiert. In Artikel 159 des Verfassungsentwurfs der PDS/Linke Liste wurde die Idee einer „Ostdeutschen Kammer“ entworfen, die als eigenständiges Gremium über ostdeutsche Belange abstimmen sollte. In Artikel 160 wurde ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Haltung von Personen zur DDR formuliert, das die Regelungen zum Elitenwechsel in öffentlichen Ämtern unterbinden sollte. Diese Vorstellungen wurden von allen anderen politischen Kräften des Bundestags abgelehnt. Zuvor hatte die PDS/Linke Liste in der Gemeinsamen Verfassungskommission bereits versucht, ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Haltung von Personen zur DDR als Artikel 116b in das Grundgesetz aufzunehmen. Auch dieses Unterfangen war gescheitert.

Auch vonseiten des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden als Reaktion auf die Veröffentlichung des Abschlussberichts der Verfassungskommission weitere Anträge zur Verfassungsreform und zu einem Verfassungsreferendum nach Artikel 146 gestellt. Sie konnten sich jedoch in den bestehenden Mehrheitsverhältnissen im Bundestag nicht durchsetzen.

  • Uwe-Jens Heuer (PDS) wirbt in der Plenardebatte am 4. Februar 1994 für den Verfassungsentwurf der PDS/Linken Liste.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Wolfgang Ullmann (BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN) kritisiert in der Plenardebatte am 4. Februar 1994 den Verfassungsentwurf der PDS/Linken Liste.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Gregor Gysi (PDS/Linke Liste) geht in der Plenardebatte am 30. Juni 1994 auf die Idee der „ostdeutschen Kammer“ aus dem Verfassungsentwurf der PDS/Linke Liste ein und erläutert „verpasste Chancen“ der Verfassungsdebatte.
    Quelle: Deutscher Bundestag

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  • Henning Voscherau (SPD), Vorsitzender der Gemeinsamen Verfassungskommission, berichtet in der Plenarsitzung am 4. Februar 1994 von der Arbeit der Kommission und den unterschiedlichen Zielvorstellungen der politischen Kräfte. Er hält es für nicht unwahrscheinlich, dass die Verfassungsdebatte nach der Verlegung der Hauptstadt nach Berlin und dem wirtschaftlichen Aufbau der neuen Bundesländer fortgesetzt wird.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Rupert Scholz (CDU), Vorsitzender der Gemeinsamen Verfassungskommission, berichtet in der Plenarsitzung am 4. Februar 1994 von der Arbeit der Kommission. Verfassungsrecht beruhe auf Konsenspolitik, hieraus erklärten sich die wenigen Änderungen am bestehenden Grundgesetz. Der Erfolg der Kommission lasse sich also nicht an den wenigen Empfehlungen zur Änderung des Grundgesetzes ermessen.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Hans-Jochen Vogel (SPD) verdeutlicht in der Plenarsitzung am 4. Februar 1994 die unterschiedlichen Positionen der Beteiligten der Gemeinsamen Verfassungskommission und äußert Bedauern, dass es zu so wenigen Änderungen im Grundgesetz kommen wird und dass die konservative Mehrheit eine Volksabstimmung über die Änderung des Grundgesetzes verhindert hat.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Detlef Kleinert (FDP) zieht in der Plenardebatte am 4. Februar 1994 eine positive Bilanz aus der Verfassungsdebatte und lobt den vorsichtigen Umgang mit Grundgesetzänderungen. Er spricht sich gegen die Aufnahme von sozialen Rechten in die Verfassung aus.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Konrad Elmer (SPD) kritisiert in der Plenardebatte am 4. Februar 1994 das Verfahren über die Gemeinsame Verfassungskommission, da so ostdeutsche Stimmen kein Gehör gefunden hätten. Das zeige sich auch daran, dass viele Themen, die für Ostdeutsche wichtig seien, nicht in die Empfehlungen der Kommission Eingang fanden. Er wirbt für seinen Antrag zur Aufnahme von „Mitmenschlichkeit und Gemeinsinn“ in das Grundgesetz.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Gerd Poppe (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) kritisiert in der Plenarsitzung am 30. Juni 1994 den Verlauf der Verfassungsdebatte. Sie sei geprägt gewesen von der Ignoranz westdeutscher Politikerinnen und Politiker vornehmlich der CDU/CSU gegenüber dem Wunsch der Ostdeutschen, an dem demokratischen Gemeinwesen des vereinten Deutschlands mitwirken zu können.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Werner Schulz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) erklärt in der Plenardebatte am 30. Juni 1994 die Verfassungsdebatte für gescheitert. Sie hätte die Möglichkeit bieten können, die Erfahrungen der Bürgerbewegung in der ehemaligen DDR mit den im Westen erarbeiteten Reformansätzen zu verbinden. Die Initiative sei jedoch an der Regierungskoalition gescheitert.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Rupert Scholz (CDU/CSU), Vorsitzender der Gemeinsamen Verfassungskommission, erklärt in der Plenardebatte am 30. Juni 1994, warum sich die Regierungskoalition gegen die Aufnahme sozialer Staatsziele und plebiszitärer Elemente in das Grundgesetz ausgesprochen habe. Er erinnert an den Volkskammerbeschluss, durch den sich die Ostdeutschen für den Beitritt über Art. 23 des Grundgesetzes ausgesprochen hatten.
    Quelle: Deutscher Bundestag

  • Henning Voscherau, Vorsitzender der Gemeinsamen Verfassungskommission vonseiten des Bundesrats, resümiert in der Plenardebatte am 30. Juni 1994 die Arbeit der Kommission und verdeutlicht, dass es keine Blockade Westdeutscher gegenüber ostdeutscher Interessen gegeben habe. Unterschiedliche Meinungen verliefen entlang der Parteiengrenzen, nicht entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze.
    Quelle: Deutscher Bundestag

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